Chef und Belegschaft
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Chef und Belegschaft
Schweigen ist Gold

Was dein Chef nicht wissen muss

Grundsätzlich hast du viele Freiheiten darüber, was du deinem Arbeitgeber über dein Leben mitteilst. Wir zeigen dir, was relevant ist und was nicht.

Grundsätzlich hast du viele Freiheiten darüber, was du deinem Arbeitgeber über dein Leben mitteilst. Wir zeigen dir, was relevant ist und was nicht.

Arbeitnehmerin am Notebook
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Arbeitnehmerin am Notebook

Was kann ich meinem Arbeitgeber verschweigen?

In den meisten Berufszweigen hast du sehr viel Kontrolle darüber, was dein Arbeitgeber von dir wissen darf und was nicht. Natürlich steht es dir frei, mehr Privates preiszugeben, doch verpflichtet bist du dazu in sehr vielen Fällen nicht – so neugierig Chefs, Kollegen oder auch die Personalabteilung manchmal auch sein mögen. Nur selten unterstehst du als Arbeitnehmer tatsächlich der Offenbarungspflicht – zum Beispiel, wenn es um Tatsachen geht, die dein Arbeitsverhältnis und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wesentlich beeinflussen können.

Krankheit

Bist du erkrankt oder sogar arbeitsunfähig, musst du deinem Arbeitgeber in aller Regel nicht mitteilen, woran du aktuell zu leiden hast. Wichtig ist lediglich, dass du möglichst schnell eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst – auch aus dem Urlaub heraus, z. B. via Mail oder Fax. So kannst du deinen Urlaubsanspruch für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zurückerlangen. Auch chronische Krankheiten musst du nicht offenlegen, wenn sie deine Fähigkeit, die Arbeit auszuüben, und deine Kollegen nicht gefährden. Leidest du dagegen unter einer leicht übertragbaren Viruserkrankung, solltest du deinem Unternehmen unbedingt die Chance geben, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Sucht

Eine überstandene Drogen- oder Alkoholsucht musst du in aller Regel nicht angeben, weder im Lebenslauf noch im persönlichen Gespräch. Ist die Suchterkrankung für dein unmittelbares Arbeitsumfeld relevant, musst du sie allerdings angeben. Willst du zum Beispiel in einer Bar oder einem Restaurant arbeiten, musst du eine Alkoholerkrankung angeben, selbst wenn sie bereits länger überstanden ist. Immerhin befindest du dich in einem Umfeld, in dem viel Alkohol ausgeschenkt und getrunken wird.

Vorstrafen

Auch Vorstrafen musst du lediglich in solchen Fällen mitteilen, in denen sie für das Arbeitsverhältnis relevant sind bzw. ein berechtigtes Interesse daran besteht, dass dein Arbeitgeber über deine Vergangenheit Bescheid weiß. Für die Arbeit im Supermarkt oder im Einzelhandel wäre z. B. eine Verurteilung wegen Diebstahls relevant. Darüber hinaus gilt aber: Sind die Vorstrafen für einen Arbeitgeber nicht von unmittelbarem Interesse, darfst du sie verschweigen.

Geldprobleme

Private Schulden drücken oftmals aufs Gemüt und aktiv auf die Geldbörse. Dennoch bist du nicht verpflichtet, eventuelle Schulden deinem Arbeitgeber zu offenbaren. Selbst eine aktive Privatinsolvenz musst du nicht angeben, wobei es in diesem Fall sehr wahrscheinlich ist, dass dein Arbeitgeber trotzdem informiert wird. Kläre in einem solchen Fall daher am besten vorher ab, dass der pfändbare Teil deines Lohns direkt bei dir angefordert wird statt beim Arbeitgeber. Allerdings gilt auch hier: Arbeitest du in der Finanzbranche, kann dein Umgang mit Geld hinsichtlich der Eignung für die angestrebte Tätigkeit relevant sein. Eventuell kann sogar eine Offenbarungspflicht vorliegen.

Affäre am Arbeitsplatz

Ein Flirt am Arbeitsplatz wird zu einem Kaffee wird zu einem Date wird zu einer… Affäre? Das kommt öfter vor, als du vielleicht denkst. Dennoch bist du selbst dann nicht verpflichtet, ein solches Verhältnis zu melden, wenn es mit einem direkten Kollegen bzw. einer direkten Kollegin stattfindet. Allerdings darf die Affäre nicht die Arbeitsleistung beeinflussen – z. B. durch Turteleien am Arbeitsplatz, wenn das Arbeitspostfach als Chat-Ersatz missbraucht wird oder ihr lieber in einem ungenutzten Büro abhängt, statt zu arbeiten. Wird aus dem Spaß dann eine ernsthafte Beziehung, solltet ihr eine Offenlegung besprechen, denn dadurch beugt ihr im Zweifelsfall (weiteren) Gerüchten und Missverständnissen vor.

Schwangerschaft

Schwangere sind durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt und genießen ein Kündigungsverbot. Dieses greift aber erst, nachdem du deine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt hast. Realistisch betrachtet lässt sich eine Schwangerschaft ohnehin nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verheimlichen – zumindest, wenn du im Büro antreten musst. Obwohl also keine grundsätzliche Pflicht zum Anzeigen einer Schwangerschaft besteht – Familienplanung gilt als Privatsache –, solltest du diese Aufgabe irgendwann hinter dich bringen, um dich und deinen Körper bestmöglich schützen zu können und einen geregelten Übergang in den Mutterschutz zu ermöglichen.

Kündigung durch den vorherigen Arbeitgeber

Dem neuen Arbeitgeber eine Kündigung zu erklären, ist einfach, wenn sie betriebsbedingt erfolgt ist – in anderen Fällen wird das schwieriger. Die gute Nachricht: Du bist nicht verpflichtet, eine Kündigung überhaupt anzugeben, und kannst sie in der Bewerbung verschweigen. Sollte die Frage aber im Bewerbungsgespräch auftauchen, bist du verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten – auch wenn es unangenehm ist. Fliegt die Lüge später auf, kann dein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten und hat gute Chancen, damit erfolgreich zu sein.

Nebenjob

Ein absoluter Klassiker des Arbeitsrechts ist das Ausüben eines Nebenjobs – in allen Ausprägungen, von der Beschäftigung neben dem Vollzeitjob bis zu mehreren Nebenjobs. Die Regelungen rund um Nebenjobs sind tatsächlich etwas komplizierter als in anderen Fragen, weil es hier um Faktoren wie die maximal erlaubte Arbeitszeit, Konkurrenzverhältnisse, tarifvertragliche Regelungen und mehr geht.

Zwar musst du einen Nebenjob nicht zwingend bei deinem Hauptarbeitgeber anmelden, doch es gibt diverse Fälle, in denen ein Nebenjob zusätzlich zur hauptberuflichen Tätigkeit anzeigepflichtig ist und nicht erlaubt werden kann. Kurz erklärt kann das z. B. in folgenden Szenarien passieren:

  • Der Nebenjob schränkt dich – zeitlich oder mit Blick auf die zu erwartende Arbeitsleistung – in der Ausübung deines Hauptberufs ein.
  • Du arbeitest für einen Konkurrenten deines Hauptarbeitgebers.
  • Du arbeitest so viel, dass du gegen die geltenden Arbeitszeitregelungen verstößt.

Glücklicherweise haben wir schon einen ganzen Artikel zum Thema Zweitjobs für dich!

verschwiegene Frau
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verschwiegene Frau

Fazit

Es gibt vergleichsweise wenig, was ein Arbeitgeber von dir wissen muss und umso mehr, was du je nach Beruf verschweigen kannst. Dennoch kann es im Sinne der Transparenz und deiner eigenen Interessen, zum Beispiel bei einer Schwangerschaft, sinnvoll sein, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren. Ansonsten gilt zum größten Teil, dass du Aspekte aus deinem Privatleben nur teilen musst, wenn sie für dein aktuelles bzw. zukünftiges Berufsbild relevant sind. Lediglich beim Thema Nebenjob gibt es noch diverse andere Faktoren, wie Konkurrenzsituationen zwischen Unternehmen und Verstöße gegen die geltenden Arbeitszeitregelungen, zu beachten. Wir empfehlen, dich neben diesem groben Überblick detailliert über dein gewünschtes Berufsbild zu informieren.