Arbeitsvertrag verhandeln
Du stehst vor dem Abschluss eines Vertrages und willst nichts falsch machen? bigKARRIERE verrät dir, an welchen Stellen du genau nachlesen und unbedingt verhandeln solltest!
Du stehst vor dem Abschluss eines Vertrages und willst nichts falsch machen? bigKARRIERE verrät dir, an welchen Stellen du genau nachlesen und unbedingt verhandeln solltest!
Ein neuer Job bedeutet für viele Berufseinsteiger:innen vor allem Vorfreude – zugleich liegt mit dem Arbeitsvertrag ein Dokument auf dem Tisch, das kompliziert wirkt. Vertragsverhandlungen sind für viele ungewohnt und fühlen sich unangenehm an. Dabei zeigen seriöse Quellen, dass Unternehmen oft bereit sind, über wesentliche Punkte des Vertrages zu sprechen. Wer lernt, den eigenen Arbeitsvertrag zu verhandeln, legt einen Grundstein für die weitere Karriere, denn ein guter Vertrag ist die Basis für Motivation, Fairness und eine ausgewogene Work‑Life‑Balance. In diesem Ratgeber erfährst du, warum das Verhandeln sinnvoll ist, wie du dich vorbereitest und welche Klauseln du dir genau anschauen solltest.
Schon im Vorstellungsgespräch können einige Konditionen angesprochen werden, doch viele Details stehen erst im schriftlichen Vertrag. Laut einem juristischen Ratgeber können Gehalt, Arbeitszeit, Tätigkeitsbereich, Zusatzleistungen und Urlaub individuell vereinbart werden. Wichtig ist, dass alles schriftlich festgehalten wird. Vertragliche Regelungen sind rechtlich bindend, darum solltest du sie verstehen und gegebenenfalls anpassen lassen. Eine spätere Gehaltserhöhung ist deutlich schwerer durchzusetzen als ein faires Einstiegsgehalt, und Zusatzleistungen werden oft nur auf Initiative der Arbeitnehmer:innen eingebaut. Das frühzeitige Verhandeln schafft zudem Klarheit über Aufgaben, Erwartungen und Rechte – eine gute Basis für Vertrauen.
Im Folgenden findest du die wichtigsten Klauseln, die du vor der Unterschrift prüfen und nachverhandeln kannst. Verwende die Stichpunkte als Checkliste.
Viele Arbeitgeber:innen sind bereit, über das Einstiegsgehalt zu sprechen. Ein gutes Einstiegsgehalt ist einfacher zu verhandeln ist als spätere Erhöhungen. Informiere dich über den branchenüblichen Lohn und beachte, dass eine tarifliche Bindung den Verhandlungsspielraum einschränkt. Seit 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – darunter darf niemand bezahlt werden. Wenn dein Wunschgehalt über dem Durchschnitt liegt, kann es sinnvoll sein, geldwerte Vorteile wie Essenszuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, ein Fitnessstudio‑Abo oder die Beteiligung an Weiterbildungen zu verhandeln.
Neben dem Gehalt können auch Sachleistungen interessant sein. Dazu gehören Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Essensgutscheine, eine betriebliche Altersvorsorge oder Beteiligungen am Unternehmen. Überlege, welche Leistungen deine Lebenssituation verbessern – für Berufseinsteiger:innen können Fahrtkosten oder eine Bahncard besonders wertvoll sein. Diese Leistungen sind oft verhandelbar, weil sie den Arbeitgeber weniger kosten als eine direkte Lohnerhöhung und dennoch den Nettolohn erhöhen.
Schlechte Arbeitszeiten und häufige Überstunden sind ein häufiger Frustfaktor. Prüfe daher die Klauseln zu Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub sorgfältig. Im Vertrag sollte festgelegt sein, wo die Arbeitsleistung zu erbringen ist und ob Homeoffice möglich ist. Wenn du an bestimmten Tagen von zu Hause arbeiten möchtest, sollten die Anzahl der Homeoffice‑Tage sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit konkret im Vertrag stehen. Verhandle auch flexible Arbeitszeiten, um Studium, Familie oder Hobbys besser unter einen Hut zu bringen.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf‑Tage‑Woche 20 Arbeitstage. Die meisten Unternehmen gewähren inzwischen 28 bis 30 Urlaubstage. Falls der Vertrag nur den gesetzlichen Mindestanspruch vorsieht, solltest du versuchen, zusätzliche Urlaubstage auszuhandeln. Beachte, dass du während der Probezeit anteiligen Urlaub erwirbst: Bei einem Jahresurlaub von 20 Tagen stehen dir pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu (etwa 1,67 Tage).
Eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Freizeit ist wichtig für Erholung. Lege mit dem Arbeitgeber fest, ob und wann du außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar sein musst. Du solltest abends und im Urlaub nicht erreichbar sein – es sei denn, Bereitschaftsdienst ist üblich. Gleichzeitig solltest du darauf achten, nicht zu hart auf „Offline-Zeiten“ zu bestehen, um nicht als wenig engagiert zu gelten. Ein gegenseitiges Verständnis hilft, Überlastung zu vermeiden.
Je präziser dein Aufgabenbereich im Vertrag beschrieben ist, desto besser kannst du unpassende Aufgaben ablehnen. Bei einer allgemeinen Berufsbezeichnung kann der Arbeitgeber vielfältige Aufgaben zuweisen. Wenn du beispielsweise als „Sachbearbeiter:in“ eingestellt wirst, solltest du darauf bestehen, dass der konkrete Tätigkeitsbereich im Vertrag festgehalten wird. So wird verhindert, dass du dauerhaft Arbeiten unterhalb deiner Qualifikation erledigen musst. Bei Azubis ist eine breite Aufgabenpalette üblich; im ersten festen Job jedoch kannst du deine Verantwortungsbereiche klarer definieren.
Eine Probezeit ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber üblich. Sie ermöglicht beiden Seiten, das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist zu beenden. In vielen Verträgen dauert die Probezeit sechs Monate, sie kann aber verkürzt oder verlängert werden, wenn Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in zustimmen. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, und der gesetzliche Kündigungsschutz gilt erst nach sechs Monaten. Wenn du bereits Berufserfahrung im Unternehmen hast oder eine ähnliche Position ausgeübt hast, kannst du eine kürzere Probezeit verhandeln. Wichtig: In der Ausbildung ist eine Probezeit von mindestens einem Monat und höchstens vier Monaten vorgeschrieben.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, kann aber durch vertragliche Vereinbarungen angepasst werden. Eine Verkürzung unter die gesetzliche Frist ist nicht zulässig. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber für beide Seiten gelten. In der Praxis können Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen über längere Fristen verhandeln, zum Beispiel um Planungssicherheit zu schaffen. Achte darauf, dass eine verlängerte Frist nicht nur zu deinen Lasten geht.
Oft sind Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder Erfolgsprämien nicht standardmäßig im Vertrag enthalten. Halte schriftlich fest, unter welchen Bedingungen ein Bonus gezahlt wird. Das gilt auch für variable Vergütungsbestandteile, Provisionen oder Prämien. Achte darauf, dass die Ziele realistisch sind und der Bonus nicht beliebig widerrufen werden kann.
Manche Verträge enthalten ein Wettbewerbsverbot. Ein solches Verbot ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zahlt. Fehlt eine solche Entschädigungsregelung, ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot unwirksam. Falls du eine Nebentätigkeit ausüben möchtest (zum Beispiel als Freelancer:in), sollten die Bedingungen dazu im Vertrag geregelt werden. In der Regel muss der Arbeitgeber der Nebentätigkeit zustimmen, sofern keine Konkurrenz entsteht und die Arbeitsleistung nicht leidet.
Ein unbefristeter Vertrag bietet mehr Sicherheit als ein befristeter Vertrag. Arbeitgeber:innen dürfen ohne sachlichen Grund maximal zwei Jahre lang befristen. Wenn du eine befristete Stelle antrittst, solltest du klären, unter welchen Umständen eine Übernahme in ein unbefristetes Verhältnis möglich ist. Für Teilzeit gilt beim Arbeitsvertrag-Verhandeln: Vereinbare im Vertrag, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten du arbeitest, um Planbarkeit zu haben. Teilzeitkräfte haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte.
Arbeitsvertrag-Verhandeln ist eine Mischung aus Vorbereitung, Kommunikationsgeschick und Fingerspitzengefühl. Mit den folgenden Tipps gelingt dir der Prozess leichter:
Erst wenn alle Punkte geklärt und schriftlich fixiert sind, solltest du den Vertrag unterschreiben. Beachte, dass ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag entstehen kann. Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber jedoch spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Vertrag ausstellen. Für deine Planung ist es trotzdem ratsam, den Vertrag vor Antritt zu unterschreiben. Bewahre eine Kopie auf und prüfe, ob alle besprochenen Punkte enthalten sind. Wenn du später Unklarheiten feststellst, sprich sie so schnell wie möglich an.
Wichtige Bestandteile sind eine genaue Stellenbeschreibung, das Gehalt, die Arbeitszeit, der Arbeitsort, Urlaubstage, Kündigungsfristen und Zusatzleistungen. Je konkreter der Tätigkeitsbereich im Vertrag beschrieben ist, desto weniger kann der Arbeitgeber dir unpassende Aufgaben übertragen. Prüfe auch, ob die Urlaubstage den branchenüblichen 28 bis 30 Tagen entsprechen, ob die Probezeit angemessen ist und ob die Kündigungsfrist mindestens der gesetzlichen Vorgabe von vier Wochen entspricht. Sonderleistungen wie Boni sollten nachvollziehbare Kriterien enthalten.
Ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne schriftlichen Vertrag beginnen, doch der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Vereinbarung auszuhändigen. Aus Sicht der Arbeitnehmer:innen ist es sinnvoll, den Vertrag vor dem ersten Arbeitstag zu unterschreiben, um Planungssicherheit zu haben und spätere Missverständnisse zu vermeiden. Prüfe den Vertrag in Ruhe und unterschreibe erst, wenn alle offenen Punkte geklärt sind.
Ja, das Einstiegsgehalt lässt sich meist vor der Vertragsunterzeichnung verhandeln. Vor der Unterschrift solltest du überlegen, ob du mit dem Gehalt zufrieden bist, da spätere Gehaltserhöhungen schwerer durchzusetzen sind. Informiere dich über den üblichen Lohn in deiner Branche und beachte, dass bei tarifgebundenen Arbeitgebern weniger Spielraum besteht. Sollten deine Gehaltsvorstellungen nicht erfüllt werden, kannst du alternative Vergütungen wie Boni oder Sachleistungen vorschlagen.
Ein Änderungsvertrag ist keine neue Anstellung, sondern eine Vereinbarung, die bestimmte Punkte des bestehenden Arbeitsvertrags anpasst. Nach arbeitsrechtlichen Informationen muss er schriftlich sein und die geänderten Bedingungen klar definieren. Beide Parteien müssen freiwillig zustimmen. Wenn Arbeitnehmer:innen den Änderungsvertrag nicht unterschreiben wollen, können sie die vorgeschlagenen Änderungen ablehnen; allerdings riskieren sie bei einer damit verbundenen Änderungskündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Viele Arbeitgeber:innen sind bereit, über Inhalte des Arbeitsvertrags zu sprechen. Der juristische Ratgeber IQB weist darauf hin, dass Gehalt, Arbeitszeit, Tätigkeitsbereich, Zusatzleistungen und Urlaub verhandelt werden können. Allerdings solltest du nur angemessene und realistische Forderungen stellen, um glaubwürdig zu bleiben. Tarifliche oder gesetzliche Regelungen können den Spielraum einschränken, beispielsweise beim Mindestlohn oder bei Tarifgehältern.
Ja, du darfst einen neuen Vertrag unterschreiben, bevor du den alten kündigst, sofern keine vertraglichen Verpflichtungen verletzt werden. Wichtig ist, dass sich der Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses nicht mit dem bestehenden überlappt, sonst drohen Schadensersatzforderungen oder sogar eine fristlose Kündigung. Achte auf Wettbewerbsverbote und nachvertragliche Pflichten und halte die Kündigungsfristen im aktuellen Vertrag ein.
In der Regel beträgt die Probezeit sechs Monate, kann aber in Absprache verkürzt oder verlängert werden. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen und der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten. Wenn du bereits Erfahrung in der Branche oder im Unternehmen hast, lohnt es sich, über eine kürzere Probezeit zu verhandeln. In Berufsausbildungen ist eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben und darf ein bis vier Monate dauern.
Ja, eine individuelle Kündigungsfrist kann vereinbart werden. Das Arbeitsrecht erlaubt vertragliche Abweichungen, solange die Frist nicht kürzer als die gesetzliche Vorgabe ist. Oft verlängern Unternehmen die Kündigungsfrist, um Planungssicherheit zu gewinnen; eine solche Verlängerung muss jedoch für beide Seiten gelten. Vor der Unterschrift solltest du daher prüfen, ob die vereinbarte Frist deinen Bedürfnissen entspricht und notfalls Anpassungen ansprechen.