Zwei Personen die sich gegenüber sitzen und lächelnd die Hände schüttlen
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Zwei Personen die sich gegenüber sitzen und lächelnd die Hände schüttlen
So wechselst du vom Azubi zum Profi

Übernahme nach Ausbildung richtig planen

Was gilt bei der Übernahme nach Ausbildung? bigKARRIERE erklärt Vertrag, Gehalt, Kündigungsfrist, JAV-Schutz und stille Weiterarbeit.

Geschäftsprofis, die sich während eines Teammeetings in einem modernen Büro lebhaft unterhalten.
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Geschäftsprofis, die sich während eines Teammeetings in einem modernen Büro lebhaft unterhalten.

Übernahme nach Ausbildung klingt erst mal nach Erleichterung: Prüfung geschafft, Team bekannt, fester Job in Sicht. Trotzdem solltest du genauer hinschauen. Mit dem Ausbildungsende ändern sich dein Status, dein Vertrag und oft auch dein Gehalt.

 

Nach dem Abschluss arbeitest du als Fachkraft. Deshalb kannst du nachfragen, nachverhandeln und dir Bedenkzeit nehmen. Nur weil du den Betrieb schon kennst, musst du nicht jedes Angebot unverändert annehmen.

 

Wenn du parallel dein Ausbildungsende sortieren willst, hilft dir unser Ratgeber zum Ausbildungsende und den letzten Schritten vor dem Abschluss.

 

Übernahme nach der Ausbildung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Anspruch: Eine allgemeine Pflicht, dich nach der Ausbildung zu übernehmen, gibt es in der Regel nicht. Ausnahmen können sich etwa aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einer individuellen Zusage oder besonderem Schutz ergeben.
  • Zeitpunkt: Sprich möglichst einige Monate vor deinem Ausbildungsende über deine Weiterbeschäftigung. So bleibt Zeit für Vertrag, Gehalt und einen Plan B.
  • Vertrag: Prüfe Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort, Vergütung, Urlaub, Probezeit, Befristung und Kündigungsfristen.
  • Gehalt: Dein Einstiegsgehalt sollte sich an deiner Rolle als Fachkraft orientieren, nicht an deiner letzten Ausbildungsvergütung.
  • Alternative: Wenn dein Betrieb dich nicht übernimmt, bewirbst du dich mit Abschluss und Praxiserfahrung auf Fachkraftstellen.

Wann endet deine Ausbildung und wann beginnt der neue Job?

 

Für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz gilt: Endet deine vereinbarte Ausbildungsdauer regulär, endet damit grundsätzlich auch das Ausbildungsverhältnis. Bestehst du die Abschlussprüfung schon vorher, endet es nach § 21 BBiG mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Für Ausbildungsberufe mit eigenen gesetzlichen Regeln kann der Zeitpunkt anders bestimmt sein.

 

Dieser Zeitpunkt ist wichtig, weil dein Ausbildungsvertrag dann endet. Eine Weiterbeschäftigung danach ist arbeitsrechtlich ein neuer Abschnitt.

 

Warte deshalb nicht bis zum letzten Prüfungstag. Frag früh nach, wie es weitergehen soll. So könntest du es formulieren: „Ich arbeite gern bei euch im Team und würde nach der Prüfung gern bleiben. Wie plant ihr meine Übernahme und welche Position stellt ihr euch für mich vor?“

 

Je früher du Bescheid weißt, desto besser kannst du Vertrag, Bewerbungen und deine Finanzen planen. Einen gesetzlichen Anspruch hast du aber erst, wenn er sich tatsächlich aus Vertrag, Tarifregelung, Betriebsvereinbarung oder einem besonderen gesetzlichen Fall ergibt.

 

Gehalt nach der Ausbildung: Jetzt zählst du als Fachkraft

 

Mit dem Abschluss ändert sich deine Rolle. Deshalb solltest du dein neues Gehalt nicht einfach vom letzten Azubi-Gehalt hochrechnen. Entscheidend sind Beruf, Branche, Region, Tarifbindung, Aufgaben, Verantwortung und mögliche Schicht- oder Zuschlagsregelungen.

 

Bereite für dein Gespräch drei Werte vor:

 

  • Untergrenze: Welches Gehalt wäre für deine Einstiegsrolle noch akzeptabel?
  • Wunschwert: Welche Summe hältst du mit Blick auf Aufgaben, Abschluss und Markt für angemessen?
  • Alternative: Ab welchem Angebot würdest du dich ernsthaft auch extern umsehen?

 

Sprich bei Gehaltsverhandlungen in Brutto-Werten. Für die Vorbereitung helfen dir unser Überblick zu realistischen Einstiegsgehältern und der Ratgeber zur Gehaltsvorstellung im Gespräch.

 

So kannst du deine Zahl zum Beispiel formulieren: „Mit meiner abgeschlossenen Ausbildung, meinen bisherigen Aufgaben im Team und den üblichen Gehältern hier in der Region stelle ich mir X Euro brutto im Monat vor.“ Danach musst du deine eigene Forderung nicht sofort abschwächen. Warte erst die Reaktion ab.

 

Dein Arbeitsvertrag nach der Ausbildung: Diese Punkte solltest du prüfen

 

Dein Betrieb ist dir vertraut. Den neuen Vertrag solltest du trotzdem genauso sorgfältig prüfen wie bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen.

 

Geh die folgenden Punkte nacheinander durch:

 

  • Tätigkeit: Steht deine künftige Position konkret und verständlich im Vertrag?
  • Arbeitsort: Kannst du an andere Standorte versetzt werden?
  • Arbeitszeit: Sind Wochenstunden, Schichten und Mehrarbeit geregelt?
  • Vergütung: Sind Grundgehalt, Zuschläge, Sonderzahlungen und Fälligkeit genannt?
  • Befristung: Läuft der Vertrag unbefristet oder endet er zu einem bestimmten Zeitpunkt?
  • Probezeit: Ist eine Probezeit vereinbart und wie lange dauert sie?
  • Urlaub: Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?
  • Weiterbildung: Sind zugesagte Lehrgänge, Fortbildungen oder Entwicklungsschritte festgehalten?

 

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch ohne klassische Papierurkunde zustande kommen. Trotzdem solltest du die wesentlichen Bedingungen schriftlich beziehungsweise nach den Vorgaben des Nachweisgesetzes dokumentiert haben. Für eine Befristung ist die Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG zwingend.

 

Wenn dir eine Klausel unverständlich vorkommt, lass sie dir erklären. Du kannst auch Änderungswünsche ansprechen oder um Bedenkzeit bitten. Mehr dazu findest du in den Ratgebern Arbeitsvertrag verstehen und Arbeitsvertrag verhandeln.

Drei Kollegen diskutieren Projekte in einer modernen Büroumgebung, die Teamarbeit und Zusammenarbeit zeigt.
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Drei Kollegen diskutieren Projekte in einer modernen Büroumgebung, die Teamarbeit und Zusammenarbeit zeigt.

Stillschweigende Übernahme nach Ausbildung: Wann ein unbefristeter Job entstehen kann

 

Viele Azubis beschäftigen sich mit der stillschweigenden Übernahme erst, wenn die Prüfung schon vorbei ist. § 24 BBiG regelt einen wichtigen Fall: Beschäftigt dein Betrieb dich im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis weiter und habt ihr darüber nichts ausdrücklich vereinbart, gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

 

Praktisch bedeutet das: Arbeitest du nach dem Ausbildungsende regulär weiter, obwohl kein neuer Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, kann daraus automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Das ist etwas anderes als ein kurzer Besuch im Betrieb oder das Abholen persönlicher Sachen.

 

Verlass dich für deine Planung trotzdem nicht bewusst auf diesen Sonderfall. Frag nach einer eindeutigen Dokumentation des Arbeitsverhältnisses, damit Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen nicht offenbleiben.

 

Gibt es eine Pflicht zur Übernahme nach der Ausbildung?

 

Für die meisten Azubis lautet die Antwort: nein. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, dich nach bestandener Ausbildung weiterzubeschäftigen, gibt es nicht.

 

Anders kann es aussehen, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Zusage eine Übernahme vorsieht. Prüfe deshalb neben deinem Ausbildungsvertrag auch die Regeln, die in deinem Betrieb oder deiner Branche gelten.

 

Besonderer Schutz für Mitglieder der JAV

 

Ein besonderer Fall sind Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV. Nach § 78a BetrVG muss der Arbeitgeber ein betroffenes JAV-Mitglied drei Monate vor dem Ausbildungsende schriftlich informieren, wenn er keine unbefristete Weiterbeschäftigung plant.

 

Verlangst du innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich deine Weiterbeschäftigung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Wenn du davon betroffen bist, halte die Fristen genau im Blick und hol dir früh Unterstützung beim Betriebsrat oder bei deiner Gewerkschaft.

 

Probezeit und Kündigungsfrist nach dem Ausbildungsende

 

Mit deinem Start als Fachkraft gelten die Regeln des neuen Arbeitsverhältnisses. Eine neue Probezeit kann vereinbart werden, obwohl du den Betrieb schon aus deiner Ausbildung kennst.

 

Während einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Sonderregel gilt höchstens für sechs Monate. Danach greift ohne abweichende wirksame Regelung grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Tarifverträge können davon abweichen.

 

Prüfe deshalb vor der Unterschrift, welche Frist in deinem Vertrag steht und ob ein Tarifvertrag gilt. Wenn du dich später beruflich neu orientierst, halte deine Kündigungsfrist ein und kommuniziere fair mit deinem bisherigen Betrieb.

 

Darf deine Übernahme befristet sein?

 

Ja, ein befristeter Anschlussvertrag kann rechtlich möglich sein. § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG nennt ausdrücklich eine Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, wenn sie den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtern soll. Daneben kennt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch sachgrundlose Befristungen.

 

Prüfe deshalb: Wie lange läuft der Vertrag? Ist die Befristung schriftlich vereinbart? Gibt es eine Perspektive auf Entfristung? Und passt die Probezeit zur Dauer des befristeten Vertrags? Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit nach § 15 TzBfG im Verhältnis zur Vertragsdauer und zur Tätigkeit stehen.

 

Ein befristetes Angebot ist nicht automatisch schlecht. Entscheidend ist, ob Rolle, Gehalt, Entwicklungsmöglichkeiten und deine Alternativen zusammenpassen.

Bleiben oder wechseln? Bewerte das Angebot als Fachkraft

 

Die vertraute Umgebung kann ein Vorteil sein. Du kennst Abläufe, Kolleg:innen und Produkte. Trotzdem solltest du nicht allein deshalb bleiben, weil du den Betrieb schon kennst.

 

Stell dir fünf Fragen:

 

  • Entwickelst du dich fachlich in der neuen Rolle weiter?
  • Passt das Gehalt zu Beruf, Region und Verantwortung?
  • Bekommst du Aufgaben, die deiner neuen Rolle als Fachkraft entsprechen?
  • Gibt es Perspektiven für Weiterbildung und mehr Verantwortung?
  • Hast du externe Angebote, die für dich attraktiver wären?

 

Gerade der Vergleich mit externen Angeboten kann unangenehm sein. Dein Ausbildungsbetrieb kennt dich gut, sieht dich aber vielleicht weiterhin vor allem als ehemaligen Azubi. Wenn du nach dem Abschluss dieselben Hilfsaufgaben machst wie im ersten Lehrjahr, solltest du nachhaken.

 

Frag zum Beispiel: „Welche Aufgaben übernehme ich nach dem Abschluss eigenverantwortlich?“ An der Antwort erkennst du, welche Rolle der Betrieb künftig für dich vorsieht.

 

Wenn du parallel externe Optionen prüfen willst, helfen dir unsere Guides für Bewerbungen mit Persönlichkeit und Fragen im Bewerbungsgespräch.

 

So bereitest du das Gespräch über deine Übernahme vor

 

Über deinen ersten Vertrag als Fachkraft solltest du nicht zwischen Tür und Angel sprechen. Vereinbare einen Termin mit deiner Ausbilderin, deinem Ausbilder oder deiner Führungskraft.

 

1. Aufgaben notieren: Welche Tätigkeiten beherrschst du inzwischen sicher?

2. Beispiele sammeln: Welche Projekte, Kund:innenkontakte, Maschinen, Programme oder Verantwortungsbereiche kannst du nennen?

3. Markt prüfen: Was verdienen Berufseinsteiger:innen in deinem Beruf und deiner Region?

4. Gehalt festlegen: Definiere Wunschwert und Untergrenze.

5. Vertragsfragen vorbereiten: Notiere deine wichtigsten Punkte zu Aufgabe, Befristung, Probezeit, Arbeitszeit und Entwicklung.

6. Zeitplan erfragen: Bis wann bekommst du Angebot und Vertragsentwurf?

 

So könntest du das Gespräch eröffnen: „Ich arbeite gern bei euch im Team und würde nach der Prüfung gern bleiben. Wie plant ihr meine Übernahme und welche Position stellt ihr euch für mich vor?“

 

Wenn dein Betrieb nur sagt „Wir schauen mal“, frag nach einem Termin, bis wann du eine Antwort bekommst. Auch dein Betrieb sollte verstehen, dass du wissen musst, wie es nach deiner Ausbildung weitergeht.

 

Typische Fehler bei der Übernahme nach der Ausbildung

 

  • Zu spät fragen: Kurz vor der Abschlussprüfung hast du weniger Zeit für Verhandlung und Alternativen.
  • Den Vertrag nur überfliegen: Auch im bekannten Betrieb solltest du Probezeit, Befristung, Aufgaben und Kündigungsfrist prüfen.
  • Ohne Gehaltsvorstellung ins Gespräch gehen: Recherchiere vorher, was für deine Rolle und Region realistisch ist.
  • Mündliche Zusagen als sicher behandeln: Lass wichtige Vereinbarungen dokumentieren.
  • Aus Angst alles akzeptieren: Frag nach, verhandle und nimm dir Zeit für die Prüfung des Vertrags.

 

Nahaufnahme einer Geschäftsfrau, die an ihrem Schreibtisch einen Vertrag unterschreibt, mit einem Laptop und einem Buch.
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Nahaufnahme einer Geschäftsfrau, die an ihrem Schreibtisch einen Vertrag unterschreibt, mit einem Laptop und einem Buch.

Vor der Unterschrift: Du kannst nachverhandeln

 

Du musst einen Vertragsentwurf nicht unverändert akzeptieren. Wenn dir eine Regelung unklar ist oder ein wichtiger Punkt fehlt, sprich ihn an. Das gilt besonders für Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt, Befristung, Probezeit und zugesagte Weiterbildungen.

 

So kannst du einzelne Punkte ansprechen:

 

  • „Bei der Aufgabenbeschreibung würde ich gern festhalten, welche Bereiche ich nach der Ausbildung übernehme.“
  • „Mit Blick auf meinen Abschluss und meine bisherigen Aufgaben sehe ich beim Gehalt noch Spielraum. Können wir über X Euro brutto sprechen?“
  • „Wie ist die Perspektive nach der Befristung und wann sprechen wir über eine mögliche Entfristung?“
  • „Ich würde den Vertragsentwurf gern in Ruhe prüfen und mich bis morgen zurückmelden.“

 

Nachfragen oder Nachverhandeln ist legitim. Du wechselst vom Ausbildungsverhältnis in einen normalen Job und entscheidest mit über deine nächsten Berufsjahre. Wenn du eine Klausel rechtlich nicht einschätzen kannst, können Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung helfen.

 

Mini-Check vor deiner Entscheidung

 

  • Weißt du, welche Aufgaben du als Fachkraft übernehmen sollst?
  • Kennst du dein Wunschgehalt und deine Untergrenze?
  • Hast du Probezeit, Befristung und Kündigungsfrist verstanden?
  • Weißt du, ob Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder besondere Schutzregeln gelten?
  • Hast du eine Alternative, falls das Angebot für dich nicht stimmt?

 

Du musst nicht auf jede Frage sofort eine Antwort haben. Vor der Unterschrift solltest du aber wissen, welche Punkte noch offen sind.

 

Was passiert nach der Zusage oder bei einer Absage?

 

Wenn du bleibst, kennst du viele Abläufe bereits. Nutze diesen Vorsprung und vereinbare nach einigen Monaten ein Gespräch über Aufgaben, Entwicklung und deine ersten Ergebnisse als Fachkraft. Unser Beitrag zu Feedbackgesprächen im Job hilft dir bei der Vorbereitung.

 

Wenn dein Betrieb dich nicht übernimmt, musst du beruflich neu planen. Dein Abschluss und deine Praxiserfahrung bleiben dir unabhängig von der Absage. Damit kannst du dich direkt auf Fachkraftstellen bewerben.

 

Bitte um ein qualifiziertes Zeugnis, aktualisiere deinen Lebenslauf und starte mit passenden Bewerbungen. Falls dein Zeugnis problematisch ausfällt, findest du im Ratgeber zum schlechten Arbeitszeugnis weitere Schritte.

Häufige Fragen zur Übernahme nach Ausbildung

  • Gibt es eine Pflicht, mich nach der Ausbildung zu übernehmen?

    Eine allgemeine Pflicht gibt es in der Regel nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einer verbindlichen individuellen Zusage oder einem gesetzlichen Sonderfall ergeben. Prüfe deshalb die Regeln, die für deinen Betrieb gelten.

  • Was ist eine stillschweigende Übernahme?

    Arbeitest du nach dem Ende deiner BBiG-Ausbildung im Betrieb weiter und wurde darüber nichts ausdrücklich vereinbart, kann nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Verlass dich für deine Planung trotzdem nicht auf diesen Sonderfall. Lass Aufgaben, Gehalt und weitere Bedingungen möglichst eindeutig dokumentieren.

  • Welche Kündigungsfrist gilt nach der Ausbildung?

    In einer wirksam vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 BGB grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen, höchstens für sechs Monate. Danach beträgt die gesetzliche Grundfrist in der Regel vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Vertrag oder Tarifvertrag können weitere wirksame Regelungen enthalten.

  • Wie verhandle ich mein Gehalt bei der Übernahme?

    Überleg dir vorher eine konkrete Bruttosumme und begründe sie mit deiner Qualifikation, deinen Aufgaben sowie marktüblichen Gehältern in deiner Branche und Region. Nenne deine Zahl ruhig und warte die Reaktion ab. Du verhandelst nach deinem Abschluss als Fachkraft.

  • Darf mein Vertrag nach der Ausbildung befristet sein?

    Ja, eine Befristung kann unter den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zulässig sein. Das Gesetz nennt den Anschluss an eine Ausbildung ausdrücklich als möglichen Sachgrund für eine Befristung, die den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert. Die Befristung muss wirksam schriftlich vereinbart sein.

  • Was gilt für Mitglieder der JAV?

    Für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten besondere Regeln nach § 78a BetrVG. Wenn du innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich Weiterbeschäftigung verlangst, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Wegen der Fristen solltest du Betriebsrat oder Gewerkschaft früh einbeziehen.

  • Wann sollte ich das Übernahmegespräch führen?

    Sprich das Thema möglichst einige Monate vor dem Ausbildungsende an. Drei bis sechs Monate können ein sinnvoller Orientierungsrahmen sein, wenn dein Betrieb zu diesem Zeitpunkt schon planen kann. Wichtig ist vor allem, dass du nicht erst nach der Prüfung erfährst, ob du bleiben kannst.

Dein nächster Schritt

Leg für dich drei Dinge fest: Wann sprichst du mit deinem Betrieb, welches Gehalt möchtest du ansprechen und bis wann brauchst du eine verbindliche Antwort? Ob du im Ausbildungsbetrieb bleibst oder zu einem anderen Unternehmen wechselst, nach deinem Abschluss bewirbst und verhandelst du als Fachkraft.