Minusstunden bei der Arbeitszeit
Erfahre alles Wissenswerte zum Thema Minusstunden im Arbeitsrecht. Bleibe informiert und meistere die Herausforderungen im Umgang mit Minusstunden. Jetzt lesen!
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Sicher hast du schon einmal von Minusstunden gehört, aber weißt du auch, was das genau bedeutet? Minusstunden entstehen, wenn du weniger arbeitest als in deinem Arbeitsvertrag vereinbart. Das kann verschiedene Gründe haben, z. B. ein früherer Feierabend oder ein unvorhergesehener Arbeitsausfall durch einen nicht verschiebbaren privaten Termin.
Die Frage der Minusstunden ist im Arbeitsrecht besonders wichtig. Sie betrifft nicht nur deine Arbeitszeit und dein Gehalt, sondern auch deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer. Du sollst verstehen, wie Minusstunden rechtlich behandelt werden und welche Auswirkungen sie auf dein Arbeitsverhältnis haben können.
Wenn du dich mit diesem Thema beschäftigst, kannst du deine Rechte besser wahrnehmen und verstehst, wie du in Situationen, in denen Minusstunden eine Rolle spielen, angemessen reagieren kannst.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Minusstunden sind recht komplex, aber keine Sorge, wir erklären sie dir kurz und verständlich. Zunächst einmal gibt es das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten regelt. Dieses Gesetz ist entscheidend, um zu verstehen, was bei der Berechnung von Arbeits- und Minusstunden rechtlich zulässig ist.
Dann gibt es noch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das an einen Tarifvertrag gebunden ist oder interne Betriebsvereinbarungen hat, können diese Regelungen spezifische Details zu Arbeitszeiten und Minusstunden enthalten. Oft bieten sie dir als Arbeitnehmer zusätzlichen Schutz.
Schließlich spielt noch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) eine Rolle. Es beeinflusst die Berechnung der Urlaubstage und kann Auswirkungen auf die Entstehung oder den Ausgleich von Minusstunden haben, insbesondere wenn du weniger arbeitest als vertraglich vereinbart.
Nur in Fällen, in denen der Mitarbeiter selbst die Verantwortung für seine Abwesenheit trägt, können Fehlzeiten angerechnet werden. Die Gründe hierfür variieren. Entstehen durch Urlaub Krankheit oder Feiertage Minusstunden, dürfen dir diese nicht angerechnet werden. Üblicherweise entstehen Minusstunden, wenn Mitarbeiter:
In Deutschland gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung zu Minusstunden, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer. Wichtig ist hierbei, was im Arbeits- oder Tarifvertrag zwischen den Parteien festgelegt wurde. In solchen Verträgen wird oft eine Klausel zu Minusstunden aufgeführt, die nicht nur die erlaubte Anzahl an Minusstunden in einem bestimmten Zeitrahmen definiert, sondern auch den Zeitraum, in dem diese Fehlzeiten ausgeglichen werden müssen. Ohne solche vertraglichen Vereinbarungen sind Minusstunden generell nicht zulässig. Arbeitet ein Angestellter weniger als vertraglich vereinbart, kann dies einen Vertragsbruch darstellen, der den Arbeitgeber dazu berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen oder eine Gehaltskürzung vorzunehmen.
Der Ausgleich von Minusstunden geschieht normalerweise durch das Leisten von Überstunden. Dies bedeutet in der Praxis, dass man länger arbeitet, also den Arbeitstag später beendet, um die erforderlichen Sollstunden zu erreichen. Alternativ kann man früher beginnen zu arbeiten, um das Zeitkonto zu korrigieren. Das Ziel ist es, durch zusätzliche Arbeitsstunden die üblicherweise entstehenden Minusstunden auszugleichen.
Wenn jedoch die im Arbeitsvertrag festgelegte maximale Anzahl an Minusstunden überschritten wird, sieht die Situation anders aus. Es gibt keine allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen darüber, wie viele Minusstunden man sich im Berufsleben leisten darf. Dies wird durch den Arbeitsvertrag geregelt. Der Schwerpunkt liegt darauf, dass der Arbeitnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen, sprich seiner Arbeit, nachkommt. Überschreiten Beschäftigte wiederholt die festgelegten Grenzen und gleichen die Stunden nicht aus, kann dies zu einem Lohnabzug führen.
Zusammengefasst: Eine Lohn- oder Gehaltskürzung ist möglich, allerdings nur, wenn die Minusstunden selbst verschuldet sind. Gemäß § 615 BGB muss der Arbeitgeber den vollen Lohn zahlen, wenn er beispielsweise den Arbeitnehmer früher nach Hause schickt, obwohl dieser bereit ist, die vereinbarte Arbeitszeit zu leisten. Das bedeutet, du könntest auch früher den Arbeitstag beenden, wenn dies vom Arbeitgeber veranlasst wird, und dennoch den vollen Lohn erhalten.
Eine Überwachung von Minusstunden ist in der Regel nur möglich, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die Arbeitnehmer einer Arbeitszeitkontenführung zustimmen. Dies wird in der Regel im Rahmen des Arbeits- oder Tarifvertrags geregelt. Ohne die Einwilligung der Arbeitnehmer ist es grundsätzlich nicht möglich, Minus- und Überstunden zu erfassen, zu kontrollieren und abzurechnen. Hier kommt es auf die Frage nach Vertrauensarbeitszeit vs. Einstempeln an.
Falls dein Arbeitgeber auf die Führung von Arbeitszeitkonten verzichtet und stattdessen auf das Modell der Vertrauensarbeitszeit setzt, genießen die Beschäftigten in der Regel mehr Flexibilität und müssen sich offiziell weniger Gedanken über Minusstunden machen – da diese theoretisch nicht existieren, wenn kein entsprechendes Konto geführt wird. Das entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung, die anfallende Arbeit zu erledigen, wie es vertraglich vereinbart ist.
In der Praxis ermöglicht Vertrauensarbeitszeit oft längere Pausen oder die Erledigung privater Angelegenheiten, vorausgesetzt, du gleichst dies aus, indem du beispielsweise am nächsten Tag mehr arbeitest oder zumindest sicherstellst, dass alle erforderlichen Aufgaben abgeschlossen werden.
Kurzum: Bei Vertrauensarbeitszeit liegt es in der Eigenverantwortung des Arbeitnehmers, eventuelle Minusstunden selbst auszugleichen, ohne einer offiziellen Kontrolle unterworfen zu sein.
Wie mit Minusstunden umgegangen wird, kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein und hängt auch davon ab, ob du minutengenau ein- und ausstempeln musst oder das Modell der Vertrauensarbeitszeit eingesetzt wird. Denke immer daran, dass nur bestimmte Arten von Minusstunden dir auch wirklich angerechnet werden können – Urlaub, Krankheit und Feiertage zählen etwa nicht dazu. Musst du ein- und ausstempeln, achte besonders darauf, dass dein Arbeitszeitkonto über einen längeren Zeitraum einigermaßen ausgeglichen ist.
Übrigens: Wie du damit umgehst, wenn du im Urlaub plötzlich krank wirst, erklären wir dir ebenfalls in einem Beitrag!