Nebenjob gesucht?
Deine Wünsche sind größer als dein Budget? Du willst steigenden Mieten höhere Einnahmen entgegensetzen oder die Urlaubskasse aufbessern?
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Nebentätigkeiten werden aus den verschiedensten Gründen aufgenommen. Nebentätigkeiten werden häufig in Form von Aushilfsjobs, Minijobs und Teilzeitjobs ausgeübt. Grundsätzlich kann jeder einen Nebenberuf oder eine selbstständige Tätigkeit neben dem Hauptjob aufnehmen. Allerdings gilt es einiges zu beachten, wenn die Nebentätigkeit den Hauptjob nicht beeinträchtigen und zum Stolperstein werden soll. Wir verraten dir, was du bei Nebentätigkeiten beachten musst.
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Unter einer Nebentätigkeit versteht man im Allgemeinen eine Tätigkeit, der jemand neben einem Hauptjob nachgeht. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, denn auch das Grundgesetz sieht das Recht auf Berufsfreiheit vor. Dein Arbeitgeber kann dir nicht pauschal verbieten, einen Nebenberuf aufzunehmen. Es ist deine Privatsache, was du nach deiner Arbeit und in deiner Freizeit machst. Es kann jedoch sein, dass es für die Ausübung des Nebenjobs bestimmte Regelungen gibt, bzw. du Nebentätigkeiten nicht uneingeschränkt nachgehen kannst.
Für die Ausübung von Nebentätigkeiten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Besonders häufig werden Nebentätigkeiten in folgenden Formen ausgeübt:
In der Regel musst du dir eine Nebentätigkeit nicht von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Für Beamte gilt etwas anderes: Sie brauchen eine Genehmigung, wenn sie einen Nebenjob annehmen wollen. Arbeitnehmer haben jedoch die Pflicht, ihre Nebentätigkeit anzuzeigen, bevor sie diese antreten. Das gilt vor allem, wenn die Nebentätigkeit Einfluss auf den Hauptjob haben könnte. Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran zu erfahren, wenn ihre Mitarbeiter Nebentätigkeiten verrichten. Das gilt vor allem, wenn:
Besonders kritisch werden Nebentätigkeiten angesehen, die ein Arbeitnehmer bei einem Konkurrenzunternehmen aufnimmt oder bei denen er die maximale gesetzliche Arbeitszeit überschreitet. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären das 48 Stunden. Werden diese Grenzen missachtet, kann Arbeitnehmern eine fristlose Kündigung drohen.
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Bist du im öffentlichen Dienst tätig, hängt es von deinem arbeitsrechtlichen Status ab, ob du dir eine weitere Tätigkeit genehmigen lassen musst oder nicht. Als Soldat, Richter oder Beamter brauchst du eine Genehmigung von deinem Dienstherren, wenn du Nebentätigkeiten nachgehen möchtest.
Es gibt Ausnahmen: Wirst du als Gutachter tätig oder schreibst neben deinem Job ein Buch, kann das den genehmigungsfreien Tätigkeiten zugeordnet werden. Wer ansonsten als Angestellter im öffentlichen Dienst tätig ist, muss sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst richten. Dieser besagt, dass Angestellte im öffentlichen Dienst eine Anzeigepflicht haben. Das bedeutet, dass du deinen Arbeitgeber über deinen Nebenberuf informieren musst.
Ein grundsätzliches Verbot von Nebentätigkeiten kann ein Arbeitgeber nicht aussprechen. Allerdings kann es zu einem Nebentätigkeitsverbot kommen, du bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten möchtest, oder wenn du dich selbstständig machst und mit der Selbstständigkeit zum direkten Konkurrenten des Arbeitgebers wirst. In solchen Fällen greift das Wettbewerbsverbot und der Arbeitgeber darf eine Kündigung aussprechen.
Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die neben dem Hauptberuf ausgeübte Tätigkeit die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt. Indem der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter kündigt, sollen die eigenen Interessen gewahrt werden. Im Zweifelsfall solltest du dich rechtlich beraten lassen. Es ist zudem sinnvoll, dem Arbeitgeber Nebentätigkeiten anzuzeigen und dir eine schriftliche Genehmigung geben zu lassen.
Klar ist, wenn du nicht als Beamter im öffentlichen Dienst arbeitest, darf dir dein Arbeitgeber nicht verbieten, irgendwo nebenher zu arbeiten. Aber in deinem Arbeitsvertrag könnte so etwas stehen wie "Nebentätigkeiten jeglicher Art sind dem Arbeitgeber umgehend unaufgefordert anzuzeigen". Es ist ohnehin sinnvoll, Nebentätigkeiten mit dem Arbeitgeber abzusprechen. So kannst du Missverständnisse aus dem Weg räumen und dich bezüglich deines Nebenjobs absichern. Wenn du dir eine schriftliche Genehmigung für deinen Nebenberuf holst, sollten folgende Punkte enthalten sein:
Auch wenn Nebentätigkeiten nicht grundsätzlich genehmigt werden müssen, ist es ratsam, sich eine schriftliche Genehmigung einzuholen. So gehst du vor:
In der Regel ist es kein Problem, neben dem Hauptjob eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Um auf der sicheren Seite zu sein, wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag und sprich offen mit deinem Vorgesetzten über deinen geplanten Nebenjob. Hol dir auf jeden Fall eine schriftliche Genehmigung, um im Streitfall nachweisen zu können, dass du deinen Arbeitgeber über deine Nebentätigkeiten in Kenntnis gesetzt hast.