Neuer Arbeitsvertrag - Neues Glück
Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!
Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!
Du stehst vor dem Abschluss eines Vertrages und willst nichts falsch machen? bigKARRIERE verrät dir, an welchen Stellen du genau nachlesen und unbedingt verhandeln solltest!
Ja, du kannst den Arbeitsvertrag verhandeln. Die Stellenausschreibung, auf die du dich beworben hast, liefert dir Hinweise darauf, was im Arbeitsvertrag enthalten sein könnte. So kann im Arbeitsvertrag beispielsweise dein Aufgabenbereich geregelt sein. Möglicherweise hast du deine Gehaltsvorstellungen in deiner Bewerbung genannt. Spätestens im Vorstellungsgespräch werden deine Gehaltsvorstellungen und andere Konditionen Thema sein. Der Arbeitsvertrag sollte diese Themen aufgreifen und als Basis für weitere Verhandlungen dienen. Es kann vorkommen, dass der Arbeitsvertrag etwas enthält, das vorher so nicht besprochen wurde. Aus diesem Grund solltest du den Arbeitsvertrag als Verhandlungsbasis betrachten. Nimm dir vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags Zeit, diesen zu prüfen.
So gehst du vor, wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest:
Du musst im Übrigen nicht bis zur Rente mit einem einmal verhandelten Arbeitsvertrag leben. Es gibt immer wieder Anlässe, zu denen du den Arbeitsvertrag verhandeln kannst. Wenn die Probezeit vorbei ist, ein Mitarbeitergespräch stattfindet oder du befördert wirst, kann das ein Anlass für neue Verhandlungen sein. Persönliche Veränderungen wie das Gründen einer Familie oder Weiterbildungen können ebenfalls zum Anlass genommen werden, den Arbeitsvertrag zu verhandeln.
Wenn du den Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, kannst du folgende Punkte ansprechen:
Wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, kannst du die Urlaubstage ins Visier nehmen. Wird die Zahl der Urlaubstage im Arbeitsvertrag nicht extra erwähnt, kannst du von der gesetzlichen Regelung ausgehen. Bei einer Fünf-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Heute sind jedoch 28 bis 30 Urlaubstage üblich. In deinem Arbeitsvertrag kann festgehalten werden, dass sich die Zahl deiner Urlaubstage automatisch mit der Länge der Betriebszugehörigkeit erhöht. Deine Urlaubstage kannst du durchaus verhandeln. Hast du laut Arbeitsvertrag Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen 20 Urlaubstage, gibt es Luft nach oben. Beachte, dass du während der Probezeit häufig keinen Urlaub nehmen kannst.
Wenn du in einen neuen Job startest, hast du eine Probezeit von sechs Monaten. Das muss aber nicht immer sein, in manchen Fällen wünschen sich Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Verlängerung der Probezeit. Auch eine Verkürzung der Probezeit ist möglich.
Die Probezeit soll helfen, herauszufinden, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander passen. Soll das Arbeitsverhältnis längerfristig bestehen? Arbeitnehmer und Arbeitgeber können während der Probezeit wesentlich leichter das Arbeitsverhältnis beenden. Der gesetzlich vorgesehene Kündigungsschutz gilt während der Probezeit noch nicht und die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen muss nicht eingehalten werden. Stattdessen haben beide Parteien das Recht, innerhalb von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Gründe müssen hierfür nicht angegeben werden.
Wer den Arbeitsvertrag verhandeln möchte, sollte wissen, dass die Vereinbarung einer Probezeit Teil der meisten Arbeitsverträge ist. Eine Probezeit muss jedoch nicht unbedingt Teil des Arbeitsvertrags sein, es sei denn, es handelt sich um eine Berufsausbildung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich nicht an die ansonsten übliche Probezeit von sechs Monaten halten. Sie können im Arbeitsvertrag auch eine kürzere Probezeit vereinbaren. Das ist auch im Nachhinein möglich, allerdings nur mit dem Einverständnis beider Parteien. Vielleicht ist der Arbeitgeber mit den Leistungen des Mitarbeiters so zufrieden, dass er die Probezeit gerne verkürzen möchte. Oder der Mitarbeiter war bereits vorher im Unternehmen beschäftigt, nur auf einer anderen Position. Der gesetzlich vorgesehene Kündigungsschutz greift dennoch erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit.
In der Regel finden Gehaltsverhandlungen während des Vorstellungsgesprächs statt. Spätestens bei den Gesprächen über den Arbeitsvertrag muss über die Gehaltsvorstellungen gesprochen werden. Das Gehalt während des Gesprächs über den Arbeitsvertrag zu verhandeln, kann schwierig werden, wenn du dich mit deinem zukünftigen Arbeitgeber bereits während des Vorstellungsgesprächs auf ein bestimmtes Gehalt geeinigt hast.
Auch wenn Gehaltsverhandlungen während der Verhandlung über den Arbeitsvertrag üblich sind, solltest du Fingerspitzengefühl beweisen. Deine Gehaltsvorstellungen dürfen nicht völlig übertrieben sein. Informiere dich vorab über branchenübliche Gehälter. Daran kannst du dich orientieren. Liegt dein Gehalt ohnehin deutlich über dem branchenüblichen, kann es respektlos sein, noch mehr zu fordern.
Bist du davon überzeugt, dass dir höhere Leistungen zustehen, kannst du mit deinem Arbeitgeber über steuerfreie Zusatzleistungen oder vermögenswirksame Leistungen sprechen. Solche Leistungen können beispielsweise Fahrkostenzuschläge, Zuschüsse für die Kinderbetreuung sowie Zuschüsse für die Gesundheitsförderung sein. Nicht immer muss es eine Gehaltserhöhung sein. Mach dir vorab Gedanken dazu, was du von deinem neuen Arbeitgeber erwartest.
Wenn du den Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, solltest du dich gut vorbereiten. Mit einer guten Vorbereitung verhinderst du, dass du wichtige Punkte vergisst. Zudem verbesserst du mit einer guten Vorbereitung deine Ausgangssituation. Folgende Punkte solltest du beachten:
Für Jobneulinge sind Arbeitsverträge mit ihren vielen Klauseln und dem ganzen Kleingedruckten ein Buch mit sieben Siegeln. Viele Azubis lesen sich den Vertrag zwar durch, trauen sich aber nicht nachzufragen oder nachzuverhandeln. Dabei ist es eine gängige Praxis, seinen Arbeitsvertrag zu verhandeln. Je früher du das lernst, desto besser für deinen weiteren Karriereweg.
An fünf Stellen schleichen sich häufig ungünstige Formulierungen ein, die später zu Frust auf Arbeitnehmerseite führen. Unsere Checkliste soll dich für diese fünf Punkte sensibilisieren. Auch ein Reality Check muss sein: Als Azubi ist dein Verhandlungsspielraum relativ gering. Setze deshalb die Messlatte für deine Erwartungen nicht zu hoch! Sieh es eher als Übung an, als Azubi deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln. Training macht bekanntlich Meister. Und wer gut verhandelt, kommt im Job weiter.
1. Gehalt: Für Azubis ist das Gehalt häufig fest vorgegeben und in zahlreichen Fällen wird dieser Punkt bereits im Vorstellungsgespräch diskutiert. Sollte dies nicht der Fall sein, steht es dir frei, vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages noch einmal zu verhandeln. Auch das Ende der Probezeit gilt als guter Zeitpunkt, um eine Lohnverhandlung zu führen. Wichtig ist, dass du Fingerspitzengefühl mitbringt. Als Azubi kannst du nicht allzu viel verlangen. Mehr Verhandlungsspielraum hast du, wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast und es um deinen ersten Job geht.
2. Arbeitgeberleistungen: Manchmal kann es sinnvoller sein, nicht mehr Gehalt, sondern geldwerte Leistungen vom Arbeitgeber zu fordern. Das könnten etwa Sachzuwendungen wie Fahrscheine, Benzin- oder Warengutscheine sein. Überlege dir, von welchen Leistungen du profitieren würdest und probiere dein Glück bei der Arbeitsvertragsverhandlung.
3. Arbeitszeiten: Das Thema ist wichtig, weil schlechte Arbeitszeiten und Überstunden zu Frust bei vielen Arbeitnehmern führen. Lies dir deshalb immer die Klauseln zu Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaubsregelungen durch. In deinem Azubi-Vertrag dürften die Regelungen dazu standardisiert sein, aber spätestens bei deinem ersten echten Job lohnt es sich, zu verhandeln. Auch die Punkte Homeoffice und Remote Work kannst du an dieser Stelle anschneiden, wenn dir mehr Freiheit wichtig ist. Behalte aber im Hinterkopf: Wenn Arbeitgeber Präsenz- oder Arbeitszeiten reduzieren, werden Gehaltssprünge und Beförderungen unwahrscheinlicher.
4. Erreichbarkeit: Von der Arbeit abschalten zu können, ist ein wichtiger Faktor für die Erholung. Deshalb solltest du dich nicht darauf einlassen, nach Feierabend oder gar im Urlaub für Kunden und Kollegen erreichbar zu sein. Eine Ausnahme gilt, wenn Bereitschaftszeiten in deinem Job üblich sind. Ansonsten sollten fixe Vereinbarungen rund um die Erreichbarkeit (zu welchen Zeiten, auf welchem Wege) im Vertrag getroffen werden. Auch hier ein Wort der Warnung: Chefs sehen es gerne, wenn ihre jungen Mitarbeiter sich reinhängen. Daher könnten zu scharfe Forderungen nach Offline-Zeiten zum Karrierehemmnis werden.
5. Tätigkeitsbereich: Ein weiterer Reibungspunkt betrifft den Tätigkeitsbereich. Als Azubi kannst du davon ausgehen, dass du in viele verschiedene Bereiche hineinschnuppern und "niedere" Tätigkeiten ausführen wirst – du lernst schließlich noch. Doch beim ersten richtigen Job muss das nicht mehr sein. Dann ist es empfehlenswert, im Arbeitsvertrag zu verhandeln, welche Tätigkeiten von dir erbracht werden müssen, wo dein Verantwortungsbereich liegt und dass du "niedere" Tätigkeiten, für die du überqualifiziert bist, nicht ausführen musst.
Ob Ausbildung oder erster richtiger Job – lies deinen Arbeitsvertrag genau durch und prüfe ihn kritisch, ehe du ihn unterschreibst. Bei Punkten, die dir unangenehm auffallen, lohnt es sich, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Denn nur wer fordert, bekommt, was er will!
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