Jugendarbeitsschutzgesetz: diese Rechte haben Azubis
Der Begriff Jugendarbeitsschutzgesetz taucht in eurem Alltag immer wieder auf. Wir sagen euch, was drin steht & was das Gesetz für euch praktisch bedeutet.
Der Begriff Jugendarbeitsschutzgesetz taucht in eurem Alltag immer wieder auf. Wir sagen euch, was drin steht & was das Gesetz für euch praktisch bedeutet.
JarbSchG, so lautet die Abkürzung für das Jugendarbeitsschutzgesetz, ist eine Sammlung von strengen Vorgaben, die Jugendliche unter 18 Jahren bei der Arbeit schützen, egal ob sie als Auszubildende oder Arbeitnehmer tätig sind. Paragraf (§) 2 unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Demnach gilt vor dem Gesetz als Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Wer 15, aber noch keine 18 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt:
Ein Arbeitgeber/Vorgesetzter, der gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Wird die Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit eines Minderjährigen absichtlich gefährdet, handelt es sich um eine Straftat. Die Aufsicht über die Einhaltung des JarbSchG obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt. Darüber hinaus legt das JarbSchG fest, dass Minderjährige eine ärztliche Erstuntersuchung absolvieren müssen, ehe sie eine Ausbildung anfangen. Diese Erstuntersuchung kann beim Hausarzt stattfinden. Dafür muss man als angehende/r Azubi einen sogenannten Erhebungsbogen und einen Untersuchungsberechtigungsschein zum Arztbesuch mitbringen. Beide Formulare gibt es, je nach Bundesland, von der (Berufs-) Schule, dem Einwohnermeldeamt, der Gewerbeaufsicht, dem Jugendgesundheitsdienst oder von der Polizei.
Sinn und Zweck des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist, euch Minderjährige vor Überforderungen am Arbeitsplatz zu schützen. Deshalb ist klar geregelt, dass eure tägliche Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden betragen darf. Das macht maximal 40 Stunden in der Woche. Nur wenn sich die Arbeitszeit an einem Tag verkürzt, darf an einem anderen Tag zum Ausgleich achteinhalb Stunden gearbeitet werden. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen (es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Auszubildende beim Bäcker), Nachtarbeit ist nicht gestattet und bis zum nächsten Arbeitsbeginn müssen zwölf Stunden liegen. Überstunden dürfen euch nur im Notfall, bei unaufschiebbaren Arbeiten oder wenn kein erwachsener Beschäftigter zur Verfügung steht, aufgedrückt werden.
Wenn eure Arbeitszeit viereinhalb bis sechs Stunden beträgt, dürft ihr eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Falls ihr über sechs Stunden arbeitet, stehen euch sogar 60 Minuten Pause zu.
Samstags und sonntags darf nur in bestimmten Berufen beziehungsweise Situationen gearbeitet werden. Etwa beim Friseur, in der Landwirtschaft oder im Pflegeheim.
Tätigkeiten, die eure körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder gefährlich sind, sind verboten.
Für Unterricht an der Berufsschule werdet ihr von der Arbeit freigestellt. Gleiches gilt für Prüfungstage und den Vortag einer schriftlichen Abschlussprüfung.
Wie viel Urlaub euch per Jugendarbeitsschutzgesetz zusteht, hängt vom Alter ab. Stichtag ist der Beginn des Kalenderjahrs. Wer dann 15 ist, bekommt 30 Urlaubstage, 16-Jährige bekommen 27 Urlaubstage und 17-Jährige immerhin noch 25 Urlaubstage. Gemeint sind jeweils Werktage. Dazwischen liegende Wochenend- und Feiertage kommen noch hinzu. Heiligabend und Silvester gelten als reguläre Arbeitstage. 1. und 2. Weihnachtstag sowie Neujahr sind hingegen Feiertage.
Genug der Theorie? Können wir verstehen! Das Jugendarbeitsschutzgesetz müsst ihr nicht auswendig können. Aber zumindest davon gehört haben, solltet ihr schon. Denn das Wissen um eure Rechte schützt euch vor Überforderung und Ausbeutung im Job.