So verhältst du dich richtig
Krankheit in der Ausbildung
2015-10-11T13:47:58+02:00
So verhältst du dich richtig
Wegen Krankheit kommt ihr heute nicht aus dem Bett? Und was ist mit der Ausbildung? bigKARRIERE erklärt, was zu tun ist, wenn Azubis krankheitsbedingt flachliegen.
Azubiwissen: Richtiges Verhalten im Krankheitsfall
- Wie gebe ich im Betrieb Bescheid?
Die Krankmeldung solltet ihr dem Ausbildungsbetrieb so schnell wie möglich, im Idealfall noch vor Arbeitsbeginn mitteilen. Dafür eignet sich ein kurzer Telefonanruf. Bei E-Mails und SMS weiß man nie, ob die Nachricht wirklich angekommen ist und rechtzeitig gelesen wurde. Warum ihr krank seid, müsst ihr nicht verraten. Aber wie lange ihr voraussichtlich nicht arbeiten werdet, solltet ihr der Arbeitsstelle sagen.
- Was passiert, wenn ich zu spät Bescheid gebe?
Wer bei Krankheit in der Ausbildung unentschuldigt fehlt, kann sich eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung, einhandeln.
- Muss ich zum Arzt gehen?
Krankmeldungen werden in Ausbildungsbetrieben unterschiedlich gehandhabt. Einige Betriebe möchten ein Attest vom Arzt ab dem ersten Tag, bei anderen darf man drei Kalendertage (nicht Arbeitstage) ohne ärztliche Bescheinigung fehlen. Fragt nach, wie es bei Krankheit in der Ausbildung in eurer Firma funktioniert! Der Arztbesuch am ersten Tag hat immer Vorteile: Ihr bekommt schnell das passende Medikament und euer Chef hat dank ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Gelber Schein) die Gewissheit, dass ihr wirklich krank seid. Mit dem Arztbesuch macht ihr also nichts falsch!

- Bedarf es einer extra Krankmeldung in der Berufsschule?
Ja, sofern ihr während der Berufsschulzeit krank seid. Dann müsst ihr die Schule und den Ausbildungsbetrieb informieren.
- Werde ich für Krankheitstage bezahlt?
Eine Krankheit in der Ausbildung ändert erst mal nichts an eurem Verdienst, ihr werdet für bis zu sechs Wochen in voller Höhe vergütet. Wer länger krank ist, bekommt Krankengeld von der Krankenkasse (etwa 70 % vom Bruttolohn).
- Kann ich im Krankheitsfall gekündigt werden?
Grundsätzlich gilt: Krankheit in der Ausbildung ist kein Kündigungsgrund. Trotzdem kann euch eine Kündigung während einer Erkrankung ins Haus flattern. Nämlich wenn ein anderer Kündigungsgrund vorliegt, beispielsweise eine verhaltensbedingte Kündigung aufgrund unentschuldigten Fehlens.
- Das Wichtigste: Richtig auskurieren. Gute Besserung!
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