Bewerbungsgespräche in der Arbeitszeit
Du hast ein Vorstellungsgespräch ergattert, nur leider liegt es in deiner regulären Arbeitszeit? Wir zeigen dir, wie du die Situation am besten meisterst.
Du hast ein Vorstellungsgespräch ergattert, nur leider liegt es in deiner regulären Arbeitszeit? Wir zeigen dir, wie du die Situation am besten meisterst.
Eigentlich nicht. Ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen potenziellen Arbeitgeber ist deine Privatangelegenheit und gehört damit in deine Freizeit. Das heißt: Du musst dir für den Termin Urlaub oder freinehmen.
Die einzige Ausnahme ist, wenn du gekündigt worden bist. Dann greift BGB. Demnach darfst du innerhalb der Kündigungsfrist Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen gehen.
Laut BGB ist dein Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, dir diese Zeit zu bezahlen. Das heißt: Du musst die Zeit weder nacharbeiten, noch mit deinem Resturlaub verrechnet werden. Die Zeit für deine Vorstellungsgespräche würden also 1:1 als Arbeitszeit gelten.
Voraussetzung ist, dass du das Jobinterview vorher ankündigst. Einfach so zu gehen, könnte zu einer fristlosen Kündigung führen.
Vielleicht überlegst du auch, dich einfach krankzumelden, um so die nötige Zeit für das Vorstellungsgespräch zu haben. Das solltest du aber lieber lassen, da du ansonsten wegen Arbeitszeitbetruges gekündigt werden könntest.
Statt krankzufeiern ist deine Großmutter gestorben? Du hattest auf dem Weg zur Arbeit eine Autopanne? Oder die Kinderbetreuung musste spontan absagen, weshalb du nun selbst auf dein Kind aufpassen musst?
Alles ungute Ausreden, weil es, wenn es blöd läuft, jemanden gibt, der hilfsbereit ist und dir seine Hilfe anbietet. Vielleicht bietet dir dein Chef an, dich auf dem Weg zur Arbeit abzuholen und mitzunehmen oder dein Kind mit ins Büro zu bringen. Blöd, jetzt hat die Ausrede nicht geklappt!
Lass solche Ausreden am besten sein und versuche, alles heimlich und im Privaten, aber schlau anzugehen. Keiner hat was davon, wenn am Ende die Wahrheit ans Licht kommt und du Ärger bekommst, weil du dich vor der Arbeit gedrückt hast. Auch hier gilt: Du könntest wegen Arbeitszeitbetruges gekündigt werden.
Nein, wenn du bei einem anderen Unternehmen ein Bewerbungsgespräch hast, kannst du dafür nicht gekündigt werden. Das entspräche einer Rachekündigung, die nach Art. 12 GG (freie Arbeitsplatzwahl) gedeckt ist.
Am besten, du machst bereits bei deiner Bewerbung klar, dass du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bist und daher um Verschwiegenheit bittest. Füge dafür einfach in dein Anschreiben und deine E-Mail einen Sperrvermerk ein, zum Beispiel: "Da ich mich aktuell in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich darum, meine Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln."
Außerdem solltest du gegenüber deinen Kollegen am besten dichthalten. Klar, Vorstellungsgespräche sind aufregend und wenn du dich mit einem Kollegen gut verstehst, kann es dir unter den Nägeln brennen, etwas von deiner Chance zu erzählen. Du weißt aber nie, wer wirklich dichthält und wer sich eventuell verplappert. Daher ist es am besten, wenn du erst einmal alles für dich behältst.
Folgende Lösungen könnten für dich hilfreich sein, wenn du ein Bewerbungsgespräch ergattert hast, das in deine reguläre Arbeitszeit fällt: