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Die Unterschiede erklärt

Werkstudent vs Minijob

Werkstudentin vs. Minijob: Entdecke die Unterschiede! Erfahre, welcher Job am besten zu dir passt. Wertvolle Infos bzgl. Bafög, Steuer und mehr!

Ein Nebenjob ist für viele Studierende und Berufseinsteiger:innen ein Muss, um Miete, Lebenshaltung und Freizeit zu finanzieren. Gleichzeitig möchten viele angehende Akademiker:innen im Studienalltag Berufserfahrung sammeln und sich für den späteren Einstieg empfehlen. Zwei Modelle stehen dabei im Fokus: Werkstudent vs. Minijob. Die Unterschiede betreffen nicht nur das Gehalt, sondern auch Versicherungsbeiträge, Arbeitszeit und Karriereperspektiven. Dieser Ratgeber gibt dir einen umfassenden Überblick und hilft dir dabei, das passende Modell für dich zu finden.

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Werkstudent:in 

Einkommensgrenze

  • Keine feste Verdienstobergrenze
  • Typischerweise deutlich über 556 € pro Monat möglich

Arbeitszeit während der Vorlesungszeit

  • Maximal 20 Stunden pro Woche
  • Ausnahmen nur z. B. in den Semesterferien oder bei Arbeiten abends/wochenends

Sozialversicherung

  • Befreit von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Werkstudent:innenregel)
  • Rentenversicherungspflicht: Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in zahlen jeweils 9,3 %

Versicherungsstatus

  • Eigene, vergünstigte Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) nötig
  • Familienversicherung über die Eltern ist in der Regel nicht mehr möglich

Fachbezug

  • Meist fachspezifische Aufgaben mit direktem Bezug zum Studium

Karrierevorteile

  • Hohe Praxisnähe
  • Gute Networking-Chancen
  • Oft Option auf Direkteinstieg nach dem Abschluss

Steuern

  • Einkommen oberhalb von 12.096 € Jahresfreibetrag (Stand 2025) ist steuerpflichtig
  • Lohnsteuer lässt sich häufig über die Steuererklärung teilweise oder komplett zurückholen

BAföG-Relevanz

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Minijobber:in

Einkommensgrenze

  • Maximal 556 € monatlich bzw. 6.672 € im Jahr (Stand 2025)

Arbeitszeit während der Vorlesungszeit

  • Keine feste Wochenstunden-Grenze
  • Die Stundenzahl ergibt sich aus dem Lohn: bei 12,82 €/h sind ca. 43 Stunden pro Monat drin

Sozialversicherung

  • Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen
  • Ohne Befreiung: 3,6 % Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung
  • Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 31 % (13 % KV, 15 % RV, 2 % Steuern und Umlagen)

Versicherungsstatus

  • Familienversicherung über die Eltern bleibt bestehen, solange die Einkommensgrenze nicht überschritten wird

Fachbezug

  • Häufig Tätigkeiten ohne Studienbezug, z. B. Gastronomie, Handel, Promotion

Karrierevorteile

  • Sehr flexible Einsatzzeiten
  • Eher „Taschengeld-Job“ ohne langfristige Bindung oder großen Verantwortungsbereich

Steuern

  • Lohnsteuer wird in der Regel pauschal über den Arbeitgeber abgeführt
  • Minijobber:innen zahlen meist keine eigenen Steuern

BAföG-Relevanz

  • Auch Minijob-Einkünfte zählen beim BAföG
  • Solange du in der Minijob-Grenze bleibst, ist das in der Praxis meist gut handhabbar

Was ist besser für dich als Arbeitnehmer: Werkstudent vs. Minijob?

Deine Wahl hängt von deinen Zielen und deinem Studienalltag ab. Möchtest du schnell ein wenig Geld verdienen, ohne dich zu tief in ein Unternehmen einzubinden, kann ein Minijob die passende Lösung sein. Legst du Wert auf fachliche Weiterbildung und willst den Grundstein für den Berufseinstieg legen, ist eine Werkstudententätigkeit oft der richtige Weg.

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Minijob – unkompliziertes Extra-Geld 

Viele Studierende greifen auf Minijobs zurück, um flexibel zu bleiben. Durch die Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat kannst du deine Arbeitszeit selbst bestimmen und musst dich nicht an feste Wochenstunden halten. Typische Einsatzbereiche sind Gastronomie, Einzelhandel, Promotion oder Logistik. Dort kannst du an einzelnen Tagen oder abends arbeiten und den Job auch kurzfristig wechseln.

Deine Vorteile als Minijobber:in:

  • Keine Sozialabgaben: Du zahlst weder Kranken-, Pflege- noch Arbeitslosenversicherung. Den Rentenversicherungsbeitrag kannst du auf Antrag komplett abwählen.
  • Geringe Steuerlast: Lohnsteuer wird pauschal vom Arbeitgeber abgeführt; dein Nettolohn entspricht meist dem Bruttolohn.
  • Familienversicherung nutzen: Verdient man weniger als 556 € monatlich, bleibt die kostenfreie Familienversicherung bestehen.
  • Flexibilität: Der Minijob lässt sich sehr gut um Schichten, Prüfungsphasen und Semesterferien herumbauen. Während der Prüfungszeit kannst du die Stunden herunterfahren, in den Ferien erhöhen.

Nachteile:

  • Die Verdienstgrenze lässt sich nicht überschreiten, sonst wird dein Job sozialversicherungspflichtig.
  • Minijobs bieten selten einen Bezug zum Studium; sie liefern wenig Praxiserfahrung.
  • Rentenpunkte werden nur gesammelt, wenn du nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist.

Werkstudent:in – Praxiserfahrung und höheres Gehalt

Werkstudentenstellen richten sich ausschließlich an eingeschriebene Studierende. Um diesen Status zu erhalten, musst du immatrikuliert sein und darfst während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien darf die Arbeitszeit zeitweise höher sein; die sogenannte 26‑Wochen-Regel erlaubt es, in maximal 26 Wochen pro Jahr über 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten, wenn die Einsätze abends, nachts oder am Wochenende liegen.

Deine Vorteile als Werkstudent:in:

  • Kein Verdienstdeckel: Du kannst deutlich mehr als 556 € verdienen. In technischen oder spezialisierten Bereichen sind Stundenlöhne von bis zu 20 € keine Seltenheit.
  • Fachspezifische Tätigkeiten: Unternehmen setzen Werkstudent:innen gezielt in Bereichen wie Marketing, IT, Engineering oder HR ein. Du sammelst wertvolle Berufserfahrung und knüpfst Kontakte.
  • Rentenbeiträge als Investition: Du zahlst zusammen mit dem Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung (je 9,3 %). Diese Pflicht wirkt zunächst wie ein Nachteil, baut aber frühzeitig Rentenansprüche auf.
  • Steuerliche Vorteile: Solange du unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) bleibst, kannst du die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten.

Nachteile:

  • Du musst dich über die Krankenversicherung der Studierenden selbst versichern; die Beiträge liegen bei etwa 110–120 € im Monat.
  • Die 20‑Stunden‑Regel schränkt die Wochenarbeitszeit ein und erfordert gute Planung.
  • Werkstudentenstellen sind begehrt. Die Bewerbungsverfahren sind oft anspruchsvoller, und es werden spezifische Kenntnisse verlangt.

Im Fazit lässt sich sagen: Minijobs sind ideal für alle, die flexibel bleiben wollen und schnell Geld brauchen, während Werkstudent:innen stärker an das Unternehmen gebunden sind, bessere Verdienstmöglichkeiten haben und sich fachlich weiterentwickeln können. Bei der

bewerbungsgespräch
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bewerbungsgespräch

Was ist besser für Arbeitgeber:innen: Werkstudent vs. Minijob?

Arbeitgeber:innen, die Unterstützung von Studierenden suchen, können zwischen Minijob, Werkstudententätigkeit oder Midijob wählen. Die Auswahl hängt von den betrieblichen Aufgaben und der gewünschten Bindung ab.

Minijob – schnelle Hilfe bei geringen Abgaben?

Für einen Minijob fallen für Arbeitgeber:innen Pauschalabgaben von rund 31 % des Lohns an: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Lohnsteuerpauschale, 1,4 % Umlagen. Hinzu kommt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Diese Beiträge sind gut kalkulierbar und lassen sich direkt an die Minijob-Zentrale abführen. Minijobber:innen können von der Rentenversicherungspflicht befreit werden, wodurch der Arbeitgeberbeitrag unverändert bleibt, der Arbeitnehmeranteil jedoch entfällt.

Vorteile für Arbeitgeber:innen:

  • Einfache Verwaltung: Pauschalabgaben und keine komplexen Abrechnungen.
  • Flexible Einsatzmöglichkeiten: Minijobber:innen können kurzfristig eingesetzt werden, z. B. für saisonale Arbeiten oder Stoßzeiten.
  • Familienversicherung: Da die Studierenden in der Familienversicherung bleiben können, besteht kein zusätzlicher administrativer Aufwand für Krankenkassenmeldungen.

Nachteile:

  • Begrenzter Einsatz: Aufgrund der Verdienstgrenze können Minijobber:innen nur einen begrenzten Umfang übernehmen.
  • Geringere Bindung: Minijobs bieten oft wenig Perspektive, sodass die Fluktuation hoch ist.
  • Fachlich einfache Tätigkeiten: Für anspruchsvolle Aufgaben eignen sich Minijobs meist nicht.

Werkstudent:in – langfristige Unterstützung und geringere Abgaben 

Werkstudent:innen sind für Unternehmen oft die günstigste Form der Beschäftigung. Für sie müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Es fällt lediglich der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung von 9,3 % an. Auch der/die Studierende zahlt diesen Anteil, es sei denn, das Einkommen liegt im Übergangsbereich; dann kann der Anteil etwas geringer sein.

Vorteile für Arbeitgeber:innen:

  • Geringe Lohnnebenkosten: Keine Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Fachkenntnis: Werkstudent:innen bringen ihr theoretisches Wissen ein und können anspruchsvolle Projekte übernehmen.
  • Langfristige Planung: Durch die gesetzliche Beschränkung auf 20 Stunden pro Woche sind Werkstudent:innen verlässlicher als Minijobber:innen.
  • Talentpipeline: Viele Unternehmen nutzen Werkstudent:innen als Nachwuchskräfte; die Übernahmequote nach dem Studium ist hoch.

Nachteile:

  • Administrative Anforderungen: Ein Werkstudent:innenstatus erfordert den Nachweis der Immatrikulation, Einhaltung der 20‑Stunden‑Regel und ggf. besondere Arbeitszeitregelungen (Abend-, Nacht- oder Ferienarbeit).
  • Keine Familienversicherung: Die Studierenden benötigen eine eigene studentische Krankenversicherung, wodurch Mehrkosten für Arbeitnehmer:innen entstehen.
  • In der Praxis wählen viele Arbeitgeber:innen eine Werkstudententätigkeit, wenn Fachwissen gefragt ist und langfristige Projekte anstehen. Für Aushilfsarbeiten, befristete Einsätze oder saisonale Tätigkeiten ist ein Minijob durch die einfache Verwaltung attraktiv.

Vorteile eines Minijobs während des Studiums

Ein Minijob kann dir dabei helfen, dein Studium zu finanzieren, ohne dass du dich zu sehr an ein Unternehmen bindest oder hohe Abgaben zahlst. In den folgenden Absätzen findest du die wichtigsten Pluspunkte.

1. Flexibilität und Freizeit

Der größte Vorteil eines Minijobs ist seine Flexibilität. Du kannst deine Arbeit so einteilen, dass sie in deinen Stundenplan passt. Wenn du mitten in der Prüfungsphase bist, schraubst du die Stunden herunter. In den Semesterferien kannst du intensiver arbeiten, solange du die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro nicht überschreitest.

2. Kaum Abzüge auf dein Gehalt

Minijobs sind sozialversicherungsfrei, außer du entscheidest dich für den Rentenversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeber übernimmt pauschal 13 % für die Krankenversicherung und 15 % für die Rentenversicherung. Du selbst kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In der Regel gilt: Brutto = Netto, da die 2 % Pauschalsteuer vom Arbeitgeber getragen werden kann.

3. Familienversicherung bleibt bestehen

Verdienst du weniger als 556 Euro monatlich, bleibst du über deine Eltern familienversichert und musst keine Beiträge für die Krankenversicherung leisten. Das spart jeden Monat Geld und Aufwand.

4. Unkomplizierte Jobsuche

Minijobs gibt es überall – im Einzelhandel, in Cafés, bei Events, in Lagerhäusern oder beim Nachhilfeunterricht. Der Bewerbungsprozess ist häufig unbürokratisch, und du hast schnell einen Nebenverdienst.

Zusammenfassung der Minijob‑Vorteile

  • Verdienstgrenze 556 € pro Monat – steuer- und abgabenfrei.
  • Flexible Arbeitszeiten: Schichten und kurzfristige Einsätze sind möglich.
  • Geringer Verwaltungsaufwand für dich und den Arbeitgeber.
  • Familienversicherung bleibt bestehen.
  • Schneller Jobwechsel möglich, wenn du etwas Neues ausprobieren möchtest.

Vorteile eines Werkstudentenvertrags

Ein Werkstudentenvertrag bietet mehr als nur Geld. Du kannst deine theoretischen Kenntnisse direkt anwenden, Netzwerke aufbauen und dich für den Berufseinstieg empfehlen.

1. Höheres Einkommen und bessere Lohnentwicklung 

Als Werkstudent:in gibt es keine feste Einkommensgrenze. Du verdienst regelmäßig mehr als 556 Euro im Monat und kannst bei 20 Stunden Arbeitszeit auf ein Monatsgehalt von 800 bis 1.200 Euro kommen, je nach Branche. In technischen oder spezialisierten Bereichen sind sogar noch höhere Stundenlöhne möglich. Mit dem steigenden Mindestlohn (12,82 € 2025) verbessert sich dein Verdienst zusätzlich.

2. Sozialversicherungsrechtliche Vorteile

Werkstudent:innen sind von der Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung befreit, solange sie die 20‑Stunden‑Regel einhalten. Dadurch zahlst du nur den halben Rentenversicherungsbeitrag, also 9,3 % deines Gehalts. In der studentischen Krankenversicherung sind die Beiträge vergünstigt und liegen derzeit bei rund 110–120 € im Monat.

3. Fachliche Entwicklung und Karrierechancen

Als Werkstudent:in arbeitest du in Bereichen, die zu deinem Studium passen. Du erwirbst praktische Skills, lernst betriebliche Abläufe kennen und baust ein berufliches Netzwerk auf. Viele Arbeitgeber:innen nutzen Werkstudierende als zukünftige Nachwuchskräfte; die Wahrscheinlichkeit, nach dem Studium übernommen zu werden, ist hoch.

4. Flexibilität in den Semesterferien

In den Semesterferien darfst du zeitweise mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Damit kannst du ein höheres Gehalt erwirtschaften oder Projekte abschließen. Solange du die 26‑Wochen‑Regel beachtest und deine Einsätze abends, nachts oder am Wochenende liegen, bleibst du weiterhin als Werkstudent:in versicherungsfrei.

Zusammenfassung der Werkstudenten‑Vorteile

  • Kein Verdienstlimit und bessere Bezahlung.
  • Halbe Rentenversicherungsbeiträge, keine Kranken‑, Pflege‑ oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
  • Fachspezifische Arbeit mit hoher Lernkurve und Karrierechancen.
  • Möglichkeit zur Übernahme nach dem Studium.
  • Erweiterbare Arbeitszeit in der vorlesungsfreien Zeit.

Arbeit neben dem Studium – Realität und Praxistipps

Nebenjob und Studium unter einen Hut zu bringen, ist anspruchsvoll. Das richtige Zeitmanagement entscheidet darüber, ob du dein Studium erfolgreich meisterst oder dich verzettelst. Hier einige Aspekte, die du beachten solltest:

Planung und Selbstorganisation

Durch die 20‑Stunden‑Regel beim Werkstudentenjob und die Verdienstgrenze beim Minijob musst du dein Arbeitspensum gut im Blick behalten. Eine wöchentliche Stundenübersicht hilft dir, Überstunden zu vermeiden. Plane außerdem genügend Lernzeit ein, besonders vor Prüfungen.

Steuerfreibetrag und Steuererklärung

Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Solange dein Jahresbrutto darunter bleibt, erhältst du die gezahlte Lohnsteuer zurück. Eine Steuererklärung lohnt sich also; auch Ausgaben für Lehrmaterial, Fahrtkosten und Studiengebühren können abgesetzt werden. Als Minijobber:in musst du nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn du neben dem Minijob weitere Einkünfte hast.

BAföG-Grenzen beachten

Wenn du BAföG beziehst, sind deine Nebeneinkünfte begrenzt. Ein regelmäßiges Einkommen über der Freigrenze kann zur Kürzung führen. Bei Minijobs bleibt der Verdienst in der Regel unter der Grenze; bei Werkstudentenjobs solltest du diese im Auge behalten. Informiere dich beim Amt für Ausbildungsförderung über die aktuellen Werte.

Gesundheits- und Sozialversicherung

Für Minijobber:innen gilt: Familienversicherung bleibt bestehen, solange du innerhalb der Verdienstgrenze bleibst. Werkstudent:innen brauchen dagegen eine eigene studentische Krankenversicherung, die rund 110–120 € monatlich kostet. Beide Modelle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert; der Beitrag wird vom Arbeitgeber getragen.

Kombination aus Minijob und Werkstudententätigkeit

Du kannst Minijob und Werkstudentenjob kombinieren, solange die 20‑Stunden‑Regel insgesamt eingehalten wird. In den Ferien oder durch Arbeit in den Abend- und Nachtstunden kann diese Grenze überschritten werden. Beachte jedoch, dass bei einem hohen Gesamteinkommen eventuell Steuern anfallen oder dein BAföG gekürzt wird. Der zweite Job bleibt im Minijob-Modell sozialversicherungsfrei; nur der Werkstudentenjob wird sozialversicherungspflichtig.

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person steht vor der wahl

Minijobs als Zwischenlösung

Verdienst du regelmäßig mehr als 556 Euro, aber nicht mehr als 2.000 Euro, befindest du dich im Midijob. Dabei gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Auch Werkstudent:innen können einen Midijob haben; der Anteil zur Rentenversicherung sinkt im Übergangsbereich. Für Studierende, die mehr verdienen, aber sozialversicherungsrechtlich nicht voll belastet werden wollen, ist der Midijob eine interessante Option.

Fazit

Die Wahl zwischen Werkstudent:in und Minijobber:in hängt von deinen Zielen, deinem Studienfach und deiner Lebenssituation ab. Ein Minijob bietet maximale Flexibilität, wenig Bürokratie und quasi brutto für netto. Er eignet sich, wenn du schnell Geld verdienen möchtest und keine langfristigen Karriereziele im Nebenjob verfolgst. Ein Werkstudentenjob bringt hingegen höhere Verdienstchancen, wertvolle Praxiserfahrung und Kontakte in deiner Branche. Dafür musst du Rentenversicherungsbeiträge zahlen, dich selbst versichern und die Arbeitszeit begrenzen.

Ganz gleich, wofür du dich entscheidest: Mit der richtigen Planung kann dir dein Studentenjob finanzielle Freiheit verschaffen und dich zugleich auf den Berufseinstieg vorbereiten. Nutze die Chance, Erfahrungen zu sammeln, vernetze dich und bleibe flexibel – denn das Studium ist nur ein Teil deiner persönlichen Reise.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Werkstudent:in

    Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Werkstudent:in

    Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat. Minijobber:innen zahlen keine Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung; nur ein kleiner Rentenversicherungsbeitrag fällt an und kann auf Wunsch abgewählt werden. Ein Werkstudentenjob richtet sich an eingeschriebene Studierende; er unterliegt keiner festen Gehaltsobergrenze, erlaubt aber maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche. Werkstudent:innen müssen Rentenversicherungsbeiträge zahlen, sind aber von der Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung befreit.

  • Was ist der Vorteil von Werkstudent:innen?

    Was ist der Vorteil von Werkstudent:innen?

    Werkstudent:innen verdienen meist mehr als 556 Euro pro Monat, sammeln fachspezifische Praxiserfahrung und knüpfen wichtige Kontakte. Sie zahlen nur halbe Rentenbeiträge und sind von der Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung befreit. Dadurch bauen sie bereits während des Studiums Rentenansprüche auf und verbessern ihre Berufsaussichten.

  • Welche Nachteile hat ein Werkstudentenvertrag?

    Welche Nachteile hat ein Werkstudentenvertrag?

    Die Beschäftigung als Werkstudent:in ist an Voraussetzungen geknüpft: Du musst immatrikuliert sein, darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und benötigst eine eigene Krankenversicherung. Zudem sind Bewerbungsverfahren anspruchsvoller, und du musst Rentenversicherungsbeiträge leisten.

  • Ist ein Minijob oder eine Werkstudententätigkeit für Arbeitgeber günstiger?

    Ist ein Minijob oder eine Werkstudententätigkeit für Arbeitgeber günstiger?

    Aus Arbeitgebersicht ist die Werkstudententätigkeit meist günstiger. Für Werkstudent:innen fallen nur Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 9,3 % des Arbeitsentgelts an; Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung entfallen. Bei einem Minijob sind Pauschalabgaben von rund 31 % fällig, darunter 13 % Krankenversicherung und 15 % Rentenversicherung.

  • Wie viel darf man als Werkstudent:in verdienen?

    Wie viel darf man als Werkstudent:in verdienen?

    Es gibt keine feste Verdienstobergrenze. Viele Werkstudent:innen verdienen zwischen 800 und 1.200 Euro im Monat, abhängig von Branche und Stundenlohn. Solange du unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 € jährlich bleibst, kannst du dir die gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Beachte, dass dein Gehalt die 20‑Stunden‑Regel und ggf. BAföG‑Grenzen nicht überschreiten darf.

  • Wie viele Stunden darf ein Werkstudent:in arbeiten?

    Wie viele Stunden darf ein Werkstudent:in arbeiten?

    Werkstudent:innen dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien oder bei Arbeiten am Abend, in der Nacht oder am Wochenende kann diese Grenze vorübergehend überschritten werden, solange insgesamt maximal 26 Wochen pro Jahr betroffen sind.