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Einstellung, Urlaub, Kündigung & Co.

Was der Betriebsrat für Azubis tun kann

Um eure Rechte zu vertreten, habt ihr im Unternehmen einen gewaltigen Fürsprecher: den Betriebsrat. Was dieser für Azubis konkret tun kann, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Als Auszubildende seid ihr grundsätzlich nicht rechtlos, sondern durch gesetzliche Vorschriften, Regelungen und Vereinbarungen geschützt. Eine wichtige Einrichtung, um Arbeitnehmerrechte im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber zu sichern und zu vertreten, ist der Betriebsrat. Er ist auch für eure Interessen da. Was der Betriebsrat für Azubis tun kann, erfahrt ihr hier.

Die Tätigkeit von Betriebsräten ist im sogenannten Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden. Im Bereich des öffentlichen Dienstes gelten vergleichbare Regelungen. Hier heißt die Personalvertretung Personalrat. Die Einrichtung eines Betriebsrates ist kein Muss, die Initiative dazu muss von den Beschäftigten selbst ausgehen. Gerade in größeren Unternehmen gibt es aber fast immer einen Betriebsrat.

Betriebsrat und JAV

Als Azubis seid ihr für den Betriebsrat wahlberechtigt, wenn ihr mindestens 18 Jahre seid. Die Volljährigkeit ist eine der Voraussetzungen für Teilnahme an der Betriebsratswahl. Um auch Azubis unter 18 eine angemessene Interessenvertretung zu ermöglichen, gibt es in vielen Betrieben eine eigene Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Auch die JAV wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Sie muss auf Verlangen parallel zum Betriebsrat eingerichtet werden, wenn mindestens fünf Jugendliche unter 18 und/oder mindestens fünf Beschäftigte in Berufsausbildung unter 25 im Betrieb tätig sind. Diese Zielgruppen sind auch wahlberechtigt. Betriebsrat und JAV arbeiten bei der Azubi-Vertretung eng zusammen. Die JAV kann an Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen.

Aufgaben des Betriebsrats allgemein

Eure Stellung als Azubi unterscheidet sich in vielen Bereichen nicht grundlegend von der  "normaler" Arbeitnehmer. Besonderheiten ergeben sich vor allem durch Ausbildungsvorgaben und -inhalte. Deshalb nimmt der Betriebsrat für Azubis viele Aufgaben wahr, die er auch sonst im Rahmen der Arbeitnehmervertretung hat. Eine grundlegende Aufgabe des Betriebsrates ist die Überwachung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, die zum Schutz von Arbeitnehmern und Azubis bestehen, sowie von Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Das betrifft zum Beispiel Arbeitszeit- oder Urlaubsregelungen.

Darüber hinaus definiert das Betriebsverfassungsgesetz eine Vielzahl an Informations-, Beratungs-, Widerspruchs-, Zustimmungsverweigerungs- und zum Teil auch Mitbestimmungsrechten für Betriebsräte. Oft existieren in Unternehmen Betriebsvereinbarungen, die noch weitergehende Befugnisse vorsehen. Neben der Wahrnehmung genereller Aufgaben wirkt der Betriebsrat  bei der Lösung von Konflikten zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber mit. Er ist daher - ggf. gemeinsam mit der JAV - auch ein guter Ansprechpartner, wenn es zu Streit im Zusammenhang mit eurem Ausbildungsverhältnis kommt.

Betriebsrat für Azubis - das ist möglich

In diesem recht umfassenden Rahmen kann der Betriebsrat für Azubis eine Menge tun. Die nachfolgende Liste ist dabei nicht als abschließende Aufzählung zu sehen:

 

  • Mitwirkung bei drohender Kündigung des Ausbildungsverhältnisses. Der Betriebsrat hat hier ein Widerspruchsrecht;
  • Unterstützung eurer Einstellung bzw. Übernahme in ein qualifiziertes und unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Ausbildung. Hier kann der Betriebsrat allerdings in der Regel keine Übernahme verlangen. Das ist eine Entscheidung des Arbeitgebers, es sei denn es bestehen entsprechende Vereinbarungen;
  • Sicherung und Überwachung einer qualifizierten Ausbildung: der Betriebsrat kümmert sich mit darum, dass eure Ausbildung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ihr qualifizierte Ausbilder erhaltet, moderne Lehrmethoden zur Anwendung kommen und ihr im Rahmen der Ausbildungsstandkontrolle auch adäquat beurteilt werdet;
  • Der Betriebsrat wirkt - überwiegend beratend - bei der Ausbildungs- und Einstellungsplanung mit;
  • Darüber hinaus setzt sich der Betriebsrat für Azubis dafür ein, dass ausbildungsfreundliche Regelungen und Leistungen im Betrieb bestehen. Dabei kann es zum Beispiel um die Gestaltung von Urlaubsgrundsätzen zugunsten von Azubis, die Stellung von Arbeitskleidung, Lehrmitteln und -materialien oder die Übernahme von Fahrtkosten durch den Arbeitgeber gehen.

Diese Übersicht zeigt, es gibt eine Vielzahl von Aufgaben, die ein Betriebsrat für Azubis wahrnehmen kann. Zusammen mit der JAV habt  ihr mit einem guten Betriebsrat einen starken Partner an eurer Seite.