Let‘s get the Party started
Alkohol am Arbeitsplatz
2020-03-13T20:27:01+01:00
Alkohol bietet nicht für alle Probleme eine Lösung. Aber sich den wenig charmanten Kollegen schön zu trinken oder Radler und Weißweinschorle als Durstlöscher einzusetzen, das könnte durchaus funktionieren. Und gegen ein kleines Sektchen ist doch sicher auch nichts einzuwenden? Schließlich muss sich jeder einmal Mut antrinken und sei es für das erste Telefongespräch mit einem wichtigen Kunden. Wann Alkohol am Arbeitsplatz wahrscheinlich kein Problem ist und wann ihr besser die Finger von Hochprozentigem lassen solltet, erfahrt ihr hier.
Alkohol am Arbeitsplatz - manchmal gibt es gute Gründe
Alkohol ist am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verboten. Es gibt einige Anlässe, zu denen auch auf der Arbeit Alkohol ausgeschenkt wird. Vielleicht feiert eure Kollegin einen runden Geburtstag und ihr möchtet gemeinsam mit einem Glas Sekt anstoßen? Oder ihr habt einen wichtigen Kunden gewonnen oder ein aufregendes Projekt abgeschlossen, auch dann möchte man mit einem Glas Sekt oder Wein auf den Erfolg anstoßen. Bei einem gemeinsamen Geschäftsessen müsst ihr auch nicht zwingend auf Alkohol verzichten.
Ein oder zwei Gläser Bier oder Wein zum Essen gehen in der Regel in Ordnung. Wenn ihr allerdings wisst, dass ihr bereits nach einem Glas Sekt ausflippt und das dringende Bedürfnis verspürt zu Macarena zu tanzen, dann bleibt ihr besser bei alkoholfreien Alternativen. Geschäftliche Veranstaltungen sind nicht der richtige Ort, um alle Hemmungen über Bord zu werfen. Die eine oder andere Hemmung ist vielleicht ganz sinnvoll, wenn ihr euer professionelles Bild im Beruf wahren wollt. In vielen Branchen gehört das Feierabendbier einfach dazu. Solange der Chef nichts gegen ein Glas Sekt zu besonderen Anlässen oder das Feierabendbier hat, spricht nichts gegen gelegentlichen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. Gemeinsam ein Glas Sekt oder ein Feierabendbier zu trinken, kann die Verbindung unter den Mitarbeitern stärken und die Motivation erhöhen.

Alkohol am Arbeitsplatz - was ist eigentlich verboten
Wie bereits erwähnt ist Alkohol am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verboten. Gegen ein gelegentliches Glas zu besonderen Anlässen haben viele Vorgesetzte nichts einzuwenden. Was aber nicht geht ist, während der Arbeit zu trinken oder alkoholisiert am Arbeitsplatz aufzutauchen. Ihr wart gestern Abend auf einer Party und habt bis in die frühen Morgenstunden die Wodkaflasche umarmt? Macht das besser ausschließlich am Wochenende und erscheint am Montag ohne Restalkohol und Alkoholfahne bei der Arbeit. Auch wenn es kein allgemeines Verbot für Alkohol am Arbeitsplatz in Deutschland gibt, euer Chef muss das nicht tolerieren. Wenn ihr zur Arbeit kommt, werden Leistung und Professionalität von euch gefordert. Unter dem Einfluss von Alkohol könnt ihr eurer Arbeit nicht professionell nachgehen.
Arbeitsrechtliche Regelungen für den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland zwar nicht, aber in eurem Unternehmen kann es individuelle Regelungen geben. Das heißt, euer Boss kann sehr wohl ein Verbot für Alkohol am Arbeitsplatz aussprechen. Gibt es ein solches Verbot und seid ihr nicht von Beruf Sohn oder Tochter, dann haltet euch besser daran. Wichtig zu wissen: Viele Chefs tolerieren kleine Mengen Alkohol zu besonderen Anlässen und haben auch nichts gegen das typische Feierabendbier einzuwenden.
Solange weder eure Leistung beeinträchtigt wird noch eure Sicherheit oder die von anderen gefährdet ist, gibt es zumeist keine Probleme. Euer Arbeitgeber bezahlt euch für eure Arbeit und die könnt ihr nur dann bestmöglich erledigen, wenn ihr nicht unter dem Einfluss von Alkohol steht. Problematisch wird Alkoholkonsum in Unternehmen, in denen ihr Maschinen bedienen oder Kraftfahrzeuge fahren müsst. Dann gilt absolutes Alkoholverbot. Übertreibt ihr es mit dem Alkohol am Arbeitsplatz, kann euer Boss euch abmahnen. In manchen Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Ein kleines Bier zwischendurch - erlaubt, oder?
In eurer Mittagspause könnt ihr im Grunde tun, was ihr wollt. Auch gegen ein Glas Bier oder Radler haben die meisten Chefs wohl nichts einzuwenden. Soll heißen, belasst es bei einem Glas und trinkt nicht mehr. Ihr möchtet eurer Tätigkeit schließlich auch nach der Mittagspause noch professionell nachgehen und euer Image nicht versauen, nur weil sie im Biergarten nebenan eure Lieblingsmarke ausschenken. Zu viel Alkohol ist ohnehin nicht gesund. Zu viel Alkohol am Arbeitsplatz kann ein Abmahn- oder sogar Kündigungsgrund sein. Etwas anders verhält es sich bei einer Alkoholsucht. Dahinter steckt eine Erkrankung und Arbeitgeber sind angehalten, ihren Arbeitnehmer bei der Genesung zu unterstützen.
Fazit
Alkohol am Arbeitsplatz geht dann in Ordnung, wenn euer Boss nichts dagegen hat und es sich nur um ein Glas Sekt oder Bier zu besonderen Anlässen handelt. Restalkohol vom Vorabend oder ständiges Trinken am Arbeitsplatz muss euer Chef nicht tolerieren. Dafür kann er euch abmahnen oder kündigen. Legt den Genuss von Alkohol auf das Wochenende und lasst die Party dann so richtig abgehen. Für Risiken und Nebenwirkungen übernehmen wir natürlich keine Verantwortung.
Weiterführende Links