Das musst du dir von deinen Kollegen nicht bieten lassen
Hier erfährst du kompakt, was Diskriminierung im Job bedeutet, wie sie sich z. B. bei Herkunft, Geschlecht oder Behinderung zeigt – und wie du dich dagegen wehren kannst.
Hier erfährst du kompakt, was Diskriminierung im Job bedeutet, wie sie sich z. B. bei Herkunft, Geschlecht oder Behinderung zeigt – und wie du dich dagegen wehren kannst.
Das als Antidiskriminierungsgesetz bekannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert den Begriff Diskriminierung wie folgt:
Typische Beispiele für Diskriminierung im Job gibt es mehr, als wir in diesem Artikel aufzählen können: Sehr häufig werden Arbeitnehmer aufgrund ihrer vom Mainstream abweichenden Weltanschauung von Kollegen ausgegrenzt oder verspottet. Ältere Mitarbeiter haben weniger Chancen, beruflich weiterzukommen, Männer haben gegenüber attraktiven Frauen bei Beförderungen das Nachsehen, Bewerber mit ausländischer Herkunft nicht berücksichtigt. Nicht jede Benachteiligung ist als Diskriminierung zu verstehen.
Arbeitgeber sind dazu aufgefordert, Diskriminierung am Arbeitsplatz mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Zudem sind Arbeitgeber durch § 1 AGG zur Gleichstellung bei den Arbeitsbedingungen, bei der Auswahl von Kandidaten für neu zu besetzende Stellen und bei der Stellenausschreibung angehalten.
Sofern eine Benachteiligung am Arbeitsplatz sachlich begründet wird, ist sie nichtdiskriminierend. Eine benachteiligte Person muss die Entscheidung in dem Fall hinnehmen. Hierzu zwei Beispiele:
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Benachteiligung nicht ausreichend begründet wird. Ein Arbeitgeber wird seine Wahl hinsichtlich einer Stellenvergabe immer sachgerecht begründen, damit sie unanfechtbar ist. Viel häufiger geschieht Diskriminierung am Arbeitsplatz durch Kollegen, sie ist oft emotional und so gut wie nie gerechtfertigt.
Diskriminierung am Arbeitsplatz Beispiele:
Auch Diskriminierung am Arbeitsplatz gegen Ausländer, wegen Krankheit, Gewicht oder Alter sowie die Diskriminierung Homosexueller am Arbeitsplatz sind leider gängig.
Derartige Vorkommnisse sind für diskriminierte Personen unangenehme Erlebnisse, die geeignete Maßnahmen erfordern. In jedem Fall musst du den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, denn der ist durch das AGG verpflichtet, für Gleichstellung zu sorgen.
Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz hast du Anspruch auf Schadensersatz.
Insbesondere kannst du auf Schadenersatz bestehen, wenn deine Bewerbung ohne sachliche Begründung abgelehnt wurde oder du bei einer betrieblichen Beförderung übergangen wurdest. Wichtig ist: Du musst eine Frist von zwei Monaten einhalten, beginnend ab der jeweiligen Ablehnung. Abweichend davon können in Tarifverträgen andere Fristen vorgegeben sein.
Schadenersatzforderungen sind zudem möglich, wenn du von Kollegen diskriminiert wirst und der Arbeitgeber diese Vorfälle nicht abstellt.
So wehrst du dich gegen Diskriminierung im Job: Der erste Ansprechpartner in kleineren Betrieben ist der Arbeitgeber. Er muss für Abhilfe sorgen, indem er die diskriminierende Person abmahnt, versetzt oder im Wiederholungsfall kündigt. Größere Unternehmen haben eine interne Anlaufstelle, bei der du diskriminierende Vorfälle melden und dich beraten lassen kannst.
Zudem steht dir frei, bei Diskriminierung am Arbeitsplatz eine Antidiskriminierungsstelle aufzusuchen. Die Mitarbeiter einer externen Beratungsstelle können oft aufgrund des gegebenen Abstands die Situation besser einschätzen als Angehörige im Betrieb. Du kannst dort dein Anliegen schildern und um eine Vermittlung zwischen beiden Parteien bitten.
Unterbindet der Chef die Diskriminierung im Job trotz Aufforderung nicht, kannst du vom sogenannten Recht auf Leistungsverweigerung Gebrauch machen und der Arbeit fernbleiben. Dein Gehalt muss bis zur Implementierung geeigneter Maßnahmen weiterbezahlt werden. Schadenersatz ist oft nur durch eine Klage zu erreichen, indes muss dein Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass die entsprechende Benachteiligung nicht diskriminierend war.
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet, muss aber nicht hingenommen werden. Du hast viele Möglichkeiten, dich gegen Diskriminierung im Job zu wehren, und kannst, wenn nötig, sogar Entschädigung einklagen.