Darf mein alter Arbeitgeber beim neuen Chef anrufen?
Neuer Arbeitgeber - ist es eigentlich erlaubt, dass potenzielle Arbeitgeber beim alten Erkundigungen einholen? Wir verraten dir, was erlaubt ist und was nicht.
Neuer Arbeitgeber - ist es eigentlich erlaubt, dass potenzielle Arbeitgeber beim alten Erkundigungen einholen? Wir verraten dir, was erlaubt ist und was nicht.
Bevor du deinen neuen Job antreten kannst, musst du dich im Bewerbungsprozess beweisen. Vor Abschluss des Arbeitsvertrages wird dein neuer Arbeitgeber möglicherweise bei deinem alten anrufen, um sich über dich zu erkundigen. Doch darf der neue Arbeitgeber den alten Arbeitgeber anrufen? Was ist erlaubt und was nicht?
Dass so mancher Arbeitgeber sich gerne über seine Bewerber beim früheren Arbeitgeber erkundigen möchte, ist sicher verständlich. Aber darf er das überhaupt? Die Frage, ob Nachfragen beim früheren Arbeitgeber erlaubt ist, ist nicht eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Es gibt keine gesetzliche Regelung für diesen Fall. Die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise gilt als umstritten.
Grundsätzlich darf ein neuer Arbeitgeber nur Informationen bei Dritten über dich einholen, wenn du zustimmst. Du hast zudem das Recht, zu erfahren, welche Fragen gestellt wurden. Besonders tricky wird es, wenn du deinen alten Job noch nicht gekündigt hast. Dein bisheriger Arbeitgeber weiß noch nicht, dass du vorhast, den Job zu wechseln. Dein aktueller Arbeitgeber darf ebenfalls keine Daten über dich an Dritte herausgeben. Er braucht deine Zustimmung dafür. Weiß dein Boss, dass du dich beruflich verändern möchtest, und erlaubst du ihm, während des Bewerbungsprozesses Auskünfte an zukünftige mögliche Arbeitgeber zu erteilen, ist das in Ordnung. Allerdings hat er laut Arbeitsrecht eine Fürsorgepflicht und darf nur wahrheitsgemäße Angaben machen.
Ein neuer Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, sich über Bewerber zu informieren. Bewerber stellen sich wiederum berechtigterweise die Frage "Darf der neue Arbeitgeber den alten Arbeitgeber anrufen?", ist das erlaubt? Die gesetzliche Lage ist nicht eindeutig, aber es gilt hierzulande das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Von daher muss man davon ausgehen, dass jeder selbst bestimmen darf, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Du darfst selbst entscheiden, ob personenbezogene Daten verwendet und preisgegeben werden dürfen.
Das heißt, eigentlich müsste ein potenzieller Arbeitgeber bei dir eine Einwilligung einholen, wenn er deinen ehemaligen Arbeitgeber anrufen möchte. Die Realität vieler Bewerber sieht anders aus. Häufig werden Bewerber nicht gefragt, ob sie mit einem Anruf beim alten Arbeitgeber einverstanden sind. Aber warum machen Arbeitgeber das eigentlich?
Es gibt einige Gründe, warum ein potenzieller Arbeitgeber sich über einen Bewerber bei dessen ehemaligem Arbeitgeber erkundigen möchte. Ein Grund können beispielsweise Auffälligkeiten im Lebenslauf sein. Mit seiner Unterschrift unter dem Lebenslauf versichert der Bewerber, dass die Angaben alle der Richtigkeit entsprechen. Allerdings können Zweifel aufkommen. Hat ein Bewerber tatsächlich an so vielen Projekten mitgewirkt? Hat er tatsächlich so gute Leistungen erbracht? Wenn Personaler stutzig werden, kann ein Anruf beim früheren Arbeitgeber für Klarheit sorgen. Falsche Angaben in einer Bewerbung kommen häufiger vor, als wir denken, und diese Angaben lassen sich nicht immer so leicht prüfen. Wer auf der Suche nach einem Job ist, möchte sich von der besten Seite zeigen. Die Chancen auf einen guten Job lassen sich steigern, wenn der Lebenslauf an der einen oder anderen Stelle frisiert wird. Besonders häufig werden Falschangaben in Bereichen gemacht wie:
Durch das Frisieren des Lebenslaufs soll von Schwächen abgelenkt werden. Nicht selten machen zu perfekte Lebensläufe Personalverantwortliche misstrauisch. Wer in sich den Drang verspürt, bei der Bewerbung zu schummeln, sollte sich auf die Finger hauen. Kommt raus, dass du gelogen hast, kannst du den Job vergessen. Weitere Gründe neben Fragen zur beruflichen Qualifikation und zum Lebenslauf für einen Anruf beim früheren Arbeitgeber können sein:
Das Arbeitsrecht gibt nicht eindeutig Auskunft darüber, ob ein neuer Arbeitgeber beim früheren Arbeitgeber nachfragen darf. Allerdings bietet der Status des Bewerbers eine gute Grundlage zur Orientierung. So muss man hier unterscheiden, ob sich der Bewerber in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis befindet, oder ob dieses bereits beendet ist. Folgendes ist zu beachten:
Für dich wichtig zu wissen: Auch wenn es rechtlich umstritten ist, dass ein neuer Arbeitgeber Erkundigungen über einen Bewerber beim aktuellen beziehungsweise ehemaligen Arbeitgeber einholt, ist das gängige Praxis und kommt häufig vor. Potenzielle Arbeitgeber kontaktieren deinen früheren Arbeitgeber entweder selber oder über einen Personalvermittler.
Wenn du dich bei einem neuen Arbeitgeber bewirbst, muss dieser deine Bewerbungsunterlagen vertraulich behandeln, aber möglicherweise weiß er nicht, dass du dich in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis befindest. Hast du noch nicht gekündigt, weise ihn in deinem Anschreiben darauf hin, dass deine Bewerbung vertraulich zu behandeln ist. Schreibe am Ende deines Anschreibens beispielsweise Folgendes: "Bitte behandeln Sie meine Bewerbungsunterlagen vertraulich, ich stehe noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Gerne können Sie mich unter folgender Nummer XY ab 18 Uhr persönlich erreichen, falls Sie Rückfragen zu meiner Bewerbung haben sollten."
Ob ein neuer Arbeitgeber überhaupt beim ehemaligen Arbeitgeber anrufen darf, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Bewirbst du dich bei einem anderen Arbeitgeber und hast noch nicht gekündigt, bitte bereits im Anschreiben darum, dass deine Bewerbungsunterlagen vertraulich behandelt werden. Ansonsten solltest du einfach auf wahrheitsgemäße Angaben im Lebenslauf achten und dich nicht zu irgendwelchen Schummeleien hinreißen lassen.