Befristeter Arbeitsvertrag
Was gilt es zu beachten?
2018-09-28T17:55:44+02:00
Arbeitsvertrag ist in der Tasche, nun kann das Berufsleben starten. Ist der Vertrag vielleicht befristet? Das macht ihn nicht schlechter. Trotzdem gibt es einige Dinge, die ihr darüber wissen solltet, damit es später keine Enttäuschungen gibt oder sogar Probleme auftauchen. Der Gesetzgeber regelt befristete Arbeitsverhältnisse im Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG. Anbei das Wichtigste hierzu kurz und knapp.

Was ist eine befristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag dokumentiert, dass das Arbeitsverhältnis, im Unterschied zu einer Dauerbeschäftigung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses ohne Kündigung endet. Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag wird in der Regel auf Wunsch des Arbeitgebers geschlossen. Er gibt ihm die Chance zu testen, ob ihr den Posten optimal ausfüllt.
Zeitpunkt ist klar, was aber bedeuten die Ereignisse? Hier eine Liste der wichtigsten dieser Ereignisse:
- Vertretungen von Mitarbeitern, die über mehrere Monate/Jahre arbeitsunfähig sind; bei ihrer Rückkehr endet ein befristeter Arbeitsvertrag.
- Vertretung von Mitarbeitern bei Mutterschutz oder Elternzeit.
- Bedarf zusätzlicher Arbeitskräfte bei besonderen Projekten und Auftragslagen. Erlischt dieser Bedarf, erlischt auch der Arbeitsvertrag.
Diese Art der Verträge heißt im Beamten-Deutsch Arbeitsverträge mit Zweckbefristung. Ihre exakte Dauer steht nicht von vornherein fest. Der zweckbefristete Arbeitsvertrag endet frühestens zwei Wochen nachdem der Arbeitgeber euch schriftlich über den Wegfall des Zweckes unterrichtet hat.
Befristet eingestellte Arbeitnehmer dürfen nicht diskriminiert werden. Das heißt, in einem befristeten Arbeitsverhältnis habt ihr Anspruch auf
- gleichen Lohn,
- gleiche Anzahl der Urlaubstage und
- identische Arbeitsbedingungen
wie die unbefristet Beschäftigten des Unternehmens.
Hinweis: ein befristeter Vertrag verlängert sich durch Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit nicht. Er endet zum vereinbarten Termin.
Besonderheiten befristeter Arbeitsverträge
- Die Befristung, nicht der gesamte Arbeitsvertrag, bedarf der Schriftform und muss von beiden Seiten unterschrieben sein; bei Zweckbefristung muss der Zweck schriftlich formuliert sein.
- Arbeitsverträge, verschickt als E-Mail oder Fax sind ungültig
- Die Befristung muss sachlich begründet sein. Neben Saisonarbeit und Sonder-Projekten gilt eine Erstanstellung nach Ausbildung oder Studium als sachlicher Grund für eine Befristung.
- Die Besonderheit der Arbeit kann eine Befristung begründen, relevant vor allem für Profisportler, Regisseure, Trainer, Schauspieler, Sänger, Künstler, Moderatoren und Kommentatoren
- Auch die sogenannte Probezeit kann als befristetes Arbeitsverhältnis behandelt werden. Entsprechend zur Probezeit bei unbefristeten Verträgen dauert sie in der Regel sechs Monate.
- Befristungen ohne sachlichen Grund unterliegen strengen Fristen, die im Anschluss erläutert werden.
Hinweis: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nicht ordentlich gekündigt werden. Das gilt für den Arbeitgeber ebenso wie für euch als Arbeitnehmer

Zulässige Dauer befristeter Arbeitsverträge
Arbeitsverträge bei einer Erstanstellung nach Ausbildung oder Studium dürfen nur auf zwei Jahre befristet werden. Ein bereits bestehendes befristetes Arbeitsverhältnis kann bei Abschluss der Ausbildung nicht verlängert werden. Nach Ablauf des ursprünglichen Arbeitsvertrages muss eine Daueranstellung erfolgen.
Ein Arbeitsverhältnis, das ohne Zweck (s.o.) befristet ist, darf in der Regel nicht länger zwei Jahre andauern. Während dieser Zeit kann ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag höchstens verlängert werden.
Jedes Unternehmen darf Arbeitnehmer nur einmal befristet einstellen. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag durch einen neuen begrenzten ersetzt, so ist dieser unwirksam. Eine Ausnahme stellen Existenzgründer dar. Sie können Arbeitsverträge für ihre Arbeitnehmer zweimal für die Dauer von vier Jahren befristen.
Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag ungültig?
Diese Frage ist für euch als Arbeitnehmer nicht ganz unwichtig, denn ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit Fehlern behaftet oder liegen Verstöße gegen die Fristsetzung vor, verwandelt er sich automatisch in einen Dauerarbeitsvertrag.
Der befristete Vertrag ist ungültig, wenn
- die vereinbarte Frist oder der Zweck der Befristung nicht in Schriftform festgehalten worden ist
- befriste Arbeitsverträge nicht pünktlich verlängert werden; endet ein Jahresvertrag zum 31
- Mai und wird am 01. Juni verlängert, wäre das juristisch ein Neuabschluss; da jeder Arbeitnehmer nur einmal befristet eingestellt werden kann, hat der neue Vertrag den Status eines Dauervertrages
- zweckgebundene Befristungen zur Vertretung von Arbeitnehmern sind ungültig, wenn der Erkrankte zurückkehrt, ohne das dem befristet Eingestellten fristgerecht gekündigt wurde, oder er für andere Tätigkeiten als derjenige, der zu vertreten ist, eingesetzt wird
- der Arbeitnehmer gegen eine Befristung klagt, ohne dass der Arbeitgeber, der davon Kenntnis haben muss, Einspruch erhebt
Fazit
Alles in allem sind befristete Arbeitsverträge ein guter Einstieg ins Berufsleben. Nicht nur der Arbeitgeber, auch ihr könnt ausprobieren, ob euch der Job wirklich zusagt. Ist das nicht der Fall, müsst ihr nicht kündigen und damit Sperrfristen beim Amt riskieren. Nach der Fristsetzung läuft der Vertrag ohnehin aus. Habt ihr allerdings euren Traumjob gefunden, gibt es sicher die Chance auf einen Dauer-Job.
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