Sprayer Mann und Frau
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Sprayer Mann und Frau
Wie stehen die Chancen?

Wunschstudium im Nachrückverfahren

Ihr seid bei eurer Traum-Uni auf der Warteliste gelandet? bigKARRIERE sagt euch, wie ein Nachrückverfahren abläuft.

Auf Anhieb hat es mit dem Traumstudium nicht geklappt und euch geht der Allerwerteste auf Grundeis? Es gibt noch eine Option: das Nachrückverfahren. Wir verraten, was sich dahinter verbirgt und wie es funktioniert.

Frau hält sich Ohren zu und lacht
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Frau hält sich Ohren zu und lacht

Zweite Chance: Wie läuft ein Nachrückverfahren ab?

Im Nachrückverfahren werden von den Hochschulen Studienplätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge vergeben, die unerwartet frei geblieben sind. Studienplätze bleiben deshalb unverhofft frei, weil Studierwillige abspringen – etwa, aufgrund von Mehrfachbewerbungen oder weil sie sich doch für eine Ausbildung oder Reise entschieden haben. Die freien Plätze gehen an Bewerber, die im Hauptverfahren aus Kapazitätsgründen abgelehnt wurden. Dazu werden Bewerber gerankt, die ranghöchsten bekommen die Plätze angeboten. Dadurch besteht eine gewisse Chance als Nachrücker doch noch an die Traum-Uni zu kommen.

Wie stehen die Chancen im Nachrückverfahren?

Aussagen zu Chancen lassen sich pauschal nicht treffen. Der Numerus clausus wird jedes Jahr neu berechnet und hängt von der Zahl der Bewerbungen und Studienplätze für einen Studiengang ab. Euer individueller Rangplatz im Nachrückverfahren basiert je nach Hochschule auf dem Auswahlverfahren, der Abiturnote, einer besonderen Qualifikation oder der Wartezeit. Wie viele Bewerber nachrücken können, variiert von Jahr zu Jahr. Die Hochschulen sind meist sehr transparent und geben an, welchen Rangplatz die zuletzt zugelassenen Bewerber hatten und welchen Rangplatz ihr belegt. Dadurch seht ihr, wie weit entfernt ihr von der Zulassung seid. Teilweise gibt es mehrere Nachrückrunden, andere Hochschulen verlosen die Restplätze nach der ersten Nachrückrunde. Somit lassen sich die Chancen nur für jeden Fall individuell errechnen. 

Mann läuft vor Gebäude
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Mann läuft vor Gebäude

Was sollte man machen, wenn man im Nachrückverfahren gelandet ist?

Wer eine Ablehnung im Hauptverfahren kassiert hat und doch noch als Nachrücker den Studienplatz an der Wunsch-Uni ergattern will, muss die Augen offen halten, denn jede Hochschule legt eigene Termine und Regeln für das Verfahren fest. Teilweise ist eine gesonderte und fristgerechte Anmeldung für das Nachrück- und Losverfahren notwendig. Zudem sind die Fristen für die Zusage knapp. Deshalb solltet ihr euch bei eurer Wunsch-Uni informieren, wie das Verfahren vor Ort läuft und ob, wann und wie ihr euch anmelden müsst. Bis Anfang Oktober könnte eine Zusage noch ins Haus flattern, daher gilt es täglich Briefkasten, E-Mail und gegebenenfalls die Uniplattform zu kontrollieren, um den ersehnten Zulassungsbescheid nicht zu verpassen. Schon eine Woche Unachtsamkeit kann reichen und euer Studienplatz ist wieder weg und wird erneut vergeben. 

Zudem solltet ihr an einem Plan B basteln, denn ob es mit dem Nachrücken an der Wunsch-Uni wirklich klappt, ist nicht sicher. Hier sind ein paar Ideen:

  • Auf weniger beliebte Studentenstädte ausweichen. Vor allem im Osten des Landes sind Bewerberzahlen und NC niedriger.
     
  • Inhaltlich verwandtes und zulassungsfreies Fach wählen. 
     
  • Im Sommersemester erneut bewerben. Dutzende Bachelor-Studiengänge starten auch im Sommer.
     
  • Freiwilliges Jahr (FSJ, FÖJ) absolvieren. Das wird auf die Wartezeit angerechnet.
     
  • Längeres Praktikum machen. So könnt ihr in euren Wunschberuf reinschnuppern und habt den Vorteil eines Wartesemesters.
     
  • Studienplatzklage in Erwägung ziehen. Dazu stellt ihr einen Eilantrag auf "Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität" beim Verwaltungsgericht. Aber Achtung, die Klage kostet rund 2000 Euro und muss oft spätestens am Ende der Bewerbungsfrist der Hochschule eingereicht werden, also bevor ihr die Zu- oder Absage habt. Zudem wirkt die Studienplatzklage längst nicht mehr überall – in alle medizinischen Fächer, an alle Hochschulen in Berlin, in BWL in Mannheim, Jura in Freiburg und Heidelberg kann man sich nicht mehr einklagen. Alle anderen Hochschulen lenken meist bei Studienplatzklagen ein.
     
  • Längere Auslandsreise (zum Beispiel Work&Travel) unternehmen oder im Ausland als Au-pair arbeiten. Beides wird als Wartesemester anerkannt.
     
  • Eine Ausbildung machen. Anschließend lässt sich ein Studium draufsatteln. Manchmal können Teile der Ausbildung sogar auf das Studium angerechnet werden.