Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit
Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit ein Kündigungsgrund oder dein gutes Recht? Wir zeigen dir, worauf du bei diesem Thema achten musst!
Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit ein Kündigungsgrund oder dein gutes Recht? Wir zeigen dir, worauf du bei diesem Thema achten musst!
Du hast endlich die Einladung zu deinem Traum-Vorstellungsgespräch erhalten, doch der Termin fällt mitten in deine Arbeitszeit? Das ist ein häufiges Szenario, welches viele andere Menschen vor dir ebenfalls schon erlebt (und gemeistert) haben – aber es gibt einige Fallstricke, die du vermeiden solltest, um Ärger mit deiner aktuellen Arbeitsstelle zu umgehen.
Ob du offiziell freinehmen musst, welche cleveren Alternativen es gibt und warum fragwürdige Ausreden oder Krankmeldungen dich in ernsthafte Schwierigkeiten bringen können, erfährst du hier. Mit den richtigen Strategien und einer guten Planung kannst du dein Bewerbungsgespräch meistern, ohne deinen derzeitigen Job zu gefährden. Schließlich soll dein Karrieresprung positiv und reibungslos verlaufen – und dafür gibt es einige hilfreiche Tipps, die wir dir an dieser Stelle mitgeben wollen.
Einfache Antwort: eigentlich nicht. Ein Vorstellungsgespräch ist deine Privatangelegenheit und gehört damit in deine Freizeit. Das heißt, du musst dir für den Termin eigentlich Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern. Etwas einfacher ist es, wenn du flexible Arbeitszeiten hast und das Gespräch aus dem Homeoffice heraus führen kannst. Dann stempelst du dich für die Zeit des Gesprächs einfach aus und arbeitest die Zeit vorher oder später nach.
Die einzige Ausnahme besteht, wenn du gekündigt worden bist. Dann greift das BGB. Innerhalb der Kündigungsfrist darfst du Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen gehen. Dein bisheriges Unternehmen ist laut BGB sogar dazu verpflichtet, dir diese Zeit zu bezahlen. Das bedeutet, du musst diese Zeit weder nacharbeiten noch mit deinem Resturlaub verrechnen. Die Zeit für deine Vorstellungsgespräche gilt also 1:1 als Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass du das Jobinterview vorher ankündigst. Einfach so zu gehen, könnte zu einer fristlosen Kündigung führen.
So verlockend es auch klingen mag, sich für ein Vorstellungsgespräch krankzumelden – das solltest du lieber bleiben lassen. Eine solche Vorgehensweise könnte nämlich gravierende Folgen haben: Wenn dein:e Arbeitgeber:in herausfindet, dass du die Krankmeldung für private Zwecke missbraucht hast, riskierst du eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.
Und selbst, wenn du nicht direkt gekündigt wirst: Mit so einer Aktion beschädigst du nicht nur das Vertrauensverhältnis zu deinem aktuellen Unternehmen, sondern läufst auch Gefahr, intern in einem schlechten Licht dazustehen, falls die Wahrheit ans Licht kommt. Stell dir vor, Kolleg:innen oder Vorgesetzte erfahren von deinem Gespräch – solche Informationen verbreiten sich schneller, als du denkst.
Statt krankzufeiern, ist deine Großmutter gestorben? Du hattest auf dem Weg zur Arbeit eine Autopanne? Oder die Kinderbetreuung musste spontan absagen, weshalb du nun selbst auf dein Kind aufpassen musst?
Alles ungute Ausreden, weil, wenn es blöd läuft, dir Kolleg:innen oder Vorgesetzte in gutem Glauben direkt Hilfe anbieten könnten. Vielleicht bietet dir dein Chef an, dich auf dem Weg zur Arbeit abzuholen und mitzunehmen oder dein Kind ausnahmsweise mit ins Büro zu bringen. Blöd, jetzt hat die Ausrede nicht geklappt!
Lass solche Ausreden am besten sein und versuche, alles heimlich und im Privaten, aber schlau anzugehen. Niemand hat was davon, wenn am Ende die Wahrheit ans Licht kommt und du Ärger bekommst, weil du dich vor der Arbeit gedrückt hast. Auch hier gilt: Du könntest wegen Arbeitszeitbetruges gekündigt werden.
Die kurze Antwort: Nein, das darf dein Arbeitgeber nicht. Die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen fällt unter dein Grundrecht auf freie Arbeitsplatzwahl, das durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützt ist. Eine Kündigung aus diesem Grund – auch als Rachekündigung bekannt – wäre damit unzulässig und rechtswidrig.
Allerdings solltest du sicherstellen, dass dein Bewerbungsgespräch nicht gegen deine aktuellen arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Das bedeutet: Gehe nicht einfach unangekündigt während der Arbeitszeit zu einem Termin, ohne vorher Urlaub genommen oder dich korrekt freigestellt/ausgestempelt zu haben. Andernfalls könnte dein:e Arbeitgeber:in dir eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht vorwerfen.
Solange du die organisatorischen Rahmenbedingungen einhältst und dein Bewerbungsgespräch diskret planst, brauchst du keine Kündigung zu befürchten. Dein Wunsch nach beruflicher Veränderung ist rechtlich abgesichert – nutze diese Freiheit aber klug und verantwortungsvoll.
Ein Bewerbungsgespräch während eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses erfordert Fingerspitzengefühl. Diskretion ist dabei das A und O, um unangenehme Situationen mit Kolleg:innen und Vorgesetzten zu vermeiden.
Mach schon in deinen Bewerbungsunterlagen deutlich, dass du dich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest und um Vertraulichkeit bittest. Ein klar formulierter Sperrvermerk, wie zum Beispiel:
„Da ich mich aktuell in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich darum, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.“ signalisiert deinem potenziellen neuen Arbeitgeber, dass Diskretion für dich wichtig ist.
So aufregend die Jobsuche auch ist, behalte sie besser für dich – auch gegenüber Kolleg:innen, denen du vertraust. Selbst gut gemeinte Andeutungen können versehentlich weitergetragen werden und für dich unangenehme Folgen haben. Sichere erst deinen neuen Job, bevor du Neuigkeiten teilst.
Stelle sicher, dass deine Bewerbung und Vorstellungsgespräche möglichst wenig Aufmerksamkeit erregen:
Nutze für deine Bewerbungen ausschließlich private Geräte und E-Mail-Adressen. Es wäre fatal, wenn dein aktuelles Unternehmen durch Aktivitäten auf Firmenrechnern oder -servern von deiner Jobsuche erfährt.
Wenn dein Vorstellungsgespräch tagsüber stattfindet, denke an deine Garderobe. Falls du normalerweise leger gekleidet zur Arbeit kommst, könnte ein plötzlicher Auftritt im Business-Look auffallen. Packe deine Kleidung in eine neutrale Tasche, ziehe dich unterwegs um – etwa in einem Café oder der Reinigung – und vermeide so Fragen oder neugierige Blicke.
Sollte dein aktueller Arbeitgeber Verdacht schöpfen oder Nachfragen stellen, bleibe ruhig und vermeide direkte Aussagen. Du bist nicht verpflichtet, deine Jobsuche zu offenbaren, solange sie deine aktuellen Pflichten nicht beeinträchtigt.
Folgende Lösungen könnten für dich hilfreich sein, wenn du ein Bewerbungsgespräch ergattert hast, das in deine reguläre Arbeitszeit fällt:
Als Berufseinsteiger:in stehst du vor vielen Situationen, die du so zum ersten Mal erlebst. Irgendwann wird darunter die Frage sein, ob du ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit wahrnehmen darfst. Grundsätzlich gehört ein Vorstellungsgespräch in deine Freizeit, was bedeutet, dass du dir Urlaub für das Bewerbungsgespräch nehmen oder freinehmen musst. Eine Ausnahme besteht, wenn du gekündigt worden bist. Innerhalb der Kündigungsfrist darfst du laut BGB Vorstellungsgespräche wahrnehmen und dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, dir dafür die Zeit zu vergüten. Wichtig ist, das Vorstellungsgespräch vorher anzukündigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Allzu grobes Vorgehen bei den Verpflichtungen gegenüber deinen aktuellen Brötchengeber:innen solltest du vermeiden: Auffliegende Krankmeldungen und fragwürdige Ausreden riskieren ernsthafte Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung. Nutze Strategien wie eine gut geplante Mittagspause oder das Nehmen eines Urlaubstags, um Bewerbungsgespräche diskret und erfolgreich zu meistern, und vermeide unbedachte Schritte, die deine bisherige berufliche Situation gefährden könnten.