Tätowierungen im Job
Tattoos: Für viele ist die Körperkunst Ausdruck ihrer Individualität. Wir beleuchten, ob eine Tätowierung im Job heute noch negative Auswirkungen hat.
Tattoos: Für viele ist die Körperkunst Ausdruck ihrer Individualität. Wir beleuchten, ob eine Tätowierung im Job heute noch negative Auswirkungen hat.
In vielen deutschen Betrieben wird es diesen Sommer brütend heiß, die Kleidung wird knapper und so manches Tattoo kommt zum Vorschein. Die Körperkunst ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Einer bestimmten Einkommensschicht oder einer konkreten Subkultur lassen sich Tätowierungen längst nicht mehr zuordnen, zeigt eine Studie der Universität in Bochum. Schätzungen zufolge sind in der Generation der 25- bis 34-jährigen gut 50 Prozent tätowiert. Über alle Altersgruppen hinweg hat jede/r Fünfte ein Tattoo. Aber die Tätowierung im Job wird immer wieder zum Streitthema, das sogar vor Gericht landet.
Grundsätzlich gilt, dass Tattoos unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht fallen, das im Grundgesetz festgeschrieben ist. Arbeitgeber haben also nur beschränkt Mitspracherecht. Vor allem in Jobs, in denen Berufskleidung vorgeschrieben ist, beispielsweise im Hotel- und Restaurantgewerbe, oder wenn ihr das Unternehmen nach außen hin repräsentiert, könnten sich eure Vorgesetzten an euren sichtbaren Tattoos stören. Eine weitere Ausnahme bildet der öffentliche Dienst. Dort können die Regeln durchaus strenger sein, und Tattoos verboten werden. So ist es etwa bei der Polizei. Immer wieder landen Streitfälle vor Gericht, weil Bewerber aufgrund einer Tätowierung den Job nicht bekommen haben.
Wie die Richter urteilen, ist regional unterschiedlich. Um beim Beispiel Polizei zu bleiben: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied kürzlich, dass die Polizeiführung nicht über die Tattoos von Bewerbern entscheiden darf. Sofern die Tätowierung nicht strafrechtlich relevant ist, gemeint sind damit obszöne, religiöse, politische, oder gewaltverherrlichende Motive, die daran zweifeln lassen, dass der oder die Bewerber/in sich jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzt, darf die Polizeiführung keine ästhetischen Urteile fällen. Folglich ist eine Tätowierung im Job bei der Berliner Polizei inzwischen erlaubt, auch an den Unterarmen, die in der Sommeruniform sichtbar sind. Bei der Polizei in Bayern ist es hingegen weiterhin nicht gestattet, sich im sichtbaren Bereich am Unterarm tätowieren zu lassen. Tätowierte Kläger scheiterten vor Gericht.
Tattoos an Händen, Hals und im Gesicht würden euch nicht nur vom Dienst bei den Polizeibehörden ausschließen, sondern können die Jobsuche in allen Berufen erheblich erschweren. Denn obwohl viele Menschen Tattoos haben, gibt es auch Unternehmen, die kategorisch alle sichtbar getragenen Tattoos ablehnen.
Es gibt Unternehmen, in denen Tattoos tabu sind. Dazu zählt etwa die Lufthansa. Wer als Steward oder Stewardess bei der traditionsreichen Kranich-Airline anheuern will, darf keinerlei sichtbare Tattoos haben. Auch für Versicherungen, Rechtsanwaltskanzleien, viele Banken und die gehobene Gastronomie ist eine sichtbare Tätowierung im Job tabu.
Jeans und Sneaker sind inzwischen Standard im Büro, wie auch in Vorstellungsgesprächen, und auch die Akzeptanz für Körperkunst steigt mit dem sich wandelnden Zeitgeist. Aber auch wenn Tattoos so alltäglich geworden sind und eine Tätowierung im Job meist kein Karriereverbauer mehr ist, gibt es doch noch Grenzen. Einige Unternehmen lehnen Bewerber mit Tätowierungen grundsätzlich ab und Tattoos an Händen, Hals und im Gesicht sind weiterhin weitgehend tabu.