Frau in Sträuchern
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Das müssen euch eure Eltern zahlen Bild

Unterhaltszahlung für Studenten

Eure Eltern sind dazu verpflichtet, euch im Studium zu unterstützen, doch wie sieht das rechtlich aus? Wir erklären euch die Unterhaltszahlungspflicht im Studium.

„Eltern haften für Ihre Kinder" ist nicht nur ein Spruch für Baustellenschilder. Auch für den Unterhalt sind Eltern gegenüber ihrem Nachwuchs verpflichtet. Aber gilt das auch für Studium, Auslandsemester und Pflichtpraktika? Und was, wenn Eltern nicht zahlen, obwohl sie könnten? bigKARRIERE beantwortet die wichtigsten Fragen.

Zwei Männer mit Riesenrad auf Festival
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Wann besteht der Unterhaltsanspruch im Studium?

Beim Unterhaltsrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, für das die individuelle Situation des Studenten eine zentrale Rolle spielt. Grundsätzlich lässt sich aber folgendes zum Thema Unterhaltszahlung im Studium festhalten:

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) sind Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während des Studiums Unterhalt zu zahlen. Eine feste Altersgrenze existiert nicht. Der Unterhaltsanspruch gilt für das Bachelorstudium und das Masterstudium, sofern beim Master ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Bachelor besteht. Für die Promotion erlischt die Verpflichtung, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ihr in dieser Lebensphase finanziell bereits auf eigenen Beinen stehen könnt.

Zu den wichtigsten Einschränkungen zählt, dass

a) die Regelstudienzeit nicht wesentlich überschritten und

b) das Studium ernsthaft und zielgerichtet absolviert wird

Wichtig: Sowohl über eure Studienpläne als auch über den Fortgang des Studiums müsst ihr eure Eltern regelmäßig informieren. Selbst wenn kaum oder kein Kontakt zu den Eltern besteht! Der Bundesgerichtshof ist da wirklich streng (vgl. BGH Az. XII ZB 415/16). Die Informationspflicht ist auch beim Auslandsstudium und bei Pflichtpraktika relevant. Wurden Eltern frühzeitig darüber informiert, müssen sie die Mehrkosten für solche studienfördernden Aktivitäten tragen.

Ein Wechsel von Fachrichtung oder Studienort spätestens bis zum dritten Semester ändert nichts an der Unterhaltszahlung im Studium. Die ersten drei Semester gelten als adäquater Zeitrahmen, um herauszufinden, ob die Studienwahl falsch war.

Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn ihr das Studium beendet habt, um eine Lehre anzufangen und vice versa (Ausbildungsweg Abi-Lehre-Studium). In beiden Fällen kann der inhaltliche und zeitliche Zusammenhang relevant werden.

Nach dem Ende des Studiums gilt eine dreimonatige Bewerbungsfrist, während der eure Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind.

In der Regel sind Eltern beim Zweitstudium von der Unterhaltspflicht entbunden. Ausnahmen gelten, wenn ihr im studierten Fach aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten könnt oder das Erststudium, aufgrund von bei Studienbeginn unvorhersehbaren Gründen, keine Lebensgrundlage bietet.

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Wie viel müssen Eltern ihren studierenden Kindern zahlen?

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der finanziellen Situation der Eltern. Jedes Elternteil haftet anteilig seines unterhaltsrelevanten Einkommens. Ist der Unterhalt einem oder beiden nicht zumutbar, müssen sie nichts zahlen (dann solltet ihr unbedingt BAföG beantragen). Verfügen sie allerdings über genug Einkommen, um das eigene Existenzminimum und euren Unterhalt zu sichern (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB), liegt der monatliche Unterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle für Studierende mit eigenem Haushalt bei 735 Euro (Stand: 2017). Wohnkosten in Höhe von 300 Euro sind in dieser Unterhaltszahlung im Studium bereits einkalkuliert.

Zusätzlich werden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren oben draufgeschlagen. Möglich ist auch eine Mischkalkulation aus Unterhalt von den Eltern und BAföG. Dabei mindert das bezogene BAföG die Unterhaltsansprüche gegenüber euren Eltern. Gleiches gilt, falls ihr dauerhaft Einkünfte erwirtschaftet (gelegentliche Studentenjobs zählen nicht) beziehungsweise viel geerbtes oder erspartes Geld besitzt.

Unterhaltszahlung im Studium: Welche Komplikationen können entstehen?

Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, eure Eltern über eure Ausbildungspläne und Fortschritte auf dem Laufenden zu halten. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber ersucht, die Unterhaltsbelastungen für die Eltern kalkulierbar zu halten. Versäumt ihr diese Obliegenheit, kann die Unterhaltszahlung im Studium verringert oder gar gestrichen werden. Das zweite Minenfeld droht, wenn die Eltern partout nicht zahlen wollen. Dann bleibt euch nur noch der Rechtsweg. Eine Notlösung bietet das BAföG-Amt, dort könnt ihr einen Antrag auf Vorausleistung stellen, falls das Ausbleiben der Unterhaltszahlungen euer Studium gefährdet.