Frau im Cafe & macht sich Notizen
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Frau im Cafe & macht sich Notizen
Diese 5 Punkte solltest du verhandeln

Neuer Arbeitsvertrag - Neues Glück

Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!

Du stehst vor dem Abschluss eines Vertrages und willst nichts falsch machen? bigKARRIERE verrät dir, an welchen Stellen du genau nachlesen und unbedingt verhandeln solltest!

Ist ein Arbeitsvertrag verhandelbar?

Ja, du kannst den Arbeitsvertrag verhandeln. Die Stellenausschreibung, auf die du dich beworben hast, liefert dir Hinweise darauf, was im Arbeitsvertrag enthalten sein könnte. So kann im Arbeitsvertrag beispielsweise dein Aufgabenbereich geregelt sein. Möglicherweise hast du deine Gehaltsvorstellungen in deiner Bewerbung genannt. Spätestens im Vorstellungsgespräch werden deine Gehaltsvorstellungen und andere Konditionen Thema sein. Der Arbeitsvertrag sollte diese Themen aufgreifen und als Basis für weitere Verhandlungen dienen. Es kann vorkommen, dass der Arbeitsvertrag etwas enthält, das vorher so nicht besprochen wurde. Aus diesem Grund solltest du den Arbeitsvertrag als Verhandlungsbasis betrachten. Nimm dir vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags Zeit, diesen zu prüfen.

So gehst du vor, wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest:

  • Lass dich nicht unter Druck setzen. Dein Arbeitgeber hat den Arbeitsvertrag unterzeichnet und du sollst schnell nachziehen? Nimm dir Zeit und prüfe deinen Arbeitsvertrag in Ruhe.
  • Tauchen im Arbeitsvertrag Inhalte auf, die ihr vorher nicht besprochen habt, muss dahinter keine böse Absicht stecken. Vielleicht gab es ein Missverständnis. Bleibe bei jedem Gespräch und jeder Verhandlung freundlich und sachlich.
  • Du kannst dir Unterstützung holen, wenn du den Arbeitsvertrag verhandeln möchtest. Das kann ein Experte der zuständigen Gewerkschaft oder des Branchenverbands oder ein Fachanwalt sein. Manchmal ist es sinnvoll, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben und erst später einzelne Punkte zu verhandeln. Lass dich am besten fachlich beraten.
  • Du solltest deinen Ansprechpartner kennen, wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest. Eventuell wird dir beim Vorstellungsgespräch ein Ansprechpartner genannt, wenn es um den Arbeitsvertrag geht. Die Fachabteilung oder die Personalstelle können hier die richtigen Ansprechpartner sein. Werden deine Fragen zum Arbeitsvertrag nicht zu deiner Zufriedenheit beantwortet, kannst du dich an deinen direkten Vorgesetzten wenden.
  • Wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, bitte deinen Arbeitgeber um einen entsprechenden Termin darum, dir den Entwurf vorab zukommen zu lassen. Beide Seiten sollten beim Abschluss des Arbeitsvertrags ein gutes Gefühl haben und damit die beste Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit schaffen.

Du musst im Übrigen nicht bis zur Rente mit einem einmal verhandelten Arbeitsvertrag leben. Es gibt immer wieder Anlässe, zu denen du den Arbeitsvertrag verhandeln kannst. Wenn die Probezeit vorbei ist, ein Mitarbeitergespräch stattfindet oder du befördert wirst, kann das ein Anlass für neue Verhandlungen sein. Persönliche Veränderungen wie das Gründen einer Familie oder Weiterbildungen können ebenfalls zum Anlass genommen werden, den Arbeitsvertrag zu verhandeln.

Mann mit Kaffeetasse
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Mann mit Kaffeetasse

Was kann man im Arbeitsvertrag verhandeln?

Wenn du den Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, kannst du folgende Punkte ansprechen:

  • Das Gehalt gehört zu den Punkten, die häufig verhandelt werden. Das Gehalt entspricht nicht deinen Vorstellungen? Sprich es an.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Arbeitszeiten. Die Arbeitszeit entscheidet mit, ob du mit deiner Arbeitsstelle langfristig zufrieden sein wirst oder nicht. Sprich an, wenn die Arbeitszeiten, die Urlaubstage oder die Überstundenregelung nicht deinen Vorstellungen entsprechen.
  • Wichtig ist außerdem, dass du über deinen Tätigkeitsbereich und deine Pflichten Bescheid weißt. Sprich mit deinem Arbeitgeber über deine zukünftigen Aufgaben.
  • Ebenfalls verhandelbar sind die Arbeitgeberleistungen. Beispielsweise kannst du Zuschüsse für den Kindergarten oder Gutscheine für Benzin fordern.

Kann ich Urlaubstage verhandeln?

Wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, kannst du die Urlaubstage ins Visier nehmen. Wird die Zahl der Urlaubstage im Arbeitsvertrag nicht extra erwähnt, kannst du von der gesetzlichen Regelung ausgehen. Bei einer Fünf-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Heute sind jedoch 28 bis 30 Urlaubstage üblich. In deinem Arbeitsvertrag kann festgehalten werden, dass sich die Zahl deiner Urlaubstage automatisch mit der Länge der Betriebszugehörigkeit erhöht. Deine Urlaubstage kannst du durchaus verhandeln. Hast du laut Arbeitsvertrag Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen 20 Urlaubstage, gibt es Luft nach oben. Beachte, dass du während der Probezeit häufig keinen Urlaub nehmen kannst.

Kann man die Probezeit verhandeln?

Wenn du in einen neuen Job startest, hast du eine Probezeit von sechs Monaten. Das muss aber nicht immer sein, in manchen Fällen wünschen sich Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Verlängerung der Probezeit. Auch eine Verkürzung der Probezeit ist möglich.

Die Probezeit soll helfen, herauszufinden, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander passen. Soll das Arbeitsverhältnis längerfristig bestehen? Arbeitnehmer und Arbeitgeber können während der Probezeit wesentlich leichter das Arbeitsverhältnis beenden. Der gesetzlich vorgesehene Kündigungsschutz gilt während der Probezeit noch nicht und die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen muss nicht eingehalten werden. Stattdessen haben beide Parteien das Recht, innerhalb von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Gründe müssen hierfür nicht angegeben werden.

Wer den Arbeitsvertrag verhandeln möchte, sollte wissen, dass die Vereinbarung einer Probezeit Teil der meisten Arbeitsverträge ist. Eine Probezeit muss jedoch nicht unbedingt Teil des Arbeitsvertrags sein, es sei denn, es handelt sich um eine Berufsausbildung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich nicht an die ansonsten übliche Probezeit von sechs Monaten halten. Sie können im Arbeitsvertrag auch eine kürzere Probezeit vereinbaren. Das ist auch im Nachhinein möglich, allerdings nur mit dem Einverständnis beider Parteien. Vielleicht ist der Arbeitgeber mit den Leistungen des Mitarbeiters so zufrieden, dass er die Probezeit gerne verkürzen möchte. Oder der Mitarbeiter war bereits vorher im Unternehmen beschäftigt, nur auf einer anderen Position. Der gesetzlich vorgesehene Kündigungsschutz greift dennoch erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit.

Wann über Gehalt verhandeln?

In der Regel finden Gehaltsverhandlungen während des Vorstellungsgesprächs statt. Spätestens bei den Gesprächen über den Arbeitsvertrag muss über die Gehaltsvorstellungen gesprochen werden. Das Gehalt während des Gesprächs über den Arbeitsvertrag zu verhandeln, kann schwierig werden, wenn du dich mit deinem zukünftigen Arbeitgeber bereits während des Vorstellungsgesprächs auf ein bestimmtes Gehalt geeinigt hast.

Auch wenn Gehaltsverhandlungen während der Verhandlung über den Arbeitsvertrag üblich sind, solltest du Fingerspitzengefühl beweisen. Deine Gehaltsvorstellungen dürfen nicht völlig übertrieben sein. Informiere dich vorab über branchenübliche Gehälter. Daran kannst du dich orientieren. Liegt dein Gehalt ohnehin deutlich über dem branchenüblichen, kann es respektlos sein, noch mehr zu fordern.

Bist du davon überzeugt, dass dir höhere Leistungen zustehen, kannst du mit deinem Arbeitgeber über steuerfreie Zusatzleistungen oder vermögenswirksame Leistungen sprechen. Solche Leistungen können beispielsweise Fahrkostenzuschläge, Zuschüsse für die Kinderbetreuung sowie Zuschüsse für die Gesundheitsförderung sein. Nicht immer muss es eine Gehaltserhöhung sein. Mach dir vorab Gedanken dazu, was du von deinem neuen Arbeitgeber erwartest.

Was beachten beim Verhandeln?

Wenn du den Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, solltest du dich gut vorbereiten. Mit einer guten Vorbereitung verhinderst du, dass du wichtige Punkte vergisst. Zudem verbesserst du mit einer guten Vorbereitung deine Ausgangssituation. Folgende Punkte solltest du beachten:

  • Hast du den Arbeitsvertrag zur Durchsicht erhalten, prüfe ihn sorgfältig. Lies dir alle Punkte durch und notiere dir, was unklar ist. Was wurde nicht angesprochen? Wo gibt es Erklärungsbedarf?
  • Hast du den Entwurf des Arbeitsvertrags noch nicht erhalten, solltest du darum bitten, dass dir dieser vor den Verhandlungen ausgehändigt wird.
  • Nimm dir Zeit, den Arbeitsvertrag zu checken. Lass dich nicht unter Druck setzen, selbst wenn dir dein neuer Arbeitgeber eine Frist für das Unterzeichnen des Arbeitsvertrags genannt hat.
  • Scheue dich nicht, bestimmte Themen und Inhalte des Arbeitsvertrags anzusprechen. Überlege, was du im Arbeitsvertrag verhandeln möchtest und welche Punkte dir wichtig sind. Was möchtest du ansprechen? Was möchtest du verhandeln?
  • Geh souverän und selbstbewusst in die Verhandlungen, aber versuche nicht stur deinen Kopf durchzusetzen. Überlege dir vorab, wo du bereit bist, Kompromisse zu machen 

Arbeitsvertrag verhandeln: Scary but necessary

Für Jobneulinge sind Arbeitsverträge mit ihren vielen Klauseln und dem ganzen Kleingedruckten ein Buch mit sieben Siegeln. Viele Azubis lesen sich den Vertrag zwar durch, trauen sich aber nicht nachzufragen oder nachzuverhandeln. Dabei ist es eine gängige Praxis, seinen Arbeitsvertrag zu verhandeln. Je früher du das lernst, desto besser für deinen weiteren Karriereweg.

An fünf Stellen schleichen sich häufig ungünstige Formulierungen ein, die später zu Frust auf Arbeitnehmerseite führen. Unsere Checkliste soll dich für diese fünf Punkte sensibilisieren. Auch ein Reality Check muss sein: Als Azubi ist dein Verhandlungsspielraum relativ gering. Setze deshalb die Messlatte für deine Erwartungen nicht zu hoch! Sieh es eher als Übung an, als Azubi deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln. Training macht bekanntlich Meister. Und wer gut verhandelt, kommt im Job weiter.

Frau unterschreibt
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Frau unterschreibt

Arbeitsvertrag: diese Punkte müssen verhandelt werden

1. Gehalt: Für Azubis ist das Gehalt häufig fest vorgegeben und in zahlreichen Fällen wird dieser Punkt bereits im Vorstellungsgespräch diskutiert. Sollte dies nicht der Fall sein, steht es dir frei, vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages noch einmal zu verhandeln. Auch das Ende der Probezeit gilt als guter Zeitpunkt, um eine Lohnverhandlung zu führen. Wichtig ist, dass du Fingerspitzengefühl mitbringt. Als Azubi kannst du nicht allzu viel verlangen. Mehr Verhandlungsspielraum hast du, wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast und es um deinen ersten Job geht.

2. Arbeitgeberleistungen: Manchmal kann es sinnvoller sein, nicht mehr Gehalt, sondern geldwerte Leistungen vom Arbeitgeber zu fordern. Das könnten etwa Sachzuwendungen wie Fahrscheine, Benzin- oder Warengutscheine sein. Überlege dir, von welchen Leistungen du profitieren würdest und probiere dein Glück bei der Arbeitsvertragsverhandlung.

3. Arbeitszeiten: Das Thema ist wichtig, weil schlechte Arbeitszeiten und Überstunden zu Frust bei vielen Arbeitnehmern führen. Lies dir deshalb immer die Klauseln zu Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaubsregelungen durch. In deinem Azubi-Vertrag dürften die Regelungen dazu standardisiert sein, aber spätestens bei deinem ersten echten Job lohnt es sich, zu verhandeln. Auch die Punkte Homeoffice und Remote Work kannst du an dieser Stelle anschneiden, wenn dir mehr Freiheit wichtig ist. Behalte aber im Hinterkopf: Wenn Arbeitgeber Präsenz- oder Arbeitszeiten reduzieren, werden Gehaltssprünge und Beförderungen unwahrscheinlicher.

4. Erreichbarkeit: Von der Arbeit abschalten zu können, ist ein wichtiger Faktor für die Erholung. Deshalb solltest du dich nicht darauf einlassen, nach Feierabend oder gar im Urlaub für Kunden und Kollegen erreichbar zu sein. Eine Ausnahme gilt, wenn Bereitschaftszeiten in deinem Job üblich sind. Ansonsten sollten fixe Vereinbarungen rund um die Erreichbarkeit (zu welchen Zeiten, auf welchem Wege) im Vertrag getroffen werden. Auch hier ein Wort der Warnung: Chefs sehen es gerne, wenn ihre jungen Mitarbeiter sich reinhängen. Daher könnten zu scharfe Forderungen nach Offline-Zeiten zum Karrierehemmnis werden.

5. Tätigkeitsbereich: Ein weiterer Reibungspunkt betrifft den Tätigkeitsbereich. Als Azubi kannst du davon ausgehen, dass du in viele verschiedene Bereiche hineinschnuppern und "niedere" Tätigkeiten ausführen wirst – du lernst schließlich noch. Doch beim ersten richtigen Job muss das nicht mehr sein. Dann ist es empfehlenswert, im Arbeitsvertrag zu verhandeln, welche Tätigkeiten von dir erbracht werden müssen, wo dein Verantwortungsbereich liegt und dass du "niedere" Tätigkeiten, für die du überqualifiziert bist, nicht ausführen musst.