Mann mit Brille lehnt gegen Wand und hält Stapel an Ordnern
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Dein Leitfaden für den Einstieg

Arbeitsvertrag verstehen

Arbeitsvertrag verstehen leicht gemacht: Erfahre, was wirklich drinsteht, welche Rechte du hast und wie du typische Fallen im Joballtag erkennst.

Als Du hast die Zusage für deinen ersten Job in der Tasche – Glückwunsch! Bevor du unterschreibst, hilft dir dieser Guide von bigKARRIERE dabei, deinen Arbeitsvertrag zu verstehen, typische Fallen zu erkennen und selbstbewusst zu verhandeln.

Warum lohnt es sich, den eigenen Arbeitsvertrag zu verstehen?
Dein Arbeitsvertrag bestimmt, wie dein Berufsalltag aussieht: Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, Kündigungsfristen, Überstunden, Homeoffice und vieles mehr. Wer seinen Arbeitsvertrag versteht, schützt sich vor Enttäuschungen, Stress und Geldverlust – und baut sich von Anfang an ein faires Arbeitsverhältnis auf.

zwei Frauen schauen auf Unterlagen und halten Stift
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zwei Frauen schauen auf Unterlagen und halten Stift

1. Arbeitsvertrag verstehen: Was ist das überhaupt rechtlich?

Rein rechtlich ist der Arbeitsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in nach § 611a BGB. Er regelt, dass du deine Arbeitsleistung erbringst und dein:e Arbeitgeber:in dir dafür Gehalt zahlt und sich an Schutzgesetze hält. 

Wichtig für dich:

  • Form: Ein Arbeitsvertrag kann theoretisch mündlich geschlossen werden, in der Praxis zählt aber der schriftliche Vertrag. Ohne schriftliche Vereinbarung kannst du später kaum nachweisen, was vereinbart war.
  • Gesetze wirken immer mit: Auch wenn im Vertrag nichts dazu steht, gelten Gesetze wie Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Nachweisgesetz.
  • Nachweisgesetz: Nach dem Nachweisgesetz muss dein:e Arbeitgeber:in dir die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich geben – idealerweise in Form eines unterschriebenen Arbeitsvertrags. Seit August 2022 ist dieser Pflichtkatalog erweitert und strenger geworden. ([de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz?utm_source=openai))
  • Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können viele Punkte vorgeben. Im Zweifel gelten Regelungen aus Gesetz und Tarifvertrag, wenn dein Vertrag schlechtere Bedingungen enthält.

Merke: Ein Arbeitsvertrag ist kein beliebiges Papier. Er steht immer im Zusammenhang mit Gesetzen und (falls vorhanden) Tarifverträgen. Auch wenn du „alles unterschreibst“: Nicht jede Klausel ist wirksam, nur weil sie im Vertrag steht.

2. Die Basis: Welche Inhalte verlangt das Gesetz im Arbeitsvertrag? 

Viele fragen in Suchmaschinen nach „Arbeitsvertrag Inhalt Gesetz“ oder „Arbeitsvertrag § 1“, weil sie wissen wollen, was in einem Vertrag mindestens stehen soll. Zwei Kataloge spielen eine Rolle:

Daraus ergeben sich typische Punkte, die dein Arbeitsvertrag enthalten soll. Du kannst sie wie eine Checkliste nutzen:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses (und bei Befristung: Ende oder Dauer)
  • Arbeitsort bzw. Hinweis, wenn du an mehreren Orten oder mobil arbeitest
  • kurze Beschreibung der Tätigkeit / Stellenbezeichnung
  • Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Gehalts inkl. Zuschlägen, Boni, Sachleistungen
  • vereinbarte Arbeitszeit (Wochenarbeitszeit, Tagesarbeitszeit, evtl. Schichtsystem)
  • Regelungen zu Überstunden und deren Vergütung oder Ausgleich
  • Urlaubsanspruch in Tagen pro Jahr
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die gelten
  • bei Befristung: sachgrundlos oder mit Sachgrund, und genaue Laufzeit

Wenn ein Punkt fehlt, bedeutet das nicht automatisch, dass du rechtlos bist. Es gilt dann das Gesetz, ggf. Tarifvertrag oder betriebliche Übung. Trotzdem solltest du diese Lücken kennen, weil sie Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag haben.

3. Kernbestandteile im Detail: Diese Klauseln solltest du wirklich verstehen

Arbeitsbeginn, Befristung, Probezeit

Arbeitsbeginn:
Im Vertrag steht meist: „Das Arbeitsverhältnis beginnt am …“. Dieser Tag zählt für:

  • Start der Probezeit
  • Berechnung von Kündigungsfristen
  • Anspruch auf Urlaub (anteilig im ersten Jahr)

Befristung:
Bei vielen Berufseinsteiger:innen steht im ersten Vertrag eine Befristung, z. B.: „Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 31.08.2027.“ Dazu kommen manchmal Formulierungen wie „sachgrundlos befristet“ (nach TzBfG) oder „zur Vertretung von …“.

Fragen an dich selbst:

  • Ist klar, wann das Arbeitsverhältnis endet?
  • Steht ein Sachgrund drin oder ist es sachgrundlos befristet?
  • Gibt es eine Verlängerungsoption und wie ist sie geregelt?

Probezeit:
Typisch sind 3 bis 6 Monate. In dieser Zeit gelten verkürzte Kündigungsfristen. Lies genau:

  • „In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
  • „Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Tag gekündigt werden.“ – solche extrem kurzen Fristen wirken unfair und lösen ein Warnsignal aus.

Wenn du mehr über den Umgang mit Probezeiten und Berufsstart lesen willst, lohnt sich ein Blick auf unseren Artikel „Top 10 Tipps zum Ausbildungsbeginn“ – viele Tipps passen auch auf deinen ersten Job.

Arbeitsort und Versetzungsklauseln

Im Vertrag steht oft:

  • „Arbeitsort ist der Standort …“
  • oder: „Der:die Arbeitnehmer:in wird am Standort … eingesetzt. Der:die Arbeitgeber:in behält sich vor, den:die Arbeitnehmer:in an einem anderen geeigneten Arbeitsort einzusetzen.“

Versetzungsklauseln erlauben dem Unternehmen, dich an einen anderen Ort oder in eine andere Abteilung zu versetzen. Entscheidend ist, wie weit dieses Recht reicht und ob dafür sachliche Gründe verlangt werden.

Frage dich:

  • Möchtest du bundesweit oder international flexibel sein – oder hättest du Probleme mit einem Standortwechsel?
  • Gibt es eine Begrenzung („im Umkreis von 50 km“, „im Bundesgebiet“)?

Tätigkeitsbeschreibung: Wie eng wirst du festgelegt? 

Hier geht es um das, was du tatsächlich machst. Typische Formulierungen:

  • eng: „eingestellt als Junior Online-Marketing-Manager:in“
  • weit: „eingestellt als kaufmännische:r Angestellte:r im Bereich Vertrieb und für alle im Zusammenhang damit anfallenden Tätigkeiten“

Eine zu enge Tätigkeitsbeschreibung schränkt Flexibilität ein, kann aber auch helfen, dich gegen fachfremde Aufgaben zu wehren. Eine weite Beschreibung gibt dem Unternehmen viel Spielraum.

Für deinen ersten Job ist eine etwas breitere Beschreibung oft sinnvoll, weil du dadurch leichter Erfahrungen in verschiedenen Bereichen sammelst. Gleichzeitig brauchst du Klarheit über dein Kernaufgabengebiet.

Gehalt, Zusatzzahlungen und Formulierungen zum Arbeitsvertrag Gehalt

Gehaltshöhe und -zusammensetzung
Im Abschnitt „Vergütung“ oder „Arbeitsentgelt“ steht:

  • dein Bruttomonatsgehalt oder Stundenlohn
  • evtl. variable Bestandteile (Provision, Bonus)
  • Sachleistungen (z. B. Dienstwagen, Jobticket, Essenszuschüsse)

Achte bei der Formulierung im Arbeitsvertrag zum Thema Gehalt auf:

  • Brutto oder netto? In der Regel steht nur das Bruttogehalt. Nettolohnvereinbarungen sind Sonderfälle und kompliziert geregelt. ([de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/Nettolohnvereinbarung?utm_source=openai))
  • Wann kommt das Geld (z. B. „am Ende eines Monats“)?
  • Ist klar, ob Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni garantiert oder freiwillig sind?
  • Steht etwas wie „freiwillige Leistung, jederzeit widerrufbar“?

Zusammen mit unserem Ratgeber zu Einstiegsgehältern in verschiedenen Berufen gewinnst du so einen realistischen Überblick, ob dein Angebot passt.

Gehalt und Überstunden
Besonders kritisch sind Formulierungen wie:

  • „Mit dem Gehalt sind Überstunden bis zur gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit abgegolten.“
  • „Mehrarbeit ist mit dem Monatsgehalt vollständig abgegolten.“

Solche Klauseln sind nicht in jedem Fall wirksam, können aber zu endlosen unbezahlten Überstunden führen. Hier lohnt sich Beratung, bevor du unterschreibst.

Arbeitszeit, Gleitzeit, Schicht und Überstunden

Die Arbeitszeit ist einer der Punkte, den du im Alltag am stärksten spürst. Typische Regelungen:

  • „Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.“
  • „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen legt der Arbeitgeber nach betrieblichen Erfordernissen fest.“
  • „Es gilt das Arbeitszeitgesetz.“

Themen, auf die du achten solltest:

  • Wochenarbeitszeit (z. B. 35, 38,5, 40 Stunden)
  • Gleitzeitmodelle, Kernarbeitszeiten, Schichtsysteme
  • Überstunden: Wie angeordnet? Wie dokumentiert? Wie ausgeglichen (Freizeitausgleich oder Bezahlung)?
  • Rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst: extra vergütet?

Gerade bei Überstunden musst du deinen Arbeitsvertrag verstehen, weil hier viele Konflikte entstehen. Wenn Überstunden „erwartet“ werden, aber weder klar begrenzt noch vergütet sind, entsteht eine Schieflage.

Urlaub: Mehr als nur „25 Tage im Jahr“

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage Urlaub vor. Auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet sind das 20 Tage. (arbeitsvertrag.org)

Im Arbeitsvertrag steht oft:

  • „Der Jahresurlaub beträgt 28 Arbeitstage.“
  • „Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen.“
  • „Die zeitliche Festlegung erfolgt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung betrieblicher Belange.“

Fragen an dich:

  • Liegt dein Urlaub über dem gesetzlichen Mindesturlaub?
  • Gibt es Sonderurlaubstage (z. B. für Umzug, Hochzeit, Prüfung)?
  • Was passiert mit Resturlaub beim Ausscheiden?

Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Attestpflicht

Dein Vertrag regelt oft:

  • ab wann du ein ärztliches Attest brauchst („spätestens am dritten Kalendertag“ oder „ab dem ersten Krankheitstag nach Aufforderung“)
  • wie du die Krankmeldung weitergibst (Telefon, E-Mail, bestimmtes Portal)
  • ob es betriebliche Zusatzregelungen gibt

Wichtig: Das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt dir bei Krankheit bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Vertrag kann diese Rechte nicht zu deinem Nachteil aushebeln.

Verschwiegenheit, Datenschutz, Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverbot

Viele Arbeitgeber:innen arbeiten mit breiten Geheimhaltungs- und Wettbewerbsklauseln. Du findest Formulierungen wie:

  • „Die Arbeitnehmer:in verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen Angelegenheiten.“
  • „Nebentätigkeiten sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.“
  • „Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Wettbewerbsverbot von 12 Monaten.“

Nebentätigkeit:
Ein generelles Verbot jeder Nebentätigkeit wirkt überzogen. Realistisch sind:

  • Anzeigepflicht für Nebenjobs
  • Verbot von Tätigkeiten für direkte Konkurrenz
  • Sicherstellung, dass du die gesetzliche Höchstarbeitszeit einhältst

Wettbewerbsverbot nach Ende des Jobs:
Echte nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind streng geregelt und nur wirksam, wenn eine Karenzentschädigung gezahlt wird (in der Regel mindestens 50 % der letzten Bezüge). Ein Vertrag, der dir ohne Entschädigung verbietet, in deiner Branche zu arbeiten, ist höchst problematisch.

Kündigungsfristen und Ausschlussfristen

Kündigungsfristen:
Im Vertrag steht z. B.:

  • „Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
  • „Für beide Parteien gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.“

Die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen in § 622 BGB. Längere Fristen zugunsten der Arbeitnehmer:innen sind möglich. Problematisch wirkt es, wenn die Fristen in eine Richtung stark verlängert sind oder extrem einseitig ausgestaltet sind.

Ausschlussfristen (Verfallfristen):
Hier wird es besonders heikel. Typische Formulierungen:

  • „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.“
  • „Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden.“

Solche Klauseln können dazu führen, dass du zu spät geforderte Überstundenvergütung, Boni oder Restlohn verlierst. Viele Ausschlussfristen sind rechtlich angreifbar, vor allem wenn sie Mindestlohn betreffen oder zu kurz sind. Trotzdem brauchst du diese Info, weil du Fristen sonst aus Unwissenheit verstreichen lässt.

Team sitzt au gelbem Sofa und schaut in einen Laptop
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Team sitzt au gelbem Sofa und schaut in einen Laptop

4. Typische Fallen in Arbeitsvertragsklauseln – und wie du sie erkennst

Gerade Berufseinsteiger:innen stolpern häufig über bestimmte Formulierungen. Wenn du deinen Arbeitsvertrag verstehen willst, lohnt sich ein Blick auf diese Klassiker.

„Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“

Solche Klauseln tauchen in vielen Verträgen auf. Problematisch sind Formulierungen ohne Begrenzung („alle Überstunden“). Nach der Rechtsprechung gelten pauschale Überstundenklauseln nur eingeschränkt, oft nur bei höheren Gehältern und bei einer klaren Begrenzung. Trotzdem verwendest du viel Energie auf unbezahlte Mehrarbeit, wenn du nicht aufpasst.

Frage dich:

  • Steht eine Obergrenze, z. B. „bis zu 10 Überstunden pro Monat“?
  • Wie viele Überstunden sind im Team üblich?
  • Bekommst du Freizeitausgleich?

Extrem einseitige Versetzungsklauseln

Formulierungen wie „Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen“ beziehen sich teilweise auf das gesetzliche Direktionsrecht in § 106 GewO. 

Wenn der Vertrag diese Formulierung aufgreift, solltest du prüfen:

  • Gibt es Grenzen („unter Berücksichtigung der persönlichen Belange der Arbeitnehmer:in“)?
  • Ist klar, ob Standortwechsel mit Umzug verbunden sind und welche Kosten übernommen werden?

Unklare Befristungen und Kettenbefristungen

Sachgrundlose Befristungen sind zeitlich begrenzt und nur bis zu einer Gesamtbefristungsdauer von zwei Jahren mit maximal drei Verlängerungen zulässig. (de.wikipedia.org)

Warnsignale:

  • Du hattest bereits mehrere befristete Verträge bei demselben Arbeitgeber.
  • Begründungen wirken vorgeschoben („Projektarbeit“, obwohl die Aufgaben dauerhaft sind).
  • Übernahme wird mündlich versprochen, steht aber nirgends.

Ausschlussfristen, die Ansprüche wegwischen

Wie oben beschrieben, fressen Ausschlussfristen verspätet geltend gemachte Ansprüche. Problematisch sind:

  • sehr kurze Fristen (z. B. 1 Monat)
  • Pflicht zu gerichtlicher Geltendmachung innerhalb kurzer Zeit
  • kein ausdrücklicher Schutz für Mindestlohnansprüche

Hier hilft nur: Klausel genau lesen, dokumentieren, wann Ansprüche entstehen (z. B. Überstunden) und rechtzeitig handeln.

Pauschale Wettbewerbsverbote ohne Entschädigung

Wenn der Vertrag dir einfach so verbietet, nach dem Ausscheiden in einer ähnlichen Tätigkeit oder Branche zu arbeiten, ohne dass eine Karenzentschädigung vereinbart ist, wirkt das juristisch höchst bedenklich. Es reicht nicht, dir einfach jede Anschlussmöglichkeit zu blockieren.

Lies genau:

  • Gilt das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses (normal und meist unproblematisch) oder nach dessen Ende (heikel)?
  • Gibt es eine klare räumliche und inhaltliche Begrenzung?
  • Ist eine Entschädigung geregelt?

5. Nachweisgesetz und neue Pflichten: Was bedeutet das für deinen ersten Job?

Am 1. August 2022 ist eine überarbeitete Fassung des Nachweisgesetzes in Kraft getreten. Hintergrund war die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie, die mehr Transparenz über Arbeitsbedingungen verlangt. 

Für dich als Berufseinsteiger:in heißt das:

  • Du hast Anspruch auf schriftliche Informationen über alle wesentlichen Arbeitsbedingungen.
  • Bestimmte Punkte müssen zeitnah spätestens um den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns schriftlich vorliegen, z. B. Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Pausen, Ruhezeiten, Überstundenregeln, Dauer von Probezeit und Befristung.
  • Bei Altverträgen können Arbeitnehmer:innen nachträglich die schriftliche Niederschrift der Bedingungen verlangen.

Auch wenn dich die Details des Gesetzes nicht interessieren: Praktisch bedeutet das mehr Transparenz, mehr Rechte auf Information und weniger „lass dich überraschen“.

6. Gesetz vs. Vertrag: Was gilt, wenn der Arbeitsvertrag unfair wirkt?

Du fragst dich vielleicht: „Wenn im Vertrag etwas steht, ist das doch gültig, oder?“ Ganz so einfach ist es nicht. Der Arbeitsvertrag integriert immer die geltenden Gesetze. Einige Regelungen sind zwingend und dürfen nicht zu deinem Nachteil geändert werden. (wirtschaftslexikon.gabler.de)

Beispiele:

  • Das Bundesurlaubsgesetz gibt einen Mindesturlaub vor. Weniger Urlaub im Vertrag ist unwirksam, mehr Urlaub dagegen jederzeit möglich.
  • Das Mindestlohngesetz schützt dich vor zu niedriger Vergütung. Eine Klausel, die praktisch den Mindestlohn unterläuft, taugt nichts.
  • Das AGG verbietet Diskriminierung. Klauseln, die bestimmte Gruppen benachteiligen, halten rechtlich nicht.
  • Viele extrem einseitige Klauseln in AGB-ähnlichen Verträgen sind nach AGB-Recht unwirksam.

Wichtiger Gedanke:
Auch wenn unfaire Klauseln rechtlich angreifbar sind, ersparst du dir Frust, wenn du schon vor der Unterschrift erkennst, wie deine künftigen Arbeitgeber:innen ticken. Ein Vertrag sagt viel über die Kultur des Unternehmens.

7. Deine Strategie: Arbeitsvertrag verstehen und verhandeln

Ein Arbeitsvertrag ist in vielen Bereichen verhandelbar. bigKARRIERE hat dazu bereits einen eigenen Ratgeber „Arbeitsvertrag verhandeln“ veröffentlicht, auf den du zusätzlich zurückgreifen kannst. Hier konzentrieren wir uns auf deinen ersten Job.

Was lässt sich häufig anpassen?

Typische Verhandlungspunkte:

  • Gehalt und variable Vergütung
  • Urlaubstage (z. B. 30 statt 28 Tage)
  • Homeoffice- oder Mobile-Work-Regelungen
  • Überstundenregelung (klare Begrenzung oder Vergütung)
  • Beginn und Dauer der Befristung, ggf. Übernahmeoption
  • Regeln zu Nebentätigkeiten (Nebentätigkeit mit Anzeige statt Genehmigungspflicht) Wie sprichst du heikle Klauseln an?

Statt „Das ist unfair“ formulierst du konstruktiv:

  • „Mir ist aufgefallen, dass Überstunden pauschal abgegolten sind. Mir ist wichtig, dass wir hier eine klare Begrenzung festhalten. Welche Lösung passt zu Ihnen?“
  • „Die Versetzungsklausel wirkt sehr weit. Ich wünsche mir eine Beschränkung auf Standorte im Bundesland bzw. eine klare Regelung zu Umzugskosten.“
  • „Beim Urlaub sind 26 Tage vorgesehen. Ich strebe 30 Tage an. Gibt es die Möglichkeit, das anzupassen?“

Eine gute Vorbereitung hilft. Schau dir dafür auch unseren Artikel über Feedbackgespräche und souveräne Kommunikation an – viele Tipps lassen sich auf Vertragsgespräche übertragen.

8. Praxisbeispiele: Drei typische Einstiegsverträge und was du daraus lernst

Beispiel 1 – Befristeter Einstiegsjob nach dem Studium

Situation: Du steigst nach dem Bachelor in ein Traineeprogramm ein. Der Vertrag:

  • befristet auf 12 Monate, sachgrundlos
  • 40 Stunden pro Woche
  • 28 Urlaubstage
  • Gehalt: 2.900 € brutto + Bonus nach Zielerreichung
  • Überstunden „im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes mit dem Gehalt abgegolten“
  • Versetzung im „gesamten Bundesgebiet“ möglich

Deine Checkpunkte:

  • Befristung: zeitlich im Rahmen des TzBfG, passt für ein Traineeprogramm.
  • Überstundenklausel: sehr weit und unklar – Gespräch mit HR lohnt sich.
  • Versetzung: „gesamtes Bundesgebiet“ bedeutet potenziell Umzug über große Distanzen.

Beispiel 2 – Unbefristeter Vertrag mit langer Probezeit

Du beginnst als Berufseinsteiger:in in einem kleinen Unternehmen. Vertrag:

  • unbefristet
  • Probezeit 9 Monate
  • Kündigungsfrist während der Probezeit „ein Tag“
  • Urlaub: 24 Tage
  • keine Regelung zu Überstunden

Check:

  • Probezeit über 6 Monate signalisiert wenig Vertrauen in Nachwuchskräfte.
  • Extrem kurze Kündigungsfrist in der Probezeit verstärkt Unsicherheit.
  • Kein Wort zu Überstunden – das heißt aber nicht „es gibt keine“. Du solltest hier nachfragen.
  • 24 Urlaubstage auf 5-Tage-Woche sind zwar über dem gesetzlichen Minimum, aber eher am unteren Ende dessen, was viele Arbeitgeber:innen gewähren.

Beispiel 3 – Werkstudent:innenvertrag oder Nebenjob während des Studiums

Vielleicht startest du nicht direkt mit Vollzeit, sondern zuerst mit einem Werkstudent:innenjob. bigKARRIERE hat dazu bereits einen Ratgeber „Werkstudent vs. Teilzeit: Unterschiede für Studierende“.

Im Vertrag stehen oft:

  • max. 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit
  • Stundenlohn, meist monatlich abgerechnet nach Stundenzettel
  • begrenzte Befristung bis zum Studienende
  • Urlaubsregelung (auch Minijobber:innen und Werkstudent:innen haben Urlaub!)

Gerade bei wechselnden Stunden aus Stundenzetteln ist es wichtig, dass im Vertrag steht, wann und wie du deine Zeiten meldest und wie der Lohn abgerechnet wird.

9. Nächste Schritte: Wie du dein Wissen in die Praxis bringst

Du hast deinen ersten Arbeitsvertrag vor dir und möchtest ihn jetzt wirklich verstehen? Nutze diesen Ratgeber Schritt für Schritt, kombiniere ihn mit anderen bigKARRIERE-Artikeln und baue dir dein eigenes Sicherheitsnetz:

Du gehst den Schritt ins Arbeitsleben nicht allein – mit Wissen, das du dir jetzt holst, legst du eine starke Basis für deine gesamte Karriere.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Arbeitsvertrag verstehen

  • Auf was ist beim Arbeitsvertrag zu achten?

    Auf was ist beim Arbeitsvertrag zu achten?

    Beim ersten Job solltest du deinen Arbeitsvertrag verstehen, bevor du unterschreibst. Achte auf Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Befristung, Probezeit, genaue Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsort, Wochenarbeitszeit, Regelungen zu Überstunden, Höhe und Zusammensetzung des Gehalts, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Ausschlussfristen sowie Klauseln zu Nebentätigkeiten, Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot. Prüfe außerdem, ob der Vertrag die im Nachweisgesetz genannten Pflichtangaben enthält und ob die Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub mit dem Gesetz vereinbar sind.

  • Welche Inhalte muss ein Arbeitsvertrag laut Gesetz haben?

    Welche Inhalte muss ein Arbeitsvertrag laut Gesetz haben?

    Das Gesetz schreibt vor, dass wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung die Dauer, Arbeitsort, kurze Tätigkeitsbeschreibung, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, Fälligkeit des Gehalts, vereinbarte Arbeitszeit, Pausen, ggf. Schicht- und Überstundenregelungen, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen sowie Hinweise auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Durch diese Pflichtangaben gelingt es dir leichter, deinen Arbeitsvertrag zu verstehen und mit anderen Angeboten zu vergleichen.

  • Wie erkenne ich problematische Klauseln im Arbeitsvertrag?

    Wie erkenne ich problematische Klauseln im Arbeitsvertrag?

    Du erkennst problematische Klauseln oft an Formulierungen, die extrem weit, unklar oder sehr einseitig wirken. Beispiele sind: „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“, Versetzung „weltweit“ ohne Begrenzung, sehr lange Probezeiten oder extrem kurze Kündigungsfristen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne Entschädigung sowie strenge Ausschlussfristen, die Ansprüche nach kurzer Zeit verfallen lassen. Wenn du eine Klausel im Arbeitsvertrag nicht verstehst oder sie unangemessen findest, lass sie dir erklären oder hol dir fachlichen Rat, bevor du unterschreibst.

  • Ist ein Arbeitsvertrag ohne Schriftform gültig?

    Ist ein Arbeitsvertrag ohne Schriftform gültig?

    Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, wenn du die Arbeit aufnimmst und Gehalt erhältst. Trotzdem soll dein:e Arbeitgeber:in dir nach dem Nachweisgesetz die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich bestätigen. Für dich als Berufseinsteiger:in ist ein schriftlicher Vertrag wichtig, damit du alle Regelungen genau prüfen, deinen Arbeitsvertrag verstehen und bei Streitigkeiten nachweisen kannst, was vereinbart war. Besonders bei Befristungen ist Schriftform zwingend, sonst gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.

  • Wie viele Urlaubstage sind im Arbeitsvertrag normal?

    Wie viele Urlaubstage sind im Arbeitsvertrag normal?

    Das Bundesurlaubsgesetz schreibt bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage vor, also umgerechnet 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitgeber:innen bieten im Vertrag mehr Urlaub, häufig 28 bis 30 Tage. Wenn du deinen Arbeitsvertrag verstehen willst, rechne nach, ob die Angabe zur Urlaubsdauer zum vereinbarten Arbeitszeitmodell passt. Liegt dein Urlaub deutlich unter 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche, verstößt das gegen das Gesetz. Liegt er knapp über dem Minimum, kannst du im Rahmen der Vertragsverhandlung nach zusätzlichen Tagen fragen.

  • Kann ich den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift verhandeln

    Kann ich den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift verhandeln

    Ja, du kannst und solltest zentrale Punkte ansprechen, bevor du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst. Gerade beim ersten Job lohnt sich ein offenes Gespräch über Gehalt, Urlaub, Überstundenregelung, flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice. Vorbereitung hilft dir, den eigenen Arbeitsvertrag zu verstehen und gezielt Fragen zu stellen. bigKARRIERE unterstützt dich zusätzlich mit Ratgebern zu Einstiegsgehältern, Gehaltsvorstellungen und Vertragsverhandlungen, damit du selbstbewusst auftrittst.

  • Was ist das Nachweisgesetz im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag?

    Was ist das Nachweisgesetz im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag?

    Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen, dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu geben. Dazu zählen vor allem Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Beginn, Dauer und Befristung des Arbeitsverhältnisses, Vergütung, Arbeitszeit, Pausen, Überstundenregelungen, Urlaub, Kündigungsfristen und Hinweise auf Tarifverträge. Seit der Reform 2022 sind die Informationspflichten erweitert worden, damit Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitsvertrag besser verstehen und die eigenen Rechte transparent nachvollziehen können.