Wettbewerbsverbot
Welche Bedeutung es für euch hat und was ihr beachten müsst
2020-02-20T21:13:59+01:00
Als Wettbewerbsverbot versteht man eine Regelung, welche laut Handelsgesetzbuch bestimmte Arten der Nebenbeschäftigung verbietet. Was besagt es im Detail?
Das Wettbewerbsverbot ist Teil deines neuen Arbeits- oder Ausbildungsvertrages? Die Klausel ist so üblich, dass sie im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist und kein Grund, dass du zögern solltest, die Unterschrift abzugeben. Unterschieden wird allgemein zwischen dem gesetzlichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Wir zeigen dir, worauf du achten musst, um nicht während oder nach deiner Beschäftigung gegen das Verbot zu verstoßen, und auch, was du sonst berücksichtigen solltest, wenn es um eine Nebenbeschäftigung geht.

Was bedeutet Wettbewerbsverbot?
Gesunder Wettbewerb kurbelt zwar den Markt an, doch es ist nicht gern gesehen, wenn ein Angestellter eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen derselben Branche ausübt. Grund ist das Risiko der Nutzung betriebsinterner Geheimnisse, um an anderer Stelle Profit zu schlagen.
Die Beschäftigung bei der Konkurrenz würde für den Arbeitgeber einen Verlust bedeuten, dessen Ausmaße nur schwer abzuschätzen sind. Um die Einblicke der Angestellten in den Kundenstamm des Unternehmens, Preise und in das betriebsinterne Know-how nicht zum Nachteil für Arbeitgeber werden zu lassen, dient das Wettbewerbsverbot der Verhinderung dieser Gefahr.
Gesetzliches Wettbewerbsverbot
Artikel 60 des HGB definiert das Wettbewerbsverbot. Es schränkt die Art der Nebenbeschäftigung des "Handelsgehilfen" (Angestellten) ein. Dieser darf kein eigenes Handelsgewerbe betreiben und auch nicht im Handelszweig tätig sein, in dem der "Prinzipal" (Arbeitgeber) ihn beschäftigt hat. Sofern der Arbeitnehmer bereits bei der Anstellung in diesem Bereich tätig ist, gilt die Nebenbeschäftigung als rechtmäßig. Ein Verbot müsste dann vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden.
Wenn du während deiner Beschäftigung in einem Elektroeinzelhandel also einen eigenen Webshop mit PC-Teilen aufmachen möchtest, benötigst du die Genehmigung deines Arbeitgebers.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Das Verbot der Beschäftigung im Rahmen des Wettbewerbsverbots ist unter Umständen auch nach dem Ende des Dienstverhältnisses gültig. Artikel 74 des HGB definiert die nachvertragliche Regelung und unter welchen Voraussetzungen diese zulässig ist.
Für die Erklärung des Verbots ist eine einseitige Willenserklärung notwendig, die vom Arbeitgeber unterzeichnet an den Arbeitnehmer übergeben werden muss. Die Bestimmung ist nur dann gültig, wenn sie nicht über die Verhältnisse geht und die Existenz des Arbeitnehmers bedroht.
Kaufmann oder Kauffrau müssen nach Ende des Arbeitsvertrags z. B. In der Lage sein, eine neue Beschäftigung im Beruf anzunehmen, sofern die Branche eine andere ist. Vereinbarungen mit Minderjährigen sind ungültig. Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot kollidieren nicht mit dem Recht auf Berufsfreiheit.
Entschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverboten - Die Karenzzahlung
Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Rahmen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu einer sogenannten Karenzentschädigung. Diese Entschädigung ist eine Zahlung, welche während der gesamten Dauer des Verbots nach dem Arbeitsvertrag zu leisten ist und mindestens die Hälfte der Lohnzahlung beträgt. Die Karenzentschädigung ist so wie ein Einkommen zu versteuern und hat Einfluss auf das Arbeitslosengeld und die Beiträge der Sozialversicherung.
Wenn ein Arbeitgeber auf eine vorher abgeschlossene Vereinbarung nach der Beschäftigung verzichtet, muss er unter Umständen über ein Jahr lang die Karenzzahlung leisten. Weitere Informationen zur Karenzzahlung finden sich im HGB unter § 74, § 74 a - c und § 75. Zusätzliche Regelungen gelten für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer.
Fazit
Leider geht der Trend in vielen Berufen zum Nebenverdienst. Vor allem Minijobber und Aushilfen können nur selten von einer Beschäftigung leben. Bevor du dir etwas zu deiner Hauptbeschäftigung dazuverdienen möchtest, empfiehlt es sich immer, Rücksprache mit deinen Vorgesetzten und deinem Chef zu halten.
Auch wenn die Tätigkeit in einer anderen Branche stattfindet, du z. B. neben der Beschäftigung im Büro abends noch kellnern möchtest, ist die Rücksprache sinnvoll. Die Freizeit soll der persönlichen Erholung dienen und wenn dein Arbeitgeber in deiner Nebenbeschäftigung ein Risiko dafür sieht, muss er die Genehmigung nicht erteilen. In den meisten Fällen wird dein Chef sein OK geben. Kritisch ist es in der Regel nur dann, wenn die Nachtruhe gefährdet ist, weil du nach deinem Job am Tag z. B. noch eine Schicht als Nachtwächter einlegst.
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