Erholungsbeihilfe vom Chef
Urlaub mit Extra-Bonus? Erfahre, wie dein Arbeitgeber mit Erholungsbeihilfe oder Urlaubsgeld deine Ferienkasse aufbessern kann – für mehr Erholung & weniger Kosten!
Urlaub mit Extra-Bonus? Erfahre, wie dein Arbeitgeber mit Erholungsbeihilfe oder Urlaubsgeld deine Ferienkasse aufbessern kann – für mehr Erholung & weniger Kosten!
Bei der Erholungsbeihilfe – auch Erholungsgeld genannt – handelt es sich um einen freiwilligen Zuschuss zum Urlaub. Diesen Zuschuss kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewähren. Das Erholungsgeld ist eine gute Möglichkeit, um seine Wertschätzung gegenüber einem Mitarbeiter auszudrücken beziehungsweise den Mitarbeiter bei seiner Erholung zu unterstützen. Folgende Zuschüsse können der Erholungsbeihilfe zugeordnet werden:
Das Erholungsgeld erhält der Arbeitnehmer in der Regel als Einmalzahlung. In Anspruch genommen werden darf diese nur einmal jährlich. Es ist jedoch möglich, diese Einmalzahlung so aufzuteilen, dass damit beispielsweise Tätigkeiten, die der Erholung dienen, im Winter- und Sommerurlaub finanziert werden können.
Ein großer Unterschied zwischen Urlaubsbeihilfe und Urlaubsgeld ist, dass du die Beihilfe zur Erholung nicht einfach nach Lust und Laune ausgeben darfst. Erholungsgeld ist zweckgebunden. Du darfst das Geld nur für Dinge einsetzen, die der Erholung dienen. Du darfst damit eine Bahnfahrt finanzieren oder dir eine Eintrittskarte für den Europapark kaufen. Wenn du das Erholungsgeld für diese Zwecke einsetzt, ist es sogar steuerfrei.
Im Gegensatz dazu darfst du nach Abzug der Steuern das Urlaubsgeld so verwenden, wie du möchtest. Du kannst dir neue Klamotten, einen neuen Fernseher oder neue Möbel kaufen. Die Beihilfe kann auch zusätzlich zum Urlaubsgeld bezahlt werden.
Folgende Vorteile bietet die Urlaubsbeihilfe:
Sowohl Urlaubsgeld als auch Erholungsbeihilfe sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Diese beiden Zuwendungen können gleichzeitig gewährt werden. Rechtlich und steuerlich werden die beiden Zuwendungen unterschiedlich behandelt. Der Arbeitgeber muss das Erholungsgeld pauschal versteuern, Sozialversicherungsbeiträge muss er dafür nicht zahlen. Der Arbeitnehmer muss das Erholungsgeld nicht versteuern. Das heißt, das Erholungsgeld gibt es brutto für netto. Aber du musst nachweisen, dass du das Geld für die dafür vorgesehenen Zwecke eingesetzt hast – du brauchst eine Rechnung oder Quittung. Vom Urlaubsgeld werden Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen, dafür darfst du dieses Geld einsetzen, wie du willst. Einen großen Vorteil stellt die Urlaubsbeihilfe für Minijobber dar. Sie profitieren von dieser Leistung in voller Höhe, beziehen ihr Gehalt aber dennoch sozialversicherungsfrei.
Arbeitgeber können das Erholungsgeld nutzen, um Lohnnebenkosten zu senken. Daneben gibt es aber noch weitere Möglichkeiten:
Die Erholungsbeihilfe bringt Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vorteile. Die Urlaubsbeihilfe ist steuerfrei für den Arbeitnehmer, wenn diese wie vorgesehen für die Erholung eingesetzt wird. Bekommst du bereits Erholungsbeihilfe oder musst du deinen Chef mal darauf ansprechen? Oder bist du Arbeitgeber und suchst nach weiteren Möglichkeiten, deine Mitarbeiter zu motivieren? Mehr Geld für die Erholung kann den Unterschied machen und deine Mitarbeiter identifizieren sich noch mehr mit ihrem Arbeitgeber.