Befristeter Arbeitsvertrag
Ihr habt ein Jobangebot mit befristetem Arbeitsvertrag bekommen? Was genau ist eigentlich ein befristeter Arbeitsvertrag? bigKARRIERE klärt euch auf!
Ihr habt ein Jobangebot mit befristetem Arbeitsvertrag bekommen? Was genau ist eigentlich ein befristeter Arbeitsvertrag? bigKARRIERE klärt euch auf!
Arbeitsvertrag ist in der Tasche, nun kann das Berufsleben starten. Ist der Vertrag vielleicht befristet? Das macht ihn nicht schlechter. Trotzdem gibt es einige Dinge, die ihr darüber wissen solltet, damit es später keine Enttäuschungen gibt oder sogar Probleme auftauchen. Der Gesetzgeber regelt befristete Arbeitsverhältnisse im Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG. Anbei das Wichtigste hierzu kurz und knapp.
Ein befristeter Arbeitsvertrag dokumentiert, dass das Arbeitsverhältnis, im Unterschied zu einer Dauerbeschäftigung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses ohne Kündigung endet. Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag wird in der Regel auf Wunsch des Arbeitgebers geschlossen. Er gibt ihm die Chance zu testen, ob ihr den Posten optimal ausfüllt.
Zeitpunkt ist klar, was aber bedeuten die Ereignisse? Hier eine Liste der wichtigsten dieser Ereignisse:
Diese Art der Verträge heißt im Beamten-Deutsch Arbeitsverträge mit Zweckbefristung. Ihre exakte Dauer steht nicht von vornherein fest. Der zweckbefristete Arbeitsvertrag endet frühestens zwei Wochen nachdem der Arbeitgeber euch schriftlich über den Wegfall des Zweckes unterrichtet hat.
Befristet eingestellte Arbeitnehmer dürfen nicht diskriminiert werden. Das heißt, in einem befristeten Arbeitsverhältnis habt ihr Anspruch auf
wie die unbefristet Beschäftigten des Unternehmens.
Hinweis: ein befristeter Vertrag verlängert sich durch Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit nicht. Er endet zum vereinbarten Termin.
Hinweis: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nicht ordentlich gekündigt werden. Das gilt für den Arbeitgeber ebenso wie für euch als Arbeitnehmer
Arbeitsverträge bei einer Erstanstellung nach Ausbildung oder Studium dürfen nur auf zwei Jahre befristet werden. Ein bereits bestehendes befristetes Arbeitsverhältnis kann bei Abschluss der Ausbildung nicht verlängert werden. Nach Ablauf des ursprünglichen Arbeitsvertrages muss eine Daueranstellung erfolgen.
Ein Arbeitsverhältnis, das ohne Zweck (s.o.) befristet ist, darf in der Regel nicht länger zwei Jahre andauern. Während dieser Zeit kann ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag höchstens verlängert werden.
Jedes Unternehmen darf Arbeitnehmer nur einmal befristet einstellen. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag durch einen neuen begrenzten ersetzt, so ist dieser unwirksam. Eine Ausnahme stellen Existenzgründer dar. Sie können Arbeitsverträge für ihre Arbeitnehmer zweimal für die Dauer von vier Jahren befristen.
Diese Frage ist für euch als Arbeitnehmer nicht ganz unwichtig, denn ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit Fehlern behaftet oder liegen Verstöße gegen die Fristsetzung vor, verwandelt er sich automatisch in einen Dauerarbeitsvertrag.
Der befristete Vertrag ist ungültig, wenn:
Alles in allem sind befristete Arbeitsverträge ein guter Einstieg ins Berufsleben. Nicht nur der Arbeitgeber, auch ihr könnt ausprobieren, ob euch der Job wirklich zusagt. Ist das nicht der Fall, müsst ihr nicht kündigen und damit Sperrfristen beim Amt riskieren. Nach der Fristsetzung läuft der Vertrag ohnehin aus. Habt ihr allerdings euren Traumjob gefunden, gibt es sicher die Chance auf einen Dauer-Job.