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Das steht dir wirklich zu

Pflichtpraktikum Gehalt

Gibt es für das Pflichtpraktikum Gehalt? Kommt drauf an. bigKARRIERE erklärt dir, auf was. Jetzt mehr erfahren!

Ein Pflichtpraktikum ist für viele Studiengänge und Ausbildungen fester Bestandteil der Prüfungsordnung. Es bietet dir die Chance, Erfahrung zu sammeln, Kontakte zu knüpfen und den gewünschten Beruf kennenzulernen – bezahlt werden musst du dafür aber nicht zwangsläufig. Im folgenden Leitfaden erfährst du, ob dir im Pflichtpraktikum eine Vergütung zusteht, wie die Rechtslage aussieht, welches Pflichtpraktikum-Gehalt realistisch sind und welche Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Als junges Karriereportal von bigKARRIERE geben wir dir zudem praktische Tipps, wie du das Beste aus deinem Pflichtpraktikum herausholst.

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Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum

Bevor es ums Geld geht, musst du wissen, in welche Kategorie dein Praktikum fällt. Pflichtpraktika sind in einer Studien‑, Schul‑ oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Sie sollen sicherstellen, dass du vor deinem Abschluss praktische Kompetenzen erwirbst. Freiwillige Praktika machst du dagegen aus eigenem Antrieb; sie dienen der Orientierung oder dem Sammeln zusätzlicher Erfahrungen. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob du Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hast oder nicht.

OnAir Beitrag 1.Dezember 2025

Moderatorin: Kessy

Wann gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Studierende, doch es gibt Ausnahmen:

  • Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen. Wenn dein Praktikum in der Prüfungs- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt unabhängig von der Dauer und greift auch bei Praxissemestern.
  • Freiwillige Praktika unter drei Monaten sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen. Sie dienen der Orientierung und dürfen maximal drei Monate dauern.
  • Freiwillige Praktika ab drei Monaten: Hier muss dein Arbeitgeber mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, sofern du volljährig bist.

Sonderfälle

  • Mehrere Praktika im selben Unternehmen: Wenn du mehrere freiwillige Praktika bei demselben Arbeitgeber machst, werden die Zeiten zusammengerechnet. Übersteigt die Gesamtdauer drei Monate, steht dir ab dem vierten Monat der Mindestlohn zu.
  • Wechsel vom Pflichtpraktikum zu einem freiwilligen Praktikum: Bleibst du nach deinem Pflichtpraktikum freiwillig im Unternehmen, beginnt der Anspruch auf Mindestlohn mit dem ersten Tag des neuen freiwilligen Praktikums, sofern es zusammen mindestens drei Monate dauert.
  • Unter 18 Jahren: Praktikant:innen unter 18 Jahren haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn, egal ob Pflicht‑ oder freiwilliges Praktikum. Erst ab deinem 18. Geburtstag darfst du Mindestlohn verlangen.

Hat man im Pflichtpraktikum Anspruch auf Gehalt?

Die unangenehme Wahrheit zuerst: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung im Pflichtpraktikum. Arbeitgeber sind laut Mindestlohngesetz nicht verpflichtet, Pflichtpraktikant:innen zu entlohnen. Dennoch zahlen viele Unternehmen freiwillig eine Aufwandsentschädigung oder sogar ein volles Gehalt:

  • Große Konzerne wie Automobil‑ oder Beratungsunternehmen zahlen laut Statistiken durchschnittlich 1.100 bis 1.300 Euro brutto pro Monat Pflichtpraktikum-Gehalt.
  • Kleine und mittelgroße Unternehmen zahlen häufig weniger. In einer Befragung von Berufsstart.de lag das durchschnittliche Praktikumsgehalt über alle Unternehmensgrößen hinweg bei rund 609 Euro pro Monat. Diese Zahl bezieht auch unvergütete Pflichtpraktika mit ein.
  • Praxissemester werden im Schnitt mit 600–800 Euro pro Monat vergütet. In NGOs oder sozialen Einrichtungen musst du dagegen oft mit einer unbezahlten Stelle rechnen.
  • Branchenunterschiede: Besonders lukrativ sind Pflichtpraktika in Branchen wie Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, IT oder Banken. Medien‑, Werbe‑ und Tourismusbranche zahlen deutlich schlechter und bieten oft nur eine kleine Aufwands­entschädigung.

Verhandlungstipps für deine Vergütung

Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, lohnt sich eine Gehaltsverhandlung. Hier ein paar Strategien:

  • Recherche: Schau dir Gehaltsberichte und Erfahrungsberichte für deine Branche an. Nutze Plattformen, um zu erfahren, welche Vergütung Praktikant:innen in ähnlichen Positionen erhalten.
  • Nutzen betonen: Im Gespräch mit Arbeitgeber:innen solltest du klar machen, welchen Mehrwert du während deines Praktikums bringst. Bereite dir Beispiele vor, wie du Projekte aktiv unterstützen kannst.
  • Argumentiere mit Mindestlohnregeln: Wenn dein Praktikum nahe an der Drei-Monats-Grenze liegt, kannst du darauf hinweisen, dass eine freiwillige Vergütung hilft, ein mögliches späteres freiwilliges Praktikum zu vermeiden. Manche Betriebe zahlen dann lieber von Anfang an ein kleines Gehalt.
  • Frühzeitig nachfragen: Das Thema Vergütung gehört in den Bewerbungsprozess. Scheue dich nicht, im Vorstellungsgespräch gezielt nach deinem Gehalt zu fragen.

OnAir Beitrag 02. Dezember 2025

Moderatorin: Kessy

Aufwandsentschädigung: Was ist üblich?

Viele Arbeitgeber zahlen Pflichtpraktikant:innen eine freiwillige Aufwandsentschädigung. Diese liegt häufig zwischen 400 und 450 Euro pro Monat und soll vor allem Fahrtkosten und Verpflegung abdecken. Manche Arbeitgeber koppeln die Vergütung an das BAföG‑Einkommenslimit (siehe nächster Abschnitt) oder zahlen Gutscheine statt Geld.

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BAföG und Pflichtpraktikum

Wenn du BAföG beziehst, müssen die Auszahlungen während des Pflichtpraktikums nicht automatisch weiterlaufen. Einige wichtige Punkte:

In einem unbezahlten Pflichtpraktikum wird das BAföG meistens weitergezahlt. Bestätigen lassen solltest du dir das beim zuständigen Amt.

Verdienst du im Praktikum Geld, kann das BAföG gekürzt werden, weil dein Einkommen auf den BAföG‑Satz angerechnet wird. Ab einem Verdienst von rund 5.640 Euro pro Jahr kann die Förderung entfallen.

Prüfe, ob du vom BAföG‑Amt für das Pflichtpraktikum einen Fahrkostenzuschuss oder andere Beihilfen erhältst, insbesondere wenn dein Praktikum außerhalb deiner Hochschulstadt stattfindet.

Steuern und Sozialabgaben im Pflichtpraktikum

Lohnsteuer

Als Praktikant:in musst du nur dann Lohnsteuer zahlen, wenn dein Jahresgehalt inklusive aller Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. 2024 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro; für 2025 liegt er laut Bundesfinanzministerium bei 12.640 Euro. Bei einer Monatsvergütung von 450 Euro im Pflichtpraktikum bist du weit vom Freibetrag entfernt. Erst bei einer Vollzeit­vergütung mit Mindestlohn (rund 2.050 Euro pro Monat) fällt Lohnsteuer an. In diesem Fall wird die Steuer automatisch vom Arbeitgeber abgeführt.

Kirchensteuer

Bist du kirchensteuerpflichtig, werden in der Regel 8–9 % der Lohnsteuer abgeführt. Wenn du keine Lohnsteuer zahlst, wird auch keine Kirchensteuer fällig.

Sozialversicherung

  • Pflichtpraktikum während des Studiums: Die Vergütung ist sozialversicherungsfrei. Du musst keine Beiträge zur Renten‑, Kranken‑, Pflege‑ oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Wichtig: Du musst trotzdem krankenversichert sein. Viele Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung kostenlos abgesichert; alternativ greift die günstige studentische Kranken‑ und Pflegeversicherung.
  • Pflichtpraktikum vor oder nach dem Studium: Dann gelten die Regeln für Arbeitnehmer. Bei einer Vergütung unter 325 Euro pro Monat übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Verdientest du mehr, werden Arbeitnehmer‑ und Arbeitgeberanteile fällig.
  • Freiwilliges Praktikum: Sobald dein Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro pro Monat liegt, musst du Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.

Steuerfreie Sachleistungen

Manche Unternehmen zahlen die Aufwandsentschädigung als Gutscheine oder Sachleistungen. Diese können steuerfrei sein, solange der Wert 50 Euro im Monat nicht übersteigt. Dazu zählen Mensa‑, Tank‑ oder Buchgutscheine. Frage danach, wenn dein Arbeitgeber keine Barvergütung zahlen möchte.

Gehaltsvergleich nach Branche und Unternehmensgröße

Pflichtpraktika werden je nach Branche sehr unterschiedlich vergütet. In der folgenden Tabelle findest du typische Spannen. Die Werte beruhen auf verschiedenen Umfragen und Angaben der genannten Quellen:

Branche / Unternehmensgröße
Typisches Pflichtpraktikum-Gehalt (brutto pro Monat)

  • Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung
    1.000–2.500 Euro
  • IT, Telekommunikation
    800–2.000 Euro
  • Banken & Finanzen
    800–1.600 Euro
  • Maschinen‑/Automobilbau (z. B. BMW, Daimler)
    1.000–1.500 Euro
  • Medien, Werbung, Tourismus
    0–600 Euro
  • Non-Profit‑/Sozialwirtschaft
    0–500 Euro
  • Kleine Betriebe (<100 MA)
    Ø 609 Euro
  • Großunternehmen (>1.000 MA)
    häufig über 1.300 Euro

Die Spanne zeigt: Je größer und zahlungskräftiger das Unternehmen, desto höher die Wahrscheinlichkeit für eine gute Pflichtpraktikumsvergütung. Besonders in der Beratung und im Investmentbanking gehen die Gehälter sogar über den Mindestlohn hinaus. In sozialen Projekten oder kleinen Start‑ups musst du dagegen oft mit einer symbolischen Vergütung rechnen.

Gute Gründe für ein Pflichtpraktikum – auch ohne Gehalt

Ein Pflichtpraktikum ist mehr als „billige Arbeitskraft“. Es bringt handfeste Vorteile für deine Zukunft. bigKARRIERE rät dir, nicht nur auf die Höhe der Vergütung zu schauen:

  • Berufliche Orientierung: Bevor du dich festlegst, ist Praxis wichtig. Im Praktikum lernst du die tatsächlichen Aufgaben kennen und kannst prüfen, ob der Beruf zu dir passt.
  • Praxis­erfahrung: Arbeitgeber achten stark auf praktische Erfahrung. Jede im Lebenslauf dokumentierte Station erhöht deine Chancen auf einen späteren Job.
  • Netzwerk aufbauen: Kontakte zu Kolleg:innen, Kund:innen oder Partnern sind „Vitamin B“. Sie helfen dir später beim Berufseinstieg.
  • Pluspunkt im Lebenslauf: Ein Pflichtpraktikum füllt deinen Lebenslauf und zeigt Engagement.

Wenn du nicht dringend auf ein Gehalt angewiesen bist, solltest du ein unbezahltes Pflichtpraktikum nicht kategorisch ablehnen. Wichtig ist, dass der Lern‑ und Praxisanteil stimmt. Kläre daher vorab, welche Aufgaben und Projekte du übernehmen wirst.

Pflichtpraktikumsvertrag: Wichtige Punkte

Bevor du dein Pflichtpraktikum antrittst, solltest du einen schriftlichen Praktikumsvertrag abschließen. Darin sollten mindestens folgende Punkte geregelt sein:

  • Dauer und Arbeitszeit
  • Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung (auch wenn sie 0 Euro beträgt)
  • Urlaubsanspruch
  • Betreuung und Lernziele
  • Kündigungsfrist

Ein klarer Vertrag schafft Transparenz für beide Seiten und hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, kannst du den Vertrag bei der Studienberatung oder bei einer Gewerkschaft überprüfen lassen.

Fazit

Ein Pflichtpraktikum kann trotz fehlendem Vergütungsanspruch sinnvoll sein, weil es dir Einblicke in den Berufsalltag und Orientierung für zukünftige Entscheidungen gibt. Auch wenn die Bezahlung stark variiert oder komplett ausfällt, steht der Lerneffekt im Mittelpunkt. Entscheidend ist, dass du klar einschätzt, welchen Nutzen du aus dem Praktikum ziehst und ob Aufwand und Rahmenbedingungen für dich passen.

Häufige Fragen (FAQs)

  • Warum werden Pflichtpraktika nicht bezahlt?

    Warum werden Pflichtpraktika nicht bezahlt?

    Pflichtpraktika sind rechtlich Teil deiner Ausbildung bzw. deines Studiums, nicht normale Arbeitsverhältnisse. Deshalb schließt das Mindestlohngesetz sie explizit vom Anspruch auf Mindestlohn aus – die Ausbildungsfunktion steht im Vordergrund, nicht die Arbeitsleistung. Unternehmen dürfen dich trotzdem bezahlen, sie müssen aber nicht.

  • Wie viel verdient man bei einem Pflichtpraktikum?

    Wie viel verdient man bei einem Pflichtpraktikum?

    Gesetzlich gibt es keinen Mindestbetrag, daher reicht die Spanne in der Praxis von 0 Euro bis über 1.000 Euro brutto pro Monat. Viele Unternehmen zahlen im Pflichtpraktikum eine Aufwandsentschädigung (z.B. 400–800 Euro), größere Konzerne oft deutlich mehr – das ist aber freiwillig und hängt von Branche, Standort und Unternehmensgröße ab.

  • Wird ein 2-wöchiges Praktikum bezahlt?

    Wird ein 2-wöchiges Praktikum bezahlt?

    Bei nur zwei Wochen handelt es sich fast immer um ein Schüler:innen- oder Orientierungspraktikum – dafür gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch. Ob du etwas bekommst, ist reine Kulanz des Betriebs; manchmal gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung oder Sachleistungen (z.B. Essenszuschuss).

  • Wird ein 3-monatiges Praktikum bezahlt?

    Wird ein 3-monatiges Praktikum bezahlt?

    Entscheidend ist, ob es ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum ist:

    • Pflichtpraktikum (in der Prüfungs-/Ausbildungsordnung vorgeschrieben): kein Anspruch auf Mindestlohn, Bezahlung freiwillig.
    • Freiwilliges Praktikum von maximal 3 Monaten: ebenfalls kein Anspruch auf Mindestlohn – erst wenn ein freiwilliges Praktikum länger als 3 Monate dauert, greift der gesetzliche Mindestlohn (wenn du volljährig bist).
  • Darf mein Arbeitgeber mich im Pflichtpraktikum überhaupt bezahlen?

    Darf mein Arbeitgeber mich im Pflichtpraktikum überhaupt bezahlen?

    Ja! Ein Arbeitgeber darf dir außer von deiner Schule anders vorgegeben eine Vergütung zahlen. Es besteht lediglich keine Verpflichtung dazu.

  • Gilt die Sozialversicherungspflicht auch im Pflichtpraktikum?

    Gilt die Sozialversicherungspflicht auch im Pflichtpraktikum?

    Während eines Pflichtpraktikums im Studium bist du von der Sozialversicherung befreit. Die Befreiung gilt nicht, wenn das Pflichtpraktikum vor oder nach dem Studium stattfindet und du mehr als 325 Euro im Monat verdienst.

  • Ist ein unbezahltes Pflichtpraktikum trotzdem sinnvoll?

    Ist ein unbezahltes Pflichtpraktikum trotzdem sinnvoll?

    Ja, wenn du aus dem Praktikum viel lernst, Kontakte knüpfst und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbesserst. Vergewissere dich im Vorfeld, dass du in relevante Aufgaben eingebunden wirst und nicht nur Hilfstätigkeiten erledigst.