Decke am Strand
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Decke am Strand
Unter welcher Bedingung das möglich ist

Kann ich meinen genehmigten Urlaub kurzfristig stornieren?

Kannst du von deinem Arbeitgeber genehmigten Urlaub einfach so zurückgeben? Im Blog von bigKARRIERE erhältst du Tipps, wie du am besten vorgehst.

Vielleicht warst du auch schonmal in dieser Situation: Du hast deinen Urlaub genehmigt bekommen, hast schon mit deiner Crew ein schönes langes Wochenende geplant … und zack, fallen alle Pläne ins Wasser, weil jemand krank wird, ein Termin dazwischenkommt, die Buchung für die Ferienwohnung storniert wurde oder die Bahn mal wieder streikt. Es gibt unzählige Gründe, warum ein Urlaubstag nicht mehr verlaufen kann, wie es ursprünglich geplant war. In einer solchen Lage stellt sich die große Frage: Organisierst du dir einen alternativen Plan für die freie Zeit oder gehst du lieber arbeiten und sparst dir die Freizeit für einen späteren Zeitpunkt auf?

Panorama-Aussicht i Urlaub
ant rozetsky / unsplash
Panorama-Aussicht i Urlaub

Kann ich meinen Urlaub zurückgeben?

Die Antwort auf diese Frage ist erst einmal ein klares “Jein”. Hier gilt: Einmal genehmigte Urlaubszeit kann nur im Einvernehmen beider Parteien wieder zurückgenommen werden. Das heißt, du hast kein grundsätzliches Recht, den Urlaub abzusagen und stattdessen lieber arbeiten zu gehen, weil es dir spontan besser passt. Der genehmigte Urlaubsantrag ist zunächst einmal für beide Seiten verbindlich.

Auf der einen Seite ist das in so einer Situation blöd für dich, auf der anderen Seite schützt dich diese Regelung – etwa, weil dein Arbeitgeber plötzlich verlangt, dass du auf deinen Urlaub verzichten sollst oder die Urlaubstage umgelegt werden müssen. Das Widerrufen eines genehmigten Urlaubsantrags ist auch von Arbeitgeberseite nur möglich, wenn besondere Umstände, etwa in Form eines nachweisbaren, existenzbedrohenden Notfalls, vorliegen. Ein hoher Krankenstand reicht dafür in aller Regel nicht aus. Dazu kommt: In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser dem Widerruf zunächst zustimmen. Außerdem musst du in deinem Urlaub nicht erreichbar sein.

Darf ich trotz Urlaub zur Arbeit gehen?

Vor allem Menschen in gering bezahlten Berufen üben oft mehrere Tätigkeiten parallel aus, um über die Runden zu kommen oder das Gehalt aufzustocken. Grundsätzlich klingt es nach einer (zumindest aus finanzieller Sicht betrachtet) guten Idee, den Urlaub in einem Job zu nutzen, um im Nebenjob Stunden aufzustocken. Das ist jedoch in aller Regel nicht erlaubt: Der Urlaub, immerhin eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, soll deiner Erholung dienen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass während des Urlaubs keine dem “Urlaubszweck widersprechenden Erwerbstätigkeiten” geleistet werden dürfen. Häufig würdest du mit einem solchen Verhalten sogar gegen deinen Arbeitsvertrag verstoßen und der betroffene Arbeitgeber wäre berechtigt, dich abzumahnen.

Ausgenommen davon sind freiwillige, unentgeltliche Tätigkeiten, darunter die Unterstützung in einem Familienbetrieb.

Mann am Notebook betrachtet Urlaubsbilder
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Mann am Notebook betrachtet Urlaubsbilder

Urlaub zurückgeben: um gütliche Einigung bemühen

In manchen Fällen ist das Verschieben deines Urlaubs kein Problem – vor allem, wenn es sich nur um zwei oder drei Tage handelt. Schwieriger ist die Bitte, einen ganzen Zweiwochenurlaub zu verschieben, denn dann sind die Urlaubszeiten deiner Kolleginnen und Kollegen möglicherweise bereits verplant und es kann schwierig sein, einen Ersatztermin zu finden. In jedem Fall solltest du dich bei deinem Arbeitgeber um eine gütliche Einigung bemühen und versuchen, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Eventuell lässt sich der Urlaub splitten – du nimmst also einen Teil der Tage zum vereinbarten Zeitpunkt und gibst nur einen Teil der Tage zurück.

Zu lange solltest du mit dem Aufschieben deines Urlaubs ohnehin nicht warten: Der Urlaubsanspruch des aktuellen Jahres verfällt aus Sicht des Bundesurlaubsgesetzes (Ja, das gibt es wirklich!) am Jahresende oder spätestens am 31. März des Folgejahres. Im Zweifelsfall kannst du aber nachfragen, ob es für den Resturlaub abweichende Regelungen in deinem Betrieb gibt. In vielen Unternehmen können überzählige Urlaubstage auch über das gesamte Folgejahr oder noch weiter darüber hinaus noch mitgenommen werden. Gerade über die Zeit der Pandemie haben sich in vielen Branchen Urlaubstage angesammelt, weil ohnehin kaum jemand zum Urlauben verreisen konnte.

Fazit

Möchtest du genehmigte Urlaubszeit ganz oder teilweise zurückgeben, ist dafür eine einvernehmliche Regelung mit deinem Arbeitgeber nötig. Du darfst also nicht trotz des Urlaubs einfach auf der Arbeit auftauchen. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen das Recht, den bereits genehmigten Urlaub zu streichen. Wir empfehlen: Bemühe dich mit dem Arbeitgeber um eine vernünftige, gütliche Lösung deiner Zwickmühle.