Ausbildungsbetrieb wechseln ohne Chaos
Ausbildungsbetrieb wechseln: Erfahre, wann der Wechsel klappt, welche Gründe zählen, wie du kündigst und wie du den neuen Betrieb überzeugst.
Ausbildungsbetrieb wechseln: Erfahre, wann der Wechsel klappt, welche Gründe zählen, wie du kündigst und wie du den neuen Betrieb überzeugst.
Ausbildungsbetrieb wechseln klingt nach Stress. Mit einem Plan behältst du aber den Überblick.
Vielleicht lernst du kaum Inhalte aus deinem Ausbildungsrahmenplan. Vielleicht gibt es ständig Streit im Betrieb oder du merkst, dass der Beruf zu dir passt, die Bedingungen im Unternehmen aber nicht. Frag dich zuerst: Liegt es am Beruf oder am Betrieb?
Wenn der Beruf zu dir passt, aber der Betrieb dich ausbremst, kann ein Wechsel sinnvoller sein als ein Abbruch. Dann geht es vor allem um vier Punkte: Gründe prüfen, rechtliche Möglichkeiten klären, einen neuen Betrieb finden und den Übergang organisieren.
Bei einem Betriebswechsel bleibst du grundsätzlich in deinem Ausbildungsberuf und setzt die Ausbildung in einem anderen Unternehmen fort. Bei einem Ausbildungsabbruch beendest du dagegen diesen Ausbildungsweg oder wechselst in einen anderen Beruf.
Manchmal stellst du bei der Suche nach einem neuen Platz fest, dass ein verwandter Beruf besser zu dir passt. Dann wechselst du nicht nur den Betrieb, sondern auch den Beruf. Vertragsdauer, Ausbildungsinhalte und Berufsschule können sich dadurch ändern. Kläre deshalb mit der zuständigen Stelle, was aus deiner bisherigen Ausbildungszeit berücksichtigt werden kann.
Wenn du eher den Beruf selbst infrage stellst, hilft dir unser Guide Ausbildung abbrechen: Was dann? bei der Neuorientierung.
Kein Ausbildungsbetrieb läuft jeden Tag perfekt. Stressige Phasen, langweilige Aufgaben oder Reibereien mit einzelnen Kolleg:innen sind noch kein Grund, sofort zu gehen. Anders sieht es aus, wenn sich Probleme über Wochen oder Monate wiederholen und deine Ausbildung darunter leidet.
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn du deinen Beruf gerne lernst, der Ausbildungsalltag aber dauerhaft nicht stimmt. Achte besonders auf diese Punkte:
Typische Konflikte und mögliche Anlaufstellen zeigen wir dir auch im Beitrag Wenn es in der Ausbildung kriselt.
Wenn die Ausbildung fachlich grundsätzlich funktioniert und ein lösbarer Konflikt dahintersteckt, kann ein Gespräch reichen. Sprich mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder, dem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Lehrkraft an der Berufsschule. Bei akuter Gefahr, Gewalt oder schwerer Belästigung musst du ein solches Gespräch natürlich nicht zuerst allein führen.
Mach deine Kritik greifbar. Statt „Ich lerne hier nichts“ hilft zum Beispiel: „In den vergangenen acht Wochen habe ich fast nur Aufgabe X übernommen. Die Inhalte Y und Z aus dem Ausbildungsplan fehlen mir noch.“ So kann dein Gegenüber gezielt darauf reagieren.
Bei Problemen mit Vorgesetzten findest du weitere Gesprächshilfen in unserem Beitrag Probleme mit dem Chef.
Wenn du die meisten Fragen beantworten kannst, kannst du gezielt nach einem neuen Betrieb suchen.
Für viele duale Ausbildungsberufe gelten die Regeln des Berufsbildungsgesetzes, kurz BBiG. Im Handwerk greifen zusätzlich die Regelungen der Handwerksordnung. Für einzelne Berufe, zum Beispiel in bestimmten Gesundheitsfachberufen, können andere Gesetze gelten. Prüfe deshalb, welche Stelle für deinen Ausbildungsvertrag zuständig ist.
Der Zeitpunkt entscheidet mit darüber, wie du deinen bisherigen Vertrag beenden kannst.
Während der Probezeit kann ein Berufsausbildungsverhältnis nach § 22 BBiG jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine elektronische Kündigung per E-Mail reicht nicht. Für Berufsausbildungen nach BBiG dauert die Probezeit mindestens einen und höchstens vier Monate.
Trotzdem solltest du möglichst erst einen neuen Platz suchen. Kläre den geplanten Start und stimme den neuen Vertrag mit der zuständigen Stelle ab. So verringerst du das Risiko einer längeren Lücke.
Beim neuen Ausbildungsverhältnis ist wieder eine Probezeit vorgesehen. Die Dauer gehört in den neuen Vertrag.
Nach der Probezeit kannst du denselben Ausbildungsvertrag nicht einfach mit vier Wochen Frist kündigen, nur weil du im gleichen Beruf zu einem anderen Unternehmen wechseln möchtest. § 22 BBiG erlaubt diese Vier-Wochen-Kündigung, wenn du die Berufsausbildung aufgibst oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst.
Willst du deinen bisherigen Beruf in einem anderen Unternehmen fortsetzen, läuft die Trennung deshalb häufig über einen Aufhebungsvertrag. Dabei einigen sich beide Seiten auf das Ende des bisherigen Ausbildungsverhältnisses. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann außerdem eine fristlose Kündigung infrage kommen.
Lass den passenden Weg vorab von IHK, HWK oder der für deinen Beruf zuständigen Stelle prüfen. Gerade nach der Probezeit solltest du deinen Vertrag nicht beenden, wenn du für den neuen Platz bisher nur eine mündliche Zusage hast.
Ein wichtiger Grund verlangt mehr als Frust, einen langen Arbeitsweg oder den Wunsch nach einem bekannteren Unternehmen. Entscheidend ist, ob die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum regulären Ende unzumutbar geworden ist. Ob das im Einzelfall erfüllt ist, hängt von den Umständen und Nachweisen ab.
Dazu können schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen gehören, etwa massive Beleidigungen, sexuelle Belästigung, Gewalt, ausbleibende Vergütung oder erhebliche und fortgesetzte Mängel bei der Ausbildung.
Dokumentiere Vorfälle genau. Notiere Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, mögliche Zeug:innen und was passiert ist. Sichere Nachrichten, Dienstpläne, Gesprächsnotizen und relevante Einträge aus dem Berichtsheft.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund muss der Grund schriftlich in der Kündigung stehen. Nach § 22 BBiG ist außerdem die Zwei-Wochen-Frist wichtig: Tatsachen, auf die du die Kündigung stützt, dürfen dir grundsätzlich nicht schon länger als zwei Wochen bekannt sein. Bei schweren Konflikten solltest du dich deshalb früh beraten lassen.
Viele Unternehmen schreiben nicht ausdrücklich aus, dass sie Azubis im laufenden Lehrjahr übernehmen. Deshalb lohnt es sich, breiter zu suchen und auch direkt nachzufragen.
Ein kurzer Anruf kann schneller sein als eine lange Bewerbung ins Blaue. Sag, welchen Beruf du lernst, in welchem Lehrjahr du bist und dass du deine Ausbildung im gleichen Beruf fortsetzen möchtest. Dann weißt du schnell, ob der Betrieb grundsätzlich offen für eine Übernahme ist.
Deine Bewerbung sollte erklären, warum du deinen Beruf weiterlernen willst und was du bereits kannst. Über den alten Betrieb musst du dabei nicht ausführlich sprechen. Beschreibe lieber, was du künftig brauchst.
Ein möglicher Aufbau ist:
Wenn du Unterstützung beim Formulieren brauchst, findest du in unserem Ratgeber zum Motivationsschreiben für die Ausbildung weitere Beispiele.
Sehr geehrte Frau Muster,
zurzeit absolviere ich eine Ausbildung als Fachinformatiker:in für Systemintegration im zweiten Lehrjahr. Ich möchte meine Ausbildung im gleichen Beruf in einem neuen Unternehmen fortsetzen und suche dafür einen Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Beruf ist weiterhin das Richtige für mich. Besonders interessieren mich Netzwerke, Supportprozesse und Systemdokumentation. In meinem bisherigen Betrieb habe ich bereits mit Ticketsystemen gearbeitet, Hardware vorbereitet und Anwender:innen unterstützt.
Für meinen weiteren Ausbildungsweg wünsche ich mir einen Betrieb, in dem die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans verlässlich vermittelt werden und ich meine bisherigen Kenntnisse weiter ausbauen kann. Ihr Unternehmen spricht mich besonders an, weil Sie verschiedene IT-Bereiche abdecken und Auszubildende früh in praktische Aufgaben einbinden.
Gern erläutere ich Ihnen im Gespräch, welche Inhalte ich bereits gelernt habe und ab wann ein Wechsel möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen\
Vorname Nachname
Eine Vorlage kann dir den Aufbau erleichtern, sollte aber nie eins zu eins übernommen werden. Passe Beruf, Kenntnisse, Wechselgrund und Motivation an deine tatsächliche Lage an.
Welche Anlagen du beilegen solltest, hängt vom Betrieb ab. Typischerweise kommen infrage:
Halte außerdem deine bisherigen Ausbildungsdaten griffbereit. Der neue Betrieb wird wissen wollen, wann du gestartet bist, in welchem Lehrjahr du stehst und welche Inhalte du schon gelernt hast.
Die Frage nach deinem Wechselgrund wird sehr wahrscheinlich kommen. Antworte sachlich und sprich darüber, was du künftig brauchst. Zum Beispiel:
Lästere nicht über deinen alten Betrieb. Du kannst Probleme benennen, ohne Personen abzuwerten oder Interna auszubreiten. Wenn ein Unternehmen zusätzlich einen Test einsetzt, hilft dir unser Guide zum Einstellungstest in der Ausbildung.
Ein Wechsel ist grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Lehrjahr beschränkt. Je später du wechselst, desto wichtiger werden allerdings Prüfungstermine, fehlende Ausbildungsinhalte und die Abstimmung mit der zuständigen Stelle.
Im ersten Lehrjahr solltest du besonders genau unterscheiden, ob du gerade nur in einer anstrengenden Startphase steckst oder ob der Betrieb grundlegende Ausbildungsprobleme hat. Ein paar langweilige Wochen sind normal. Wenn du aber dauerhaft nur Hilfsarbeiten erledigst, kaum angeleitet wirst oder wichtige Inhalte fehlen, solltest du genauer hinschauen.
Fällt der Wechsel noch in deine Probezeit, ist die Beendigung des alten Vertrags rechtlich einfacher. Danach gelten dieselben Regeln wie in späteren Lehrjahren.
Im zweiten Lehrjahr kannst du meist schon gut zeigen, welche Praxiserfahrung du mitbringst. Gleichzeitig lässt sich inzwischen erkennen, welche Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan noch fehlen.
Mach dir für Gespräche mit neuen Betrieben und der zuständigen Stelle eine kurze Kompetenzliste:
Die zuständige IHK, HWK oder andere Stelle kann mit dir klären, wie der neue Vertrag ausgestaltet werden kann, wie deine bisherige Ausbildungszeit berücksichtigt wird und welche Prüfungstermine relevant bleiben.
Ein Wechsel im dritten Lehrjahr kann nötig werden, wenn dein aktueller Betrieb den Abschluss gefährdet oder schwere Konflikte bestehen. Dann solltest du keine Zeit verlieren. Kläre früh, ob ein neuer Betrieb dich kurz vor der Prüfung übernehmen kann und welche Inhalte bis zur Abschlussprüfung noch fehlen.
Frag die zuständige Stelle insbesondere nach Prüfungstermin, Zulassung, Ausbildungsnachweisen und möglichem Nachholbedarf. Wenn du unabhängig vom Betriebswechsel über eine frühere Prüfung nachdenkst, findest du die Voraussetzungen in unserem Beitrag Ausbildung verkürzen: Voraussetzungen.
Neben altem und neuem Betrieb spielen oft auch die Kammer oder eine andere zuständige Stelle sowie die Berufsschule eine Rolle.
Bei vielen dualen Ausbildungsberufen ist die IHK zuständig, im Handwerk meist die HWK. Daneben gibt es weitere zuständige Stellen, etwa für bestimmte Berufe im öffentlichen Dienst, in der Landwirtschaft oder in freien Berufen.
Nach dem BBiG führt die zuständige Stelle das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Der neue Ausbildungsbetrieb beantragt die Eintragung des neuen Vertrags. Die Stelle prüft dabei unter anderem, ob Vertrag, Ausbildungsstätte und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für dein Gespräch solltest du diese Angaben bereithalten:
Frag, welcher Weg für die Beendigung des alten Vertrags bei dir infrage kommt und wie deine bisherige Ausbildungszeit im neuen Vertrag berücksichtigt werden kann.
Bleibt dein neuer Betrieb in derselben Region, kann es sein, dass du auch in deiner bisherigen Klasse bleibst. Bei einem größeren Ortswechsel, einem anderen Kammerbezirk oder einem Bundeslandwechsel kann eine andere Berufsschule zuständig werden.
Kläre deshalb früh, ob du neu angemeldet wirst, ob Blockunterricht betroffen ist und welche Leistungsnachweise die neue Schule braucht. Verlass dich nicht darauf, dass Betrieb und Schule alle Informationen automatisch untereinander austauschen.
Dein Berichtsheft zeigt, welche Inhalte du tatsächlich bearbeitet hast. Gerade beim Betriebswechsel hilft es deshalb, deinen bisherigen Stand nachvollziehbar zu machen und mögliche Lücken zu erkennen.
Halte den Ausbildungsnachweis aktuell und sichere eine eigene Kopie. Für die Führung des Berichtshefts findest du bei bigKARRIERE zusätzliche Tipps im Beitrag Berichtsheft richtig führen.
Der Wechsel ist eher ein Umzug während der laufenden Ausbildung. Schule, Verträge und Prüfungstermine laufen weiter. Deshalb solltest du die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge angehen.
Schreib auf, was nicht funktioniert. Welche Ausbildungsinhalte fehlen? Welche Gespräche gab es? Welche Aufgaben erledigst du dauerhaft? Bei Konflikten notierst du einzelne Vorfälle statt pauschaler Bewertungen.
Wenn keine akute Gefahr oder schwere Belästigung vorliegt, kannst du dem Betrieb die Chance geben, etwas zu ändern. Sag konkret, was sich ändern soll, und halte wichtige Absprachen anschließend schriftlich fest.
Erkläre, dass du deinen Ausbildungsberuf fortsetzen, aber das Unternehmen wechseln möchtest. Frag nach Vertragsende, neuem Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeit und Prüfungsterminen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt den Wechsel in einen anderen Ausbildungsbetrieb ausdrücklich als mögliche Alternative zum Ausbildungsabbruch und verweist außerdem auf Beratungsangebote wie Assistierte Ausbildung oder VerAplus.
Recherchiere gezielt Unternehmen, die deinen Beruf ausbilden, und frag auch dort nach, wo aktuell keine passende Stelle ausgeschrieben ist. Setz dir zum Beispiel ein Wochenziel mit drei Anrufen und zwei individuell angepassten Bewerbungen.
Wenn ein Unternehmen dich übernehmen will, kläre Starttermin, Ausbildungsdauer, Vergütung, Probezeit, Berufsschule und fehlende Lerninhalte. Frage außerdem, wie die bisherige Ausbildungszeit im Vertrag berücksichtigt wird und ob der Betrieb bereits Kontakt zur zuständigen Stelle aufgenommen hat.
Jetzt regelst du, wie dein bisheriges Ausbildungsverhältnis endet. Je nach Zeitpunkt und Umständen kommen Kündigung in der Probezeit, ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung aus wichtigem Grund infrage. Lass den gewählten Weg vorab prüfen, wenn du unsicher bist.
Informiere die beteiligten Stellen und sichere alle Unterlagen. Dazu gehören insbesondere Zeugnis, Ausbildungsnachweise, Abrechnungen und Unterlagen zur Berufsschule. Prüfe außerdem, ob durch den Wechsel eine Lücke bei Vergütung, Versicherung oder Förderung entsteht.
Ein Wechsel kann finanziell unkompliziert laufen, wenn alter und neuer Vertrag direkt ineinandergreifen. Entsteht dazwischen eine Lücke oder ändert sich deine Vergütung, solltest du die finanziellen Folgen vorher prüfen.
Dein bisheriger Betrieb schuldet dir die Ausbildungsvergütung bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses. Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus muss nach § 17 BBiG besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.
Offenen Urlaub solltest du vor dem Ende ebenfalls klären. Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, sieht § 7 Bundesurlaubsgesetz eine Abgeltung vor. Außerdem hast du bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach § 16 BBiG Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis.
Wenn du bereits Berufsausbildungsbeihilfe bekommst, informiere die Agentur für Arbeit über den Wechsel. Ein anderer Betrieb kann Vergütung, Fahrtweg oder Wohnsituation verändern und damit Einfluss auf die Berechnung haben.
Ob und in welcher Höhe BAB gezahlt wird, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Einen ersten Überblick bietet dir der BAB-Rechner. Die verbindliche Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit über deinen Antrag.
Wenn Kindergeld für dich gezahlt wird, sollten deine Eltern beziehungsweise die kindergeldberechtigte Person einen Wechsel oder eine Unterbrechung der Familienkasse mitteilen. Ob der Anspruch in einer Lücke weiterbesteht, hängt von deiner persönlichen Lage ab.
Bei der Krankenversicherung solltest du dich direkt an deine Krankenkasse wenden, wenn zwischen zwei Ausbildungsverhältnissen Zeit liegt. Lass dir erklären, wie du in dieser Phase versichert bist, statt von einer automatischen Lösung auszugehen.
Weitere Tipps zum Umgang mit deinem Ausbildungsgehalt findest du in unseren Finanztipps für Azubis.
Bei schweren Konflikten geht es nicht darum, möglichst lange durchzuhalten. Wenn du bedroht, belästigt oder diskriminiert wirst oder deine Gesundheit stark leidet, hol dir Unterstützung.
Dokumentiere Vorfälle möglichst genau und sichere Belege, die du rechtmäßig aufbewahren darfst. Sprich mit einer Vertrauensperson, deiner Berufsschule, dem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Gewerkschaft oder der Ausbildungsberatung deiner zuständigen Stelle.
Lästere nicht öffentlich über deinen alten Betrieb, weder im Bewerbungsgespräch noch online. Für eine Beratung brauchst du konkrete Fakten.
Schlafprobleme, starke Angst vor Arbeitstagen, dauernde Erschöpfung oder körperliche Beschwerden solltest du ernst nehmen. Hol dir ärztliche oder psychologische Unterstützung, wenn du sie brauchst. Ein Betriebswechsel kann ein Teil der Lösung sein, ersetzt aber keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.
Einen Tag Leerlauf übersteht jede Ausbildung. Wenn du aber wochenlang nur rumsitzt oder fast ausschließlich Hilfsarbeiten machst, solltest du dein Berichtsheft mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen. Frag den Betrieb, wann fehlende Inhalte vermittelt werden. Ändert sich nichts, nimm deine Beispiele mit in die Beratung.
Wenn deine Entscheidung steht, kannst du den Wechsel Punkt für Punkt organisieren.
Nach einem Wechsel musst du nicht beweisen, dass du ab Tag eins alles kannst. Dein neuer Betrieb sollte vor allem wissen, wo du stehst und was dir noch fehlt.
Sprich Lücken früh an. Ein Satz wie „Diesen Bereich habe ich bisher kaum kennengelernt und möchte ihn gezielt nachholen“ hilft mehr, als Unsicherheit zu verstecken. Vereinbare außerdem regelmäßige Gespräche mit deiner neuen Ausbilderin oder deinem neuen Ausbilder, damit Probleme nicht wieder monatelang liegen bleiben.
Ein Wechsel ist kein Scheitern. Er kann zeigen, dass du deine Ausbildung ernst nimmst und dafür sorgst, dass du die nötigen Inhalte wirklich lernst.
In der Probezeit kannst du ein Ausbildungsverhältnis nach BBiG schriftlich und ohne Kündigungsfrist beenden. Nach der Probezeit brauchst du für die Fortsetzung desselben Berufs in einem anderen Betrieb einen anderen rechtlich geeigneten Weg, häufig einen Aufhebungsvertrag oder bei entsprechend schwerwiegenden Umständen eine Kündigung aus wichtigem Grund. Kläre deinen Fall vorher mit der zuständigen Stelle.
Gute Gründe sind zum Beispiel dauerhaft fehlende Ausbildungsinhalte, ausbildungsfremde Aufgaben, fehlende Anleitung, Mobbing, Diskriminierung, gesundheitliche Belastungen oder ausbleibende Vergütung. Nicht jeder dieser Gründe berechtigt automatisch zu einer fristlosen Kündigung. Für diese rechtliche Frage zählen Schwere, Einzelfall und Nachweise.
Suche nicht nur nach ausdrücklich ausgeschriebenen Wechselstellen. Nutze normale Ausbildungsbörsen, IHK- und HWK-Angebote, Unternehmenswebsites, Kontakte aus der Berufsschule und frühere Praktikumsbetriebe. Frag telefonisch direkt, ob eine Fortsetzung deiner Ausbildung im aktuellen Lehrjahr möglich ist.
Ja, ein Wechsel kann auch später in der Ausbildung möglich sein. Je näher die Abschlussprüfung rückt, desto wichtiger werden allerdings Ausbildungsnachweise, fehlende Inhalte, Prüfungstermine und die Abstimmung mit dem neuen Betrieb sowie der zuständigen Stelle.
Das BBiG nennt keine feste Höchstzahl von Betriebswechseln. Jeder Wechsel braucht aber erneut einen rechtlich passenden Übergang und einen neuen Ausbildungsvertrag. Mehrere Wechsel solltest du deshalb gut begründen können und besonders darauf achten, dass dein Ausbildungsziel erreichbar bleibt.
Ja. Dann solltest du zusätzlich prüfen, welche Berufsschule und zuständige Stelle am neuen Ort verantwortlich sind und ob sich Fahrtkosten, Wohnung oder BAB verändern. Kläre außerdem früh, wie deine bisherige Ausbildungszeit im neuen Vertrag berücksichtigt wird.
Nicht jede Ausbildung gehört zur IHK, deshalb ist „Zustimmung“ zu pauschal. Bei BBiG-Ausbildungen wird der neue Ausbildungsvertrag von der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hol die zuständige Stelle früh dazu, damit Vertragsdauer, Eintragung und Prüfungsfragen geklärt sind.
Starte heute mit drei kleinen Punkten: Aktualisiere dein Berichtsheft, finde die zuständige Beratungsstelle und notiere drei Betriebe, die für deinen Wechsel infrage kommen.
Weitere Unterstützung zu Ausbildung, Bewerbung und Berufsstart findest du im Bereich Ausbildung bei bigKARRIERE.