Euer schneller Ausweg aus dem falschen Job
Bei Kündigungen sind Fristen einzuhalten, die nur in Ausnahmefällen ignoriert werden dürfen. Der Aufhebungsvertrag ist der Ausweg aus diesem Dilemma.
Bei Kündigungen sind Fristen einzuhalten, die nur in Ausnahmefällen ignoriert werden dürfen. Der Aufhebungsvertrag ist der Ausweg aus diesem Dilemma.
Nicht immer passen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Die Kündigung ist das übliche Instrument, damit sich die Wege trennen. Sicher wisst ihr, dass dabei bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, die nur in absoluten Ausnahmefällen (§ 626 BGB) ignoriert werden dürfen. Der Aufhebungsvertrag ist der Weg aus diesem Dilemma und bietet noch weitere Vorteile. Allerdings sind vor dem Unterschreiben des entsprechenden Dokuments auch einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
In einem Aufhebungsvertrag bekunden Arbeitgeber und Angestellter rechtsverbindlich und einvernehmlich, dass sie das bestehende Arbeitsverhältnis auflösen möchten. Rechtsgrundlage hierfür ist § 623 BGB. Hier wird die Schriftform für das entsprechende Dokument verlangt. Andere Vorgaben macht der Gesetzgeber nicht. Dies bedeutet:
Die einfachste Form eines Aufhebungsvertrags legt nur die Auflösung des Arbeitsverhältnisses fest. Wenn euer Arbeitgeber mit diesem Schritt einverstanden ist, wird er euch einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Dieser sollte euch allerdings nicht genügen. In jedem Fall solltet ihr festhalten, dass ihr ein gutes Arbeitszeugnis erhaltet. Andernfalls entsteht eine hässliche Lücke in eurem Lebenslauf. Ist euer Arbeitgeber mit dem Auflösungswunsch an euch herangetreten, besteht unbedingt auf eine Abfindung. Je länger ihr im Betrieb seid, desto höher fällt diese aus. Als Faustregel hat sich die folgende Formel eingebürgert: 0,5 monatliches Bruttogehalt x Jahre im Betrieb.
Ihr könnt natürlich versuchen, auch dann eine Abfindung auszuhandeln, wenn ihr den Vertrag vorgeschlagen habt. Allerdings wird euch euer Arbeitgeber in diesem Fall daran erinnern, dass ihr bleiben könntet.
Neben der Möglichkeit, eine ungeliebte Arbeitsstelle sofort zu verlassen und vielleicht eine Abfindung zu erhalten, bietet euch ein Aufhebungsvertrag einige weitere Vorteile.
Vorteile für Arbeitnehmer:
Vorteile für Arbeitgeber:
Viele Arbeitnehmer fürchten sich, den eigenen Vorgesetzten um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Sie glauben, dass sie damit den Arbeitgeber verärgern und einen Konflikt provozieren. Komplett ausgeschlossen ist dies zwar nicht, aber in der Regel müsst ihr diese Angst nicht haben. Die meisten Arbeitgeber kennen ihre Vorteile und stehen dem ganzen Verfahren deshalb aufgeschlossen gegenüber. An Universitäten werden Aufhebungen praktisch immer akzeptiert. Lediglich bei Fachkräften ist die Ablehnung der Aufhebung wahrscheinlicher als die Zustimmung.
Arbeitgeber haben durch entsprechende Vereinbarungen in der Regel nur zwei Nachteile. Erstens geht eure Arbeitskraft verloren und muss ersetzt werden. Zweitens ist möglicherweise eine Abfindung zu bezahlen. Für euch ist neben dem offensichtlichen Nachteil des wegfallenden Gehalts die Sperrklausel für das Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Schließlich habt ihr das Arbeitsverhältnis freiwillig aufgegeben. Die Sperrzeit beträgt mindestens zwölf Wochen. Habt ihr eigentlich für mehr als ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld, beträgt die Sperrzeit pauschal ein Viertel des Zeitraums. Von 24 Monaten wird also gleich ein halbes Jahr abgezogen.
Ein weiterer Nachteil kann ein Wettbewerbsverbot für einen bestimmten Zeitraum sein. Wenn ihr gehen wollt, müsst ihr zustimmen, dass ihr beispielsweise nicht für ein Jahr bei einem direkten Konkurrenten arbeiten dürft. Zu leichtfertig solltet ihr deshalb auf keinen Fall einer Aufhebung zustimmen.
Bei einem Aufhebungsvertrag hat der Arbeitgeber weitreichende Aufhebungspflichten. Dies betrifft beispielsweise die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Zudem muss er auf die Folgen für die betriebliche Altersvorsorge hinweisen. Hier geht es vor allem um Zugehörigkeitsfristen zu einem Anlageplan, um Ansprüche zu erwerben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat geurteilt, dass ihr sogar Schadenersatz verlangen könnt, wenn der Arbeitgeber die entsprechende Unterrichtung versäumt (BAG - 17. Oktober 2000, Az. 3 AZR 605/99). Habt ihr solche Verträge, solltet ihr euch trotzdem vor der Aufhebung persönlich bei der Versicherung informieren.
Generell gilt: Lasst so viel wie möglich aufnehmen. Die Passagen sollten zudem möglichst konkret sein. Alles, was unklar bleibt, könnte im Nachgang zum Problem werden.
Ein Aufhebungsvertrag kann in vielen Situationen die richtige Entscheidung sein. Wie geschildert sind dabei eine ganze Reihe von Punkten zu berücksichtigen. Überhastet das Ganze nicht. Ein Anwalt sollte das Dokument in jedem Fall prüfen. Verlasst euch dabei nicht darauf, dass euch der Arbeitgeber versichert, dass seine Anwälte den Vertrag kontrolliert hätten. Beim Aufhebungsvertrag sind diese Juristen eure Gegner. Sucht deshalb eigenständig entsprechende Hilfe.