Frau im Büro vorm Macbook
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Frau im Büro vorm Macbook
Was du beachten musst, damit mehr Netto vom Brutto

Zweitjob – wann und mit wie vielen Stunden lohnt es sich?

Wann und mit wie vielen Stunden lohnt sich ein Nebenjob? Und musst du deinen Arbeitgeber informieren? Bei bigKARRIERE erfährst du mehr zum Thema Zweitjob!

Die Inflation macht vieles teurer – steht am Ende des Geldes noch zu viel Monat im Kalender, kann sich das Arbeiten in einem Zweitjob lohnen. Das ist in vielen Fällen nicht angenehm, vor allem wenn du ohnehin bereits mit vielen Wochenstunden arbeitest und dafür natürlich weitere Freizeit draufgeht, lässt sich aber in manchen Fällen nicht vermeiden. Natürlich gibt es andere Gründe, temporär einen Zweitjob anzutreten: etwa, wenn du auf einen Urlaub oder andere Annehmlichkeiten sparst, mit dem ersten Gehalt aber nicht genug Rücklagen bilden kannst. Wir sagen dir, wann du einen Zweitjob ausüben darfst, wann du deinen Arbeitgeber informieren musst und wie am Ende wirklich mehr Netto vom Brutto bleibt.

Mann vor dem Notebook
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Mann vor dem Notebook

Arbeitszeitgesetz beschränkt Nebenjob-Optionen

Die größte Hürde bei der Ausführung eines Nebenjobs zusätzlich zur Vollzeitstelle ist sicherlich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Im § 3 ist dort verankert, dass die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden täglich nicht überschritten werden darf. Ist der Hauptberuf also bereits mit acht Stunden täglich belegt, darfst du in einem hypothetischen Nebenjob nur mit zwei Stunden pro Tag arbeiten, wenn du das klassische Montag-bis-Freitag-Modell zugrunde legst. Dazu kommt, dass die zehn Stunden pro Tag bereits eine zeitlich begrenzte Ausnahme darstellen:

[…] innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen [dürfen] im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Für die klassischen fünf Werktage sind es bei acht Stunden pro Tag also 40 Stunden, rechnest du den Samstag dazu, kommst du auf 48 Stunden und damit die nach ArbZG erlaubte maximale werktägliche Arbeitszeit in der Woche. Arbeitest du Vollzeit an fünf Tagen, hast du also z. B. die Option, mit dem Nebenjob an Samstagen aufzustocken. Dazu kommt: Gemäß § 5 ArbZG muss die Ruhepause von mindestens elf Stunden zwischen Arbeitstagen eingehalten werden. Diese Regelung schränkt dein zeitliches Fenster für einen Nebenjob weiter ein.

Zudem solltest du darauf achten, dass eine Tätigkeit im Nebenjob die eigentliche Hauptbeschäftigung nicht einschränkt. Das ist etwa der Fall, wenn du bei einem konkurrierenden Unternehmen arbeitest (z.B. konkurrierende Einzelhandelsmärkte oder Restaurants). Das Wettbewerbsverbot unterbindet solche Tätigkeiten, eventuell musst du sogar Schadenersatz zahlen oder mit einer Kündigung rechnen. Während des Urlaubs ist die Ausführung eines Nebenjobs nicht erlaubt (ehrenamtliche Tätigkeiten oder Aushelfen im Familienbetrieb können hier Ausnahmen bilden).

Die Option Nebenjob ist also vor allem dann relevant, wenn du bisher in Teilzeit arbeitest und dein Stundenkontingent z. B. beim aktuellen Arbeitgeber nicht aufstocken kannst. Alternativ kannst du zur Vollzeitstelle unter der Woche einen Wochenendjob antreten, durch den du die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden erreichst.

Gruppe von Menschen am Notebook
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Gruppe von Menschen am Notebook

Minijob: Pauschalversteuerung beachten!

Wenn du lediglich ein paar Hundert Euro im Monat extra benötigst, kann es sinnvoll sein, den Nebenjob als Minijob auszuüben. Den Minijob kennst du vielleicht unter dem Namen geringfügige Beschäftigung oder 520-Euro-Job (ehemals 450-Euro-Job). An Universitäten werden beispielsweise viele Jobs als Hilfskräfte so ausgeschrieben, auch der Einzelhandel sucht auf diese Weise neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Was macht dieses Angebot vergleichsweise attraktiv? Die geringe Pauschalversteuerung macht es möglich, dass du am Ende mit dem Minijob mehr Netto vom Brutto übrig hast als bei einem Job mit höherem Bruttogehalt. Ist der Stundenlohn gleich, kann das bei der Arbeitszeit einen deutlichen Unterschied machen. Zudem werden beim Minijob bis zur Grenze von 520 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Zudem muss der Verdienst nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Auch ein Saisonjob mit begrenzter Arbeitszeit (drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Jahr) kann sich aufgrund fehlender Sozialabgaben lohnen. In diesem Fall ist der Verdienst allerdings steuerpflichtig.

Wann muss ich meinen Arbeitgeber über den Nebenjob informieren?

Übst du eine Nebentätigkeit aus oder hast es vor, solltest du deinen ersten Arbeitsvertrag genau lesen. Hier kann dein Hauptarbeitgeber festlegen, dass du ihn über Nebenjobs zu informieren hast. Der Grund dafür ist besonders in Branchen, die mit sensiblen oder vertraulichen Daten arbeiten, einfach: Der Arbeitgeber will sichergehen, dass etwaige Nebenverdienste weder gegen betriebliche Interessen noch geltendes Recht verstoßen. Auch, wenn das Anzeigen einer Nebentätigkeit vertraglich nicht festgelegt ist, kann es sinnvoll sein, dies vor einer Zusage abzuklären. Willst du dies tun, solltest du unbedingt eine schriftliche Mitteilung abliefern. So hast du ein Dokument in der Hand, das dir im Streitfall Rechtssicherheit gibt und Missverständnissen vorbeugt.

Wird dir die Nebentätigkeit verboten, kannst du dies hinnehmen, verhandeln oder das Verbot gerichtlich prüfen lassen. Ignorieren solltest du es auf keinen Fall, denn so fängst du dir mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens eine Abmahnung ein. Sogar eine Kündigung könnte in so einem Fall rechtens sein. Ganz so einfach, wie in der Jugend das Taschengeld aufzubessern, ist das Ausüben eines Nebenjobs also leider nicht.

Fazit

Mit einer Nebentätigkeit kannst du dir etwas hinzuverdienen, wenn du sparen möchtest, besondere Ausgaben planst oder einfach nur die Kosten bis zum Ende des Monats decken möchtest. (Lesetipp: Warum viele beim Sparen scheitern!) Beachte, dass du bei einer Vollzeitstelle nur wenig Spielraum für weitere Arbeitszeit hast – bei der Arbeit in Teilzeit, zum Beispiel mit 25 bis 30 Stunden in der Woche, sieht es schon besser aus, wenn du die weitere Zeit in deinem Tagesplan freischaufeln kannst. Außerdem ist es wichtig, dass dein neuer Arbeitgeber deinem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz macht – unter anderem in diesem Fall kann dir Letzterer die Nebentätigkeit verbieten. Ohnehin ist es sinnvoll, die Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen oder zunächst zu fragen, ob du dort deine Stunden aufstocken kannst.