Was der Betriebsrat für Azubis tun kann
Um eure Rechte zu vertreten, habt ihr im Unternehmen einen gewaltigen Fürsprecher: den Betriebsrat. Was dieser für Azubis konkret tun kann, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Um eure Rechte zu vertreten, habt ihr im Unternehmen einen gewaltigen Fürsprecher: den Betriebsrat. Was dieser für Azubis konkret tun kann, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Als Auszubildende seid ihr grundsätzlich nicht rechtlos, sondern durch gesetzliche Vorschriften, Regelungen und Vereinbarungen geschützt. Eine wichtige Einrichtung, um Arbeitnehmerrechte im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber zu sichern und zu vertreten, ist der Betriebsrat. Er ist auch für eure Interessen da. Was der Betriebsrat für Azubis tun kann, erfahrt ihr hier.
Die Tätigkeit von Betriebsräten ist im sogenannten Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach kann in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden. Im Bereich des öffentlichen Dienstes gelten vergleichbare Regelungen. Hier heißt die Personalvertretung Personalrat. Die Einrichtung eines Betriebsrates ist kein Muss, die Initiative dazu muss von den Beschäftigten selbst ausgehen. Gerade in größeren Unternehmen gibt es aber fast immer einen Betriebsrat.
Als Azubis seid ihr für den Betriebsrat wahlberechtigt, wenn ihr mindestens 18 Jahre seid. Die Volljährigkeit ist eine der Voraussetzungen für Teilnahme an der Betriebsratswahl. Um auch Azubis unter 18 eine angemessene Interessenvertretung zu ermöglichen, gibt es in vielen Betrieben eine eigene Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Auch die JAV wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Sie muss auf Verlangen parallel zum Betriebsrat eingerichtet werden, wenn mindestens fünf Jugendliche unter 18 und/oder mindestens fünf Beschäftigte in Berufsausbildung unter 25 im Betrieb tätig sind. Diese Zielgruppen sind auch wahlberechtigt. Betriebsrat und JAV arbeiten bei der Azubi-Vertretung eng zusammen. Die JAV kann an Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen.
Eure Stellung als Azubi unterscheidet sich in vielen Bereichen nicht grundlegend von der "normaler" Arbeitnehmer. Besonderheiten ergeben sich vor allem durch Ausbildungsvorgaben und -inhalte. Deshalb nimmt der Betriebsrat für Azubis viele Aufgaben wahr, die er auch sonst im Rahmen der Arbeitnehmervertretung hat. Eine grundlegende Aufgabe des Betriebsrates ist die Überwachung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, die zum Schutz von Arbeitnehmern und Azubis bestehen, sowie von Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Das betrifft zum Beispiel Arbeitszeit- oder Urlaubsregelungen.
Darüber hinaus definiert das Betriebsverfassungsgesetz eine Vielzahl an Informations-, Beratungs-, Widerspruchs-, Zustimmungsverweigerungs- und zum Teil auch Mitbestimmungsrechten für Betriebsräte. Oft existieren in Unternehmen Betriebsvereinbarungen, die noch weitergehende Befugnisse vorsehen. Neben der Wahrnehmung genereller Aufgaben wirkt der Betriebsrat bei der Lösung von Konflikten zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber mit. Er ist daher - ggf. gemeinsam mit der JAV - auch ein guter Ansprechpartner, wenn es zu Streit im Zusammenhang mit eurem Ausbildungsverhältnis kommt.
In diesem recht umfassenden Rahmen kann der Betriebsrat für Azubis eine Menge tun. Die nachfolgende Liste ist dabei nicht als abschließende Aufzählung zu sehen:
Diese Übersicht zeigt, es gibt eine Vielzahl von Aufgaben, die ein Betriebsrat für Azubis wahrnehmen kann. Zusammen mit der JAV habt ihr mit einem guten Betriebsrat einen starken Partner an eurer Seite.