Wann bewirbt man sich für ein Studium
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Die Bewerbung für einen Studienplatz in Deutschland folgt keinem einheitlichen Schema. Je nachdem, ob du dich für einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang interessierst, ob es um ein duales Studium oder sogar um bundesweit beschränkte Fächer geht, gelten unterschiedliche Deadlines. Viele angehende Student:innen verlieren dabei den Überblick und verpassen Chancen. Dieser Ratgeber hilft dir, den richtigen Zeitpunkt für deine Bewerbung zu finden, damit du stressfrei und gut vorbereitet ins Studium startest.
Die Semesterzeiten geben den Rahmen vor, in dem sich Bewerbungs- und Einschreibefristen bewegen. In Deutschland startet das Sommersemester offiziell am 1. April und endet am 30. September. Das Wintersemester läuft vom 1. Oktober bis zum 31. März. Da die meisten Studiengänge zum Wintersemester beginnen, richten sich viele Fristen an diesem Zeitraum aus. Trotzdem ist es ratsam, beide Semester im Blick zu behalten.
Für zulassungsbeschränkte Bachelor‑Studiengänge und Staatsexamen im Sommersemester 2026 gilt ein Bewerbungszeitraum von Anfang November 2025 bis 15. Januar 2026. Auch für bundesweit beschränkte Fächer wie Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin endet die Frist am 15. Januar. Hochschulen können für Masterstudiengänge eigene Deadlines setzen, die manchmal bis Mitte März verlängert werden.
Für das Wintersemester 2026/27 öffnen die Hochschulen ihre Bewerbungsportale meist Anfang Mai und schließen sie am 15. Juli. Wer ein bundesweit zulassungsbeschränktes Fach wie Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin anpeilt, muss je nach Zeitpunkt der Hochschulreife auf unterschiedliche Stichtage achten: Bewerber:innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2026 gelten als „Alt‑Abiturient:innen“ und müssen sich bereits bis 31. Mai 2026 bewerben. „Neu‑Abiturient:innen“, die ihr Zeugnis erst später erhalten, haben bis 15. Juli 2026 Zeit.
Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge erlauben oft längere Einschreibefristen: Für das Wintersemester 2026/27 reicht der Zeitraum an der Universität Münster beispielsweise von Anfang Juni 2026 bis 9. Oktober 2026. Bei anderen Hochschulen enden die Fristen manchmal früher, daher lohnt sich ein Blick auf die Website deiner Wunschhochschule.
Bei Studiengängen mit Numerus clausus (NC) gibt es bundesweit einheitliche Stichtage. Für zulassungsbeschränkte Fächer gelten folgende Haupttermine:
Diese Regeln gelten sowohl für Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden, als auch für viele NC‑Fächer, die direkt von den Hochschulen vergeben werden. Die Bundesagentur für Arbeit erinnert daran, dass du dich bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entweder direkt bei der Hochschule oder über hochschulstart.de bewirbst und dabei dieselben Stichtage beachten musst. Beachte, dass einige Hochschulen auch bei eigenen NC‑Fächern zwischen Alt‑ und Neu‑Abiturient:innen unterscheiden.
Für die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erfolgt die Studienplatzvergabe zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. Alt‑Abiturient:innen müssen ihre Unterlagen bis 31. Mai einreichen, während Neu‑Abiturient:innen bis 15. Juli Zeit haben. Die Bewerbungsphase für das Sommersemester beginnt bereits am 3. November 2025 und endet am 15. Januar 2026.
Diese Fächer verlangen häufig zusätzliche Nachweise wie Studieneignungstests (z. B. TMS für Medizin) oder Auswahlgespräche. Auf der Website von hochschulstart.de wirst du während der Bewerbungsphase Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt und kannst bis zu zwölf Studiengänge priorisieren. Achte darauf, beglaubigte Zeugnisse und eventuell ein Ergebnis eines Eignungstests rechtzeitig nachzureichen.
Viele Fächer haben keinen NC. In diesem Fall musst du dich nicht bewerben, sondern lediglich einschreiben. Die Einschreibung für zulassungsfreie Programme im Sommersemester ist häufig ab Dezember möglich ist und bis in den März reicht. Für das Wintersemester öffnet die Immatrikulation meist im Juni und läuft vielerorts bis September oder Oktober.
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, trotzdem die jeweilige Hochschule zu kontaktieren, denn manche Einrichtungen verlangen eine Voranmeldung oder nutzen das DoSV auch für zulassungsfreie Fächer. Für die Immatrikulation benötigst du normalerweise den ausgefüllten Antrag, eine Kopie deines Abiturzeugnisses und deinen Personalausweis. Seit einigen Jahren entfällt die schriftliche Bescheinigung der Krankenkasse, da die Daten elektronisch übermittelt werden.
Bei einem dualen Studium bewirbst du dich nicht nur bei der Hochschule, sondern auch bei einem Praxisunternehmen. Viele Firmen schreiben ihre dualen Studienplätze mehr als ein Jahr im Voraus aus. Wenn du im Wintersemester 2026/27 starten möchtest, solltest du dich daher bereits im Sommer oder Herbst 2025 bei deinem Wunschunternehmen informieren. Große Arbeitgeber und öffentliche Institutionen beginnen ihre Auswahlverfahren früh, während kleinere Betriebe flexibler sein können.
Auch bei dualen Studiengängen können lokale NC‑Regelungen gelten. Bei privaten Hochschulen oder Berufsakademien läufst du Gefahr, Fristen zu verpassen, wenn du dich nicht frühzeitig informierst. Dein Vorteil: Sobald du einen Vertrag mit dem Unternehmen hast, bist du beim Studienstart finanziell abgesichert und sammelst gleichzeitig Praxiserfahrung.
Um den Bewerbungsprozess zu meistern, lohnt sich eine strukturierte Vorgehensweise. Hier ein Leitfaden:
Nachdem du deine Bewerbung abgeschickt hast, beginnt die Wartephase. Nutze diese Zeit sinnvoll, indem du dich über Finanzierungsoptionen wie BAföG informierst oder dich um einen Wohnheimplatz bewirbst. Studis Online erinnert daran, dass die Immatrikulation oft schon im Juni beginnt und bis Mitte Juli läuft. Gleichzeitig lohnt es sich, Vorkurse oder Brückenkurse zu buchen, insbesondere in Mathe oder Naturwissenschaften, um gut vorbereitet ins Studium zu starten.
Die Bewerbung sollte idealerweise mehrere Monate vor dem Semesterstart erfolgen. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit NC endet die Frist im Sommersemester am 15. Januar und im Wintersemester am 15. Juli. Wer ein alt-Abitur besitzt (Abitur vor dem 16. Januar), muss sich für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer bereits bis 31. Mai bewerben. Bei dualen Studiengängen fangen viele Unternehmen ihre Auswahlverfahren bis zu einem Jahr im Voraus an.
Das hängt vom Studiengang ab. NC‑Fächer haben feste Bewerbungsfristen: 15. Januar (Sommer) und 15. Juli (Winter). Alt‑Abiturient:innen in Medizin, Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin müssen bis 31. Mai ihre Unterlagen eingereicht haben. Zulassungsfreie Studiengänge erlauben oft eine Immatrikulation bis in den September oder Oktober hinein, aber auch hier setzen Hochschulen eigene Deadlines.
Für das Wintersemester 2026/27 beginnt die Bewerbungsphase Anfang Mai 2026 und endet am 15. Juli 2026. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern müssen Alt‑Abiturient:innen ihre Bewerbung bereits bis zum 31. Mai 2026 abschicken, während Neu‑Abiturient:innen bis zum 15. Juli Zeit haben. Für das Sommersemester 2027 gelten voraussichtlich wieder die klassischen Termine: Start der Bewerbungsphase Anfang November 2026 und Fristende am 15. Januar 2027 (Stand Frühjahr 2026; prüfe die aktuellen Termine rechtzeitig auf hochschulstart.de).
Zuerst suchst du deinen Wunschstudiengang und informierst dich über Zulassungsbeschränkungen. Für NC‑Fächer registrierst du dich im Bewerbungsportal von hochschulstart.de oder im Portal der Hochschule und stellst die erforderlichen Unterlagen zusammen. Anschließend priorisierst du deine Studienwünsche und schickst die Bewerbung fristgerecht ab. Für zulassungsfreie Studiengänge reicht eine Immatrikulation; du füllst den Antrag aus, sendest Kopien deiner Zeugnisse und wartest auf die Bestätigung. Bei dualen Studiengängen kommt vor der Hochschulbewerbung meist der Vertrag mit dem Praxisunternehmen zustande.