Verbotene Fragen im Jobinterview
Das Vorstellungsgespräch lief gut, doch dann werdet ihr nach eurer Religion oder einem möglichen Kinderwunsch gefragt. Wir klären, welche Fragen legal sind und wie man auf unerlaubte Fragen reagiert.
Das Vorstellungsgespräch lief gut, doch dann werdet ihr nach eurer Religion oder einem möglichen Kinderwunsch gefragt. Wir klären, welche Fragen legal sind und wie man auf unerlaubte Fragen reagiert.
Das Vorstellungsgespräch ist eigentlich bestens gelaufen. Ihr habt euch gut vorbereitet, Fragen zu euren Stärken und Schwächen beantwortet, über eure Motivation, eure beruflichen Erfahrungen gesprochen und ihr habt das Gefühl, dass ihr die ganze Zeit souverän wart. Doch plötzlich werdet ihr nach eurer Religion oder eurer politischen Einstellung gefragt. Oder euer Gegenüber will wissen, ob ihr einen Kinderwunsch habt und in naher Zukunft Mama oder Papa werden möchtet. Es gibt verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch, die eigentlich nicht gestellt werden dürfen. Doch was sind erlaubte und unerlaubte Fragen eigentlich? Und wie reagiert man, wenn unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden? Wir schauen uns erlaubte und unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch genauer an.
Im Vorstellungsgespräch werden euch Fragen gestellt. Manche Fragen können euch etwas nervös machen, aber verboten sind die wenigsten. Schließlich will euch der Personaler kennenlernen. Neue Leute einzustellen ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Passt der Mitarbeiter doch nicht ins Team oder erledigt den Job nicht wie erwartet, verursacht das hohe Kosten. Jedes Unternehmen möchte sich daher absichern und den am besten geeigneten Mitarbeiter finden. Personaler müssen daher Fragen stellen, um einen geeigneten Kandidaten zu finden. Es gibt jedoch verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch, die niemand beantworten muss. Man darf bei unzulässigen Fragen sogar zu einer Lüge greifen. Zu den unerlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch gehören Fragen zu:
Grundsätzlich hat der Personalverantwortliche das Recht, Fragen im Bewerbungsgespräch zu stellen und so einen geeigneten Kandidaten zu finden. Bewerber und Bewerberinnen haben jedoch auch das Recht auf Privatsphäre. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns mit erlaubten und unerlaubten Fragen.
Wenn es um verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch geht, dann gehört die Frage nach einer Schwangerschaft garantiert zu den Klassikern. Wer solch eine Frage in einem Bewerbungsgespräch gestellt bekommt, muss diese nicht beantworten. Solltet ihr schwanger sein, seid ihr auch nicht verpflichtet, das von euch aus zu erwähnen. Ihr könnt auf unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch mit Humor reagieren und beispielsweise sagen, dass ihr übermorgen Drillinge bekommt. Anschließend könnt ihr freundlich aber bestimmt sagen, dass ihr Fragen nach einer Schwangerschaft nicht beantworten möchtet, und dass ihr solche Fragen auch nicht beantworten müsst. Auch wenn die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig ist, wird diese Bewerberinnen immer wieder gestellt. Wie ihr diese Frage beatwortet, bleibt euch überlassen. Sicher ist, dass ihr sie nicht wahrheitsgemäß beantworten müsst. Das heißt, ihr könnt diese Frage auch einfach mit einem "Nein" beantworten.
Es gibt erlaubte und unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch. Unter gewissen Umständen sind verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch doch nicht ganz verboten. Ausnahmsweise können auch eigentlich verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden, wenn diese für den jeweiligen Job relevant sind. Ausnahmen können beispielsweise sein:
In manchen Fällen solltet ihr persönliche Informationen jedoch ganz ungefragt preisgeben. Wollt ihr beispielsweise in einem Bereich arbeiten, in dem ihr mit Geld zu tun habt und ihr seid wegen Veruntreuung oder Diebstahls vorbestraft, dann müsst ihr das vorab sagen. Für den Job als Bankkaufmann oder Kassierer können solche Informationen wichtig sein.
Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch zu stellen, ist von juristischer Seite aus nicht wirklich verboten. Juristisch ist es Personalverantwortlichen nicht untersagt, im Vorstellungsgespräch alles zu fragen, was sie wissen möchten. Sollte eine Frage jedoch zu einer Diskriminierung führen, kann man den Personaler anzeigen. Verbotene Fragen müssen zudem nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn gefragt wird, ob ihr schwanger seid, schon einmal im Gefängnis wart oder eine Krankheit habt, dann dürft ihr auf diese Frage einfach mit einem "Nein" antworten. Reicht ein einfaches "Ja" oder "Nein" nicht aus, dann müsst ihr über eine passende Antwort nachdenken. So reagiert ihr auf unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch:
Bedenkt, dass nicht immer, wenn verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden, eine böse Absicht dahintersteckt. Manchmal möchte der Personaler nur eine Stressfrage anbringen, um zu testen, wie souverän ihr mit der Situation umgehen könnt. Im Notfall könnt ihr auch lügen. Bewerber, denen unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden, müssen diese nicht zwingend wahrheitsgemäß beantworten. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach welchem es nicht möglich ist, später für eine Notlüge belangt zu werden. Hat man auf eine unzulässige Frage hin mit einer Notlüge geantwortet und sollte das später herauskommen, kann man dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das AGG sieht vor, dass Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauen, einer Behinderung, der Rasse, der sexuellen Identität, der ethnischen Herkunft oder des Alters benachteiligt werden dürfen.
Werden verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt, müsst ihr gut abwägen, wie ihr darauf antworten sollt. Ist die Antwort auf die Frage für den Job relevant, dann solltet ihr bei der Wahrheit bleiben. Spielt es keine Rolle, ob ihr schwanger, religiös oder mit hohen Schulden belastet seid, dann dürft ihr solchen Fragen auch ausweichen beziehungsweise zu einer Notlüge greifen. Im schlimmsten Fall müsst ihr eure Grenzen aufzeigen und das Gespräch beenden, sollte eure Privatsphäre nicht geachtet werden.
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