Werkstudent vs Minijob
Werkstudentin vs. Minijob: Entdecke die Unterschiede! Erfahre, welcher Job am besten zu dir passt. Wertvolle Infos bzgl. Bafög, Steuer und mehr!
Werkstudentin vs. Minijob: Entdecke die Unterschiede! Erfahre, welcher Job am besten zu dir passt. Wertvolle Infos bzgl. Bafög, Steuer und mehr!
Ein Nebenjob ist für viele Studierende und Berufseinsteiger:innen ein Muss, um Miete, Lebenshaltung und Freizeit zu finanzieren. Gleichzeitig möchten viele angehende Akademiker:innen im Studienalltag Berufserfahrung sammeln und sich für den späteren Einstieg empfehlen. Zwei Modelle stehen dabei im Fokus: Werkstudent vs. Minijob. Die Unterschiede betreffen nicht nur das Gehalt, sondern auch Versicherungsbeiträge, Arbeitszeit und Karriereperspektiven. Dieser Ratgeber gibt dir einen umfassenden Überblick und hilft dir dabei, das passende Modell für dich zu finden.
Einkommensgrenze
Arbeitszeit während der Vorlesungszeit
Sozialversicherung
Versicherungsstatus
Fachbezug
Karrierevorteile
Steuern
BAföG-Relevanz
Einkommensgrenze
Arbeitszeit während der Vorlesungszeit
Sozialversicherung
Versicherungsstatus
Fachbezug
Karrierevorteile
Steuern
BAföG-Relevanz
Deine Wahl hängt von deinen Zielen und deinem Studienalltag ab. Möchtest du schnell ein wenig Geld verdienen, ohne dich zu tief in ein Unternehmen einzubinden, kann ein Minijob die passende Lösung sein. Legst du Wert auf fachliche Weiterbildung und willst den Grundstein für den Berufseinstieg legen, ist eine Werkstudententätigkeit oft der richtige Weg.
Viele Studierende greifen auf Minijobs zurück, um flexibel zu bleiben. Durch die Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat kannst du deine Arbeitszeit selbst bestimmen und musst dich nicht an feste Wochenstunden halten. Typische Einsatzbereiche sind Gastronomie, Einzelhandel, Promotion oder Logistik. Dort kannst du an einzelnen Tagen oder abends arbeiten und den Job auch kurzfristig wechseln.
Deine Vorteile als Minijobber:in:
Nachteile:
Werkstudentenstellen richten sich ausschließlich an eingeschriebene Studierende. Um diesen Status zu erhalten, musst du immatrikuliert sein und darfst während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien darf die Arbeitszeit zeitweise höher sein; die sogenannte 26‑Wochen-Regel erlaubt es, in maximal 26 Wochen pro Jahr über 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten, wenn die Einsätze abends, nachts oder am Wochenende liegen.
Deine Vorteile als Werkstudent:in:
Nachteile:
Im Fazit lässt sich sagen: Minijobs sind ideal für alle, die flexibel bleiben wollen und schnell Geld brauchen, während Werkstudent:innen stärker an das Unternehmen gebunden sind, bessere Verdienstmöglichkeiten haben und sich fachlich weiterentwickeln können. Bei der
Arbeitgeber:innen, die Unterstützung von Studierenden suchen, können zwischen Minijob, Werkstudententätigkeit oder Midijob wählen. Die Auswahl hängt von den betrieblichen Aufgaben und der gewünschten Bindung ab.
Für einen Minijob fallen für Arbeitgeber:innen Pauschalabgaben von rund 31 % des Lohns an: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Lohnsteuerpauschale, 1,4 % Umlagen. Hinzu kommt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Diese Beiträge sind gut kalkulierbar und lassen sich direkt an die Minijob-Zentrale abführen. Minijobber:innen können von der Rentenversicherungspflicht befreit werden, wodurch der Arbeitgeberbeitrag unverändert bleibt, der Arbeitnehmeranteil jedoch entfällt.
Vorteile für Arbeitgeber:innen:
Nachteile:
Werkstudent:innen sind für Unternehmen oft die günstigste Form der Beschäftigung. Für sie müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Es fällt lediglich der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung von 9,3 % an. Auch der/die Studierende zahlt diesen Anteil, es sei denn, das Einkommen liegt im Übergangsbereich; dann kann der Anteil etwas geringer sein.
Vorteile für Arbeitgeber:innen:
Nachteile:
Ein Minijob kann dir dabei helfen, dein Studium zu finanzieren, ohne dass du dich zu sehr an ein Unternehmen bindest oder hohe Abgaben zahlst. In den folgenden Absätzen findest du die wichtigsten Pluspunkte.
Der größte Vorteil eines Minijobs ist seine Flexibilität. Du kannst deine Arbeit so einteilen, dass sie in deinen Stundenplan passt. Wenn du mitten in der Prüfungsphase bist, schraubst du die Stunden herunter. In den Semesterferien kannst du intensiver arbeiten, solange du die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro nicht überschreitest.
Minijobs sind sozialversicherungsfrei, außer du entscheidest dich für den Rentenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeber übernimmt pauschal 13 % für die Krankenversicherung und 15 % für die Rentenversicherung. Du selbst kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In der Regel gilt: Brutto = Netto, da die 2 % Pauschalsteuer vom Arbeitgeber getragen werden kann.
Verdienst du weniger als 556 Euro monatlich, bleibst du über deine Eltern familienversichert und musst keine Beiträge für die Krankenversicherung leisten. Das spart jeden Monat Geld und Aufwand.
Minijobs gibt es überall – im Einzelhandel, in Cafés, bei Events, in Lagerhäusern oder beim Nachhilfeunterricht. Der Bewerbungsprozess ist häufig unbürokratisch, und du hast schnell einen Nebenverdienst.
Ein Werkstudentenvertrag bietet mehr als nur Geld. Du kannst deine theoretischen Kenntnisse direkt anwenden, Netzwerke aufbauen und dich für den Berufseinstieg empfehlen.
Als Werkstudent:in gibt es keine feste Einkommensgrenze. Du verdienst regelmäßig mehr als 556 Euro im Monat und kannst bei 20 Stunden Arbeitszeit auf ein Monatsgehalt von 800 bis 1.200 Euro kommen, je nach Branche. In technischen oder spezialisierten Bereichen sind sogar noch höhere Stundenlöhne möglich. Mit dem steigenden Mindestlohn (12,82 € 2025) verbessert sich dein Verdienst zusätzlich.
Werkstudent:innen sind von der Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung befreit, solange sie die 20‑Stunden‑Regel einhalten. Dadurch zahlst du nur den halben Rentenversicherungsbeitrag, also 9,3 % deines Gehalts. In der studentischen Krankenversicherung sind die Beiträge vergünstigt und liegen derzeit bei rund 110–120 € im Monat.
Als Werkstudent:in arbeitest du in Bereichen, die zu deinem Studium passen. Du erwirbst praktische Skills, lernst betriebliche Abläufe kennen und baust ein berufliches Netzwerk auf. Viele Arbeitgeber:innen nutzen Werkstudierende als zukünftige Nachwuchskräfte; die Wahrscheinlichkeit, nach dem Studium übernommen zu werden, ist hoch.
In den Semesterferien darfst du zeitweise mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Damit kannst du ein höheres Gehalt erwirtschaften oder Projekte abschließen. Solange du die 26‑Wochen‑Regel beachtest und deine Einsätze abends, nachts oder am Wochenende liegen, bleibst du weiterhin als Werkstudent:in versicherungsfrei.
Nebenjob und Studium unter einen Hut zu bringen, ist anspruchsvoll. Das richtige Zeitmanagement entscheidet darüber, ob du dein Studium erfolgreich meisterst oder dich verzettelst. Hier einige Aspekte, die du beachten solltest:
Durch die 20‑Stunden‑Regel beim Werkstudentenjob und die Verdienstgrenze beim Minijob musst du dein Arbeitspensum gut im Blick behalten. Eine wöchentliche Stundenübersicht hilft dir, Überstunden zu vermeiden. Plane außerdem genügend Lernzeit ein, besonders vor Prüfungen.
Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Solange dein Jahresbrutto darunter bleibt, erhältst du die gezahlte Lohnsteuer zurück. Eine Steuererklärung lohnt sich also; auch Ausgaben für Lehrmaterial, Fahrtkosten und Studiengebühren können abgesetzt werden. Als Minijobber:in musst du nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn du neben dem Minijob weitere Einkünfte hast.
Wenn du BAföG beziehst, sind deine Nebeneinkünfte begrenzt. Ein regelmäßiges Einkommen über der Freigrenze kann zur Kürzung führen. Bei Minijobs bleibt der Verdienst in der Regel unter der Grenze; bei Werkstudentenjobs solltest du diese im Auge behalten. Informiere dich beim Amt für Ausbildungsförderung über die aktuellen Werte.
Für Minijobber:innen gilt: Familienversicherung bleibt bestehen, solange du innerhalb der Verdienstgrenze bleibst. Werkstudent:innen brauchen dagegen eine eigene studentische Krankenversicherung, die rund 110–120 € monatlich kostet. Beide Modelle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert; der Beitrag wird vom Arbeitgeber getragen.
Du kannst Minijob und Werkstudentenjob kombinieren, solange die 20‑Stunden‑Regel insgesamt eingehalten wird. In den Ferien oder durch Arbeit in den Abend- und Nachtstunden kann diese Grenze überschritten werden. Beachte jedoch, dass bei einem hohen Gesamteinkommen eventuell Steuern anfallen oder dein BAföG gekürzt wird. Der zweite Job bleibt im Minijob-Modell sozialversicherungsfrei; nur der Werkstudentenjob wird sozialversicherungspflichtig.
Verdienst du regelmäßig mehr als 556 Euro, aber nicht mehr als 2.000 Euro, befindest du dich im Midijob. Dabei gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Auch Werkstudent:innen können einen Midijob haben; der Anteil zur Rentenversicherung sinkt im Übergangsbereich. Für Studierende, die mehr verdienen, aber sozialversicherungsrechtlich nicht voll belastet werden wollen, ist der Midijob eine interessante Option.
Die Wahl zwischen Werkstudent:in und Minijobber:in hängt von deinen Zielen, deinem Studienfach und deiner Lebenssituation ab. Ein Minijob bietet maximale Flexibilität, wenig Bürokratie und quasi brutto für netto. Er eignet sich, wenn du schnell Geld verdienen möchtest und keine langfristigen Karriereziele im Nebenjob verfolgst. Ein Werkstudentenjob bringt hingegen höhere Verdienstchancen, wertvolle Praxiserfahrung und Kontakte in deiner Branche. Dafür musst du Rentenversicherungsbeiträge zahlen, dich selbst versichern und die Arbeitszeit begrenzen.
Ganz gleich, wofür du dich entscheidest: Mit der richtigen Planung kann dir dein Studentenjob finanzielle Freiheit verschaffen und dich zugleich auf den Berufseinstieg vorbereiten. Nutze die Chance, Erfahrungen zu sammeln, vernetze dich und bleibe flexibel – denn das Studium ist nur ein Teil deiner persönlichen Reise.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat. Minijobber:innen zahlen keine Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung; nur ein kleiner Rentenversicherungsbeitrag fällt an und kann auf Wunsch abgewählt werden. Ein Werkstudentenjob richtet sich an eingeschriebene Studierende; er unterliegt keiner festen Gehaltsobergrenze, erlaubt aber maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche. Werkstudent:innen müssen Rentenversicherungsbeiträge zahlen, sind aber von der Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung befreit.
Werkstudent:innen verdienen meist mehr als 556 Euro pro Monat, sammeln fachspezifische Praxiserfahrung und knüpfen wichtige Kontakte. Sie zahlen nur halbe Rentenbeiträge und sind von der Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung befreit. Dadurch bauen sie bereits während des Studiums Rentenansprüche auf und verbessern ihre Berufsaussichten.
Die Beschäftigung als Werkstudent:in ist an Voraussetzungen geknüpft: Du musst immatrikuliert sein, darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und benötigst eine eigene Krankenversicherung. Zudem sind Bewerbungsverfahren anspruchsvoller, und du musst Rentenversicherungsbeiträge leisten.
Aus Arbeitgebersicht ist die Werkstudententätigkeit meist günstiger. Für Werkstudent:innen fallen nur Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 9,3 % des Arbeitsentgelts an; Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung entfallen. Bei einem Minijob sind Pauschalabgaben von rund 31 % fällig, darunter 13 % Krankenversicherung und 15 % Rentenversicherung.
Es gibt keine feste Verdienstobergrenze. Viele Werkstudent:innen verdienen zwischen 800 und 1.200 Euro im Monat, abhängig von Branche und Stundenlohn. Solange du unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 € jährlich bleibst, kannst du dir die gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Beachte, dass dein Gehalt die 20‑Stunden‑Regel und ggf. BAföG‑Grenzen nicht überschreiten darf.
Werkstudent:innen dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien oder bei Arbeiten am Abend, in der Nacht oder am Wochenende kann diese Grenze vorübergehend überschritten werden, solange insgesamt maximal 26 Wochen pro Jahr betroffen sind.
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